Betreff
Verkehrsführung Heinrich-Heine-Straße - Einbahnregelung
Vorlage
102/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.)     Nach Abwägung der im Rahmen des Verkehrsversuchs festgestellten Vor- und Nachteile für alle Betroffenen, wird der ursprünglich verkehrsrechtliche Zustand der Heinrich-Heine-Straße wiederhergestellt.

 

2.)     Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die Beauftragung eines leistungsfähigen, geeigneten Ingenieurbüros - mit dem Ziel der Erstellung eines Gesamtkonzeptes für den Ortsteil Dürwiß - einzuleiten.

 


Mit Schreiben vom 28.06.2016 beantragte die Fraktion der CDU ein Durchfahrtsverbot auf der Heinrich-Heine-Straße für Verkehrsteilnehmer aus nördlicher Richtung (Gasthausstraße / Konrad-Adenauer-Straße / Weisweilerstraße). Der entsprechende Antrag der CDU ist als Anlage beigefügt. Bereits in der letzten Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses wurde über die Hintergründe dieser Angelegenheit informiert.

 

Mit Anordnung vom 16.11.2016 wurde im Rahmen eines Verkehrsversuches eine mobile Einbahnregelung auf der Heinrich-Heine-Straße zwischen Broicher Pfad und Gasthausstraße eingerichtet. Diese Einbahnregelung ist aktuell befristet bis 30.04.2017.

 

Aus diesem Verkehrsversuch konnten zwischenzeitlich verschiedene Erkenntnisse gezogen werden, die nachfolgend – aus Sicht der jeweiligen Straßenzüge – dargestellt werden.

 

Heinrich-Heine-Straße:

Nach Einführung der Einbahnregelung ist das Verkehrsaufkommen auf der Heinrich-Heine-Straße deutlich reduziert. Die Verkehrssituation ist dadurch insgesamt entspannter. Dies wird durch eine entsprechende Unterschriftenliste der Anwohner Heinrich-Heine-Straße/Bonhoefferstraße/Broicher Pfad/Wilhelm-Dohmen-Straße (Anschreiben hierzu siehe Anlage, 114 Unterschriften) bekräftigt. Lediglich die in der Heinrich-Heine-Straße ansässige Firma Kring + Huppertz GmbH ist gegen die Beibehaltung der Einbahnregelung. Gemäß deren Mitteilung wird der Arbeitsablauf durch zu fahrende Umwege eingeschränkt. Zudem erfolgt zum Teil ein Be- und Entladen der Sattelzüge unmittelbar auf der Heinrich-Heine-Straße, was hier teilweise zu Behinderungen führt.

 

Gasthausstraße:

Bedingt durch die Einbahnregelung auf der Heinrich-Heine-Straße ist im Bereich der Gasthausstraße eine Verkehrszunahme zu verzeichnen. Die Anwohner der Gasthausstraße bitten mit Schreiben vom 08.02.2017 und entsprechender Unterschriftenliste (63 Unterschriften), die alte Verkehrsführung wieder herzustellen. Die entsprechenden Begründungen der Anwohner sind dem o.g. Schreiben, welches als Anlage beigefügt ist, zu entnehmen. Weiterhin wurde in der Zeit vom 09.02.2017 – 13.02.2017 eine Verkehrsmessung im Bereich der Gasthausstraße durchgeführt, welche ebenfalls als Anlage beigefügt ist. Hieraus ist zu entnehmen, dass im o.g. Zeitraum auf der Gasthausstraße in Fahrtrichtung Jülicher Straße eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 2316 Fahrzeugen vorlag. Eine Zunahme des Verkehrs kann insoweit zu Spitzenzeiten bestätigt werden.

 

Baumschulenweg, Kapellenstraße, Dornweißstraße, Broicher Pfad:

Seit Einrichtung der Einbahnregelung im Bereich der Heinrich-Heine-Straße könnten die Strecken Baumschulenweg/Kapellenstraße, Dornweißstraße, Broicher Pfad von den Verkehrsteilnehmern als Ausweichstrecke genutzt werden. Um auch hier eine Aussage bezüglich der Verkehrsauslastung zu treffen, wurde im Bereich der Dornweißstraße ebenfalls eine Verkehrsmessung durchgeführt. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke lag hier im Zeitraum vom 13.02.2017 – 21.02.2017 (nur Wochentage; in Fahrtrichtung Broicher Pfad) bei 166 Fahrzeugen, was als eher gering zu verzeichnen ist.

 

Insgesamt kann festgehalten werden, dass hier zwei Straßenzüge, nämlich die Heinrich-Heine-Straße sowie die Gasthausstraße, betroffen sind. Die möglichen Ausweichstrecken Baumschulenweg/Kapellenstraße, Dornweißstraße, Broicher Pfad können aufgrund der geringen durchschnittlichen Tagesverkehrsstärke vernachlässigt werden. Da im Bereich der Gasthausstraße – wie oben bereits erläutert – eine Verkehrszunahme zu verzeichnen ist, sollten zunächst die Möglichkeiten der Verkehrsverteilung genutzt und somit die ursprüngliche Verkehrsführung im Bereich der Heinrich-Heine-Straße wiederhergestellt werden. Generell ist jedoch festzuhalten, dass egal, welche Maßnahme getroffen wird (Beibehaltung oder Rückführung der Einbahnregelung), die Verkehrssituation unbefriedigend ist. Darüber hinaus ist – u.a. mit Blick auf die Weisweilerstraße sowie die Entwicklung diverser Baugebiete pp. – die Situation im Ortsteil Dürwiß allgemein überprüfungsbedürftig. Ein entsprechender Antrag der Fraktion der SPD, wonach die Erstellung eines Verkehrskonzepts für die Verkehrsführung im Stadtteil Dürwiß beantragt wird, liegt vor (siehe Anlage).

 

Die Verwaltung schlägt – unter Abwägung der o.g. Punkte – vor, die ursprüngliche Verkehrsregelung auf der Heinrich-Heine-Straße wiederherzustellen. Gleichzeitig soll im Rahmen des Mobilitätskonzeptes für die Gesamtstadt und entsprechender Förderzusage die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes auch für den Ortsteil Dürwiß in Auftrag gegeben werden.

 


Geplante Haushaltsmittel für das Jahr 2017:

 

Produkt: 125410101, Sachkonto: 52910000, Kostenstelle: 66000000

Aufwendungen sonstige Dienstleistungen

Ansatz: 150.000 €

 

Fördergelder 90 % (Einnahmen)

Produkt: 125410101, Sachkonto: 41410000, Kostenstelle: 66000000

Ansatz 2017: 135.000 €

 

Entgegen der o.g. Planungen beträgt die zu erwartende Förderhöhe maximal 70 %. Mit einem Förderbescheid kann voraussichtlich erst im Herbst dieses Jahres gerechnet werden, insoweit werden die o.a. Mittel nur anteilig noch in 2017 haushaltswirksam.

Der entstehende höhere Eigenanteil kann im Rahmen der Haushaltsausführung aufgefangen werden bzw. wird bei der Haushaltsaufstellung 2018 entsprechend berücksichtigt.


keine