1.) Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, eine
entsprechende Vorrangbeschilderung im Bereich der Weisweilerstraße
(Ortseingang) einzurichten sowie die vorhandenen Piktogramme auf der Fahrbahn
zu erneuern und vergrößern.
Mit Schreiben vom
12.12.2016 beantragte die Fraktion der CDU gemeinsam mit dem CDU-Ortsverband
Dürwiß die Prüfung verschiedener verkehrstechnischer Maßnahmen im Bereich der
Weisweilerstraße in Dürwiß. Bereits in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusses vom 09.02.2017 wurde die Angelegenheit thematisiert (siehe
Anlage). Insgesamt zielt der CDU-Antrag darauf ab, die Verkehrssicherheit auf
der Weisweilerstraße zu verbessern.
Für den Bereich
Straßeneinengung Ortseingang Weisweilerstraße ist derzeit keine Vorrangregelung
mittels Verkehrszeichen festgelegt, sodass zwischen zwei Verkehrsteilnehmern mittels
Kommunikation eine Vorfahrtregelung erreicht werden muss. Durch eine konkrete
Vorrangbeschilderung (Vorrangregelung für Verkehrsteilnehmer Fahrtrichtung
Ortsausgang) könnte diese Situation entschärft werden. Verkehrsteilnehmer, die
auf den Ortseingang zu fahren, werden durch diese Regelung eingebremst. Zudem
wird etwaiges Konfiktpotenzial ausgeräumt.
Bezüglich der
angesprochenen Verkehrszeichen im Ortseingangsbereich (Tempo 30) wird
mitgeteilt, dass die Größe der Verkehrszeichen gesetzlich geregelt ist.
Wie bereits im
CDU-Antrag beschrieben, sind zusätzlich Piktogramme auf der Fahrbahn
angebracht. Diese sollen die Fahrzeugführer zusätzlich zu den installierten
Verkehrszeichen auf die entsprechenden verkehrsrechtlichen Regelungen
hinweisen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Wirkung solcher Piktogramme
unterschiedlich gesehen wird.
Weiterhin wird zur
Aufstellung der Verkehrszeichen „Tempo 50“ vor dem Ortseingangsschild
erläutert, dass die Zufahrt über ein freies Feld mit sehr guter Sicht auf die
Bebauung erfolgt. Die Ortstafel, ab der Tempo 50 gilt, ist von weitem bereits
gut zu erkennen. Eine vorgelagerte Reduktion der Geschwindigkeit erscheint
daher, in Ermangelung von potenziellen Gefahrenstellen, unnötig und dürfte als
Gängelung betrachtet werden. Regelungen, die nicht nachvollziehbar sind, werden
häufig von den Verkehrsteilnehmern auch nicht akzeptiert. Die Überwachung der
Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit liegt im Zuständigkeitsbereich
der Polizei.
Die Verwaltung
schlägt aufgrund o.g. Ausführungen vor, dem CDU-Antrag im Hinblick auf die
Einrichtung einer entsprechend beschilderten Vorrangregelung (Ortseingang)
sowie Erneuerung und Vergrößerung der Piktogramme auf der Fahrbahn zu folgen.
Durch diese Maßnahme erfolgt eine Entschärfung des Verkehrsflusses auf der
Weisweilerstraße.
Es wird jedoch
darauf hingewiesen, dass die Verkehrssituation im Ortsteil Dürwiß – und somit
in der Gesamtbetrachtung auch auf der Weisweilerstraße – generell zu überdenken
ist (siehe auch Sitzungsvorlage „Verkehrsführung Heinrich-Heine-Straße –
Einbahnregelung“; Verkehrsgutachten)
ca. 600,00 €
keine