Betreff
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Weisweilerstraße in Dürwiß - siehe auch Vorlage letzter Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss (017/17)
Vorlage
097/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.)     Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

2.)     Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vorrangbeschilderung im Bereich der Weisweilerstraße (Ortseingang) einzurichten sowie die vorhandenen Piktogramme auf der Fahrbahn zu erneuern und vergrößern.

 


Mit Schreiben vom 12.12.2016 beantragte die Fraktion der CDU gemeinsam mit dem CDU-Ortsverband Dürwiß die Prüfung verschiedener verkehrstechnischer Maßnahmen im Bereich der Weisweilerstraße in Dürwiß. Bereits in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 09.02.2017 wurde die Angelegenheit thematisiert (siehe Anlage). Insgesamt zielt der CDU-Antrag darauf ab, die Verkehrssicherheit auf der Weisweilerstraße zu verbessern.

 

Für den Bereich Straßeneinengung Ortseingang Weisweilerstraße ist derzeit keine Vorrangregelung mittels Verkehrszeichen festgelegt, sodass zwischen zwei Verkehrsteilnehmern mittels Kommunikation eine Vorfahrtregelung erreicht werden muss. Durch eine konkrete Vorrangbeschilderung (Vorrangregelung für Verkehrsteilnehmer Fahrtrichtung Ortsausgang) könnte diese Situation entschärft werden. Verkehrsteilnehmer, die auf den Ortseingang zu fahren, werden durch diese Regelung eingebremst. Zudem wird etwaiges Konfiktpotenzial ausgeräumt.

 

Bezüglich der angesprochenen Verkehrszeichen im Ortseingangsbereich (Tempo 30) wird mitgeteilt, dass die Größe der Verkehrszeichen gesetzlich geregelt ist.

Wie bereits im CDU-Antrag beschrieben, sind zusätzlich Piktogramme auf der Fahrbahn angebracht. Diese sollen die Fahrzeugführer zusätzlich zu den installierten Verkehrszeichen auf die entsprechenden verkehrsrechtlichen Regelungen hinweisen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Wirkung solcher Piktogramme unterschiedlich gesehen wird.

 

Weiterhin wird zur Aufstellung der Verkehrszeichen „Tempo 50“ vor dem Ortseingangsschild erläutert, dass die Zufahrt über ein freies Feld mit sehr guter Sicht auf die Bebauung erfolgt. Die Ortstafel, ab der Tempo 50 gilt, ist von weitem bereits gut zu erkennen. Eine vorgelagerte Reduktion der Geschwindigkeit erscheint daher, in Ermangelung von potenziellen Gefahrenstellen, unnötig und dürfte als Gängelung betrachtet werden. Regelungen, die nicht nachvollziehbar sind, werden häufig von den Verkehrsteilnehmern auch nicht akzeptiert. Die Überwachung der Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit liegt im Zuständigkeitsbereich der Polizei.

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund o.g. Ausführungen vor, dem CDU-Antrag im Hinblick auf die Einrichtung einer entsprechend beschilderten Vorrangregelung (Ortseingang) sowie Erneuerung und Vergrößerung der Piktogramme auf der Fahrbahn zu folgen. Durch diese Maßnahme erfolgt eine Entschärfung des Verkehrsflusses auf der Weisweilerstraße.

 

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Verkehrssituation im Ortsteil Dürwiß – und somit in der Gesamtbetrachtung auch auf der Weisweilerstraße – generell zu überdenken ist (siehe auch Sitzungsvorlage „Verkehrsführung Heinrich-Heine-Straße – Einbahnregelung“; Verkehrsgutachten)

 


ca. 600,00 €

 


  keine