Betreff
Prüffähiger Entwurf des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Eschweiler
Vorlage
092/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler zum 31.12.2016 zur Kenntnis.

 

Zur Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters durch den Stadtrat wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 zunächst an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, welcher sich zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.

 


Nach den Vorschriften des § 95 (1) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Gemäß § 95 (3) GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu.

 

Wie bereits für die Vorjahre praktiziert, wurde eine Ausfertigung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung und der Anlagen mit gesondertem Schreiben vom 08.03.2017 an die Fraktionsvorsitzenden sowie den Einzelvertreter im Rat übersandt; das Anschreiben enthält den Hinweis, dass bei Bedarf weitere „Komplettexemplare“ in Papierform bzw. digitaler Form zur Verfügung gestellt werden können. Der Verwaltungsvorlage sind die Schlussbilanz, die Gesamtergebnis- und Finanzrechnung sowie Lagebericht und Anhang ohne Anlagen beigefügt. Aus Kostengründen wird auf die Beifügung der jeweiligen Teilrechnungen sowie der Anlagen verzichtet.

 

Die Haushaltsplanung 2016 ging zunächst von einem Jahresfehlbedarf in Höhe von - 9.436.150 € aus. Im Bereich der Erträge ergaben sich insbesondere bei den Steuern und ähnlichen Abgaben  Verschlechterungen im Vergleich zur Planung. Hauptsächlich die Erträge aus Gewerbesteuer blieben rd. 1 Mio. € hinter den Erwartungen zurück. Mehraufwendungen von rd. 1.252.000 € im Bereich der Personalaufwendungen und in Höhe von rd. 1 Mio. € im Bereich der Versorgungsaufwendungen ergaben sich zum einen aufgrund der Tariferhöhungen ab dem 01.03.2016 um + 2,4 % sowie aus zusätzlichen, aufwandssteigernden Personalmaßnahmen und zum anderen  aus der Zuführung zu Pensions- bzw. Beihilferückstellungen. Diese Verschlechterungen konnten insbesondere durch Verbesserungen im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von rd. 2,8 Mio. € kompensiert werden.

 

Im Vergleich zum geplanten Fehlbedarf stellt das Jahresergebnis von -10.539.244,39 € eine Verschlechterung in Höhe von - 1.103.094,39 € dar.  Unter Berücksichtigung des fortgeschriebenen Planansatzes (inklusive der Ermächtigungsübertragungen aus 2015 in Höhe von 1.107.486,42 €) entspricht das Jahresergebnis nahezu der Planung.  Zum Ausgleich der Ergebnisrechnung 2016 sind entsprechende Mittel der allgemeinen Rücklage in Anspruch zu nehmen.

 

Der in der Finanzrechnung ausgewiesene Bestand der Liquiden Mittel in Höhe von 1.276.042,76 € berücksichtigt insgesamt die jahresbezogenen Veränderungen sowie den in der Schlussbilanz 2015 ausgewiesenen Bestand der Liquiden Mittel in Höhe von 1.185.793,57 €.

 

Die Jahresabschlussbilanz zum Stichtag 31.12.2016 wurde unter Anwendung des § 95 GO NRW und den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aufgestellt. 

 

Forderungen werden unterjährig wertberichtigt durch Niederschlagung und Erlass.  Zum jeweiligen Bilanzstichtag sind weitere  Wertberichtigungen  auf Forderungen getrennt nach Einzel- und Pauschalwertberichtigung vorzunehmen. Danach waren zum Stichtag 31.12.2016 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von insgesamt 1.765.485,81 € aufwandswirksam zu verbuchen. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Wertberichtigungen zum Stichtag des Vorjahres von insgesamt 1.688.836,94 € ergibt sich eine ergebniswirksame Verschlechterung in Höhe von -76.648,87 €.

 

Die Bilanz zum 31.12.2016 weist unter Berücksichtigung der Salden der Ergebnis- und der Finanzrechnung insgesamt einen Bilanzsaldo von 422.400.717,44 Euro aus. Damit hat sich der Bilanzsaldo im Laufe des Jahres 2016 um 3.431.281,53 € im Vergleich zum Stichtag 31.12.2015 verringert.

 

Zum Ausgleich des Jahresergebnisses 2015 in Höhe von -15.143.628,24 € wurde die allgemeine Rücklage belastet. Diese hatte zum Jahresbeginn 2016 damit einen Bestand von 32.539.523,60 €. Unter Berücksichtigung

weiterer Buchungen als Zu- bzw. Abgänge zur allgemeinen Rücklage wurden u.a. auch gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW die Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Sachanlagen  sowie die Wertveränderung von Finanzanlagen gebucht.

Eine Übersicht hierzu befindet sich als Ergänzung bei  der Gesamtergebnisrechnung. Insgesamt beläuft sich damit die allgemeine Rücklage zum 31.12.2016 (ohne Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2016) auf 30.628.694,15 €. Zum Jahresbeginn 2017 ergibt sich damit ein Anfangsbestand in Höhe von 20.289.449,76 €.

 

Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen zum 31.12.2016 (85.539.195,79 €) bestehen im Wesentlichen gegenüber dem öffentlichen Bereich bei folgenden Banken: Sparkasse Aachen, NRW Bank, HSH Nordbank, HypoVereinsbank, Landesbank Hessen-Thüringen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

 

Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ergeben sich aus den entsprechenden Kreditaufnahmen in Form von Tagegeldkrediten zur Liquiditätssicherung der Zahlungsabwicklung und belaufen sich zum 31.12.2016 auf  86.129.000 €. Die schlechte Haushaltssituation führte in der Vergangenheit zu einem kontinuierlichen Anstieg der Kredite zur Liquiditätssicherung. Im Jahr 2015 wurde diese Entwicklung als unmittelbare Auswirkung erheblicher Gewerbesteuernachzahlungen unterbrochen; in 2016 war die weitere Aufnahme von Liquiditätskrediten erforderlich.

 

Auf die ausführlichen Erläuterungen zu den jeweiligen Ergebnissen sowohl im Anhang als auch im Lagebericht wird ergänzend hingewiesen.

 

Mit der zuvor beschriebenen Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2016 wird dieser zunächst nur entgegengenommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet, welcher sich zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Erst nach Durchführung dieser gesetzlich vorgesehenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses vorzunehmen. Im Rahmen der Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2016 und seiner anschließenden Feststellung durch den Stadtrat können Veränderungen der Haushalts- und Bilanzpositionen nicht ausgeschlossen werden.

 

 


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