Betreff
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten im Bereich des Bebauungsplanes 205 - Industrie- und Gewerbepark VI -; hier: Erlass einer Satzung
Vorlage
085/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Erlass einer Satzung über die Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Weisweiler, Flur 26, Flurstücke 190 tlw., 124, 100, 32 und 34, Bereich Bebauungsplan 205 – Industrie- und Gewerbepark VI -  wird beschlossen.

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten (GemAnG) vom 09.04.1956 (GV. NRW. 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung ist die Zustimmung zum Erlass der Satzung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen. 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 16.11.2016 (VV 313/16) beschlossen, die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf den Wegeparzellen Gemarkung Weisweiler, Flur 26, Flurstücke 190 tlw., 124, 100, 32 und 34 ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten Personenkreis durch Erlass einer Satzung gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV. NRW. 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung zu veranlassen.

 

Die Wegeparzellen Gemarkung Weisweiler, Flur 26 Flurstücke 190 tlw. (alt: 82), 124 (alt: 35), 32 und 34 sind im Rezess der Umlegungssache Weisweiler W 126 aus dem Jahre 1939 entstanden und wie folgt ausgewiesen:

Flurstück 190 tlw.                                 Wirtschaftsweg

Flurstück 124                           Öffentlicher Fußweg und Wirtschaftsweg

Flurstück 32                             Wirtschaftsweg

Flurstück 34                             Wirtschaftsweg.

Die Wegeparzelle Gemarkung Weisweiler Flur 26 Flurstück 100 (alt: 1/187) ist im Rezess der Umlegungssache Weisweiler W 70 aus dem Jahre 1925 entstanden und als öffentlicher Fußweg und Wirtschaftsweg ausgewiesen.

 

Die vorgenannten Wegeparzellen liegen im Bereich des Bebauungsplanes 205 – Industrie- und Gewerbepark VI-. Für die Realisierung des Bebauungsplanes, der die Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen vorsieht, ist es erforderlich, die vorgenannten Wegeparzellen einzuziehen. Parallel zum Wegeeinziehungsverfahren findet das Bauleitplanverfahren statt.

 

Die Benennung von Ersatzwegen ist nicht erforderlich, da nach Realisierung des Bebauungsplanes landwirtschaftlich genutzte Flächen in diesem Bereich nicht mehr vorhanden sind. Die Fläche des Wirtschaftsweges Gemarkung Weisweiler, Flur 26 Flurstück 190 tlw. wird durch die im Bebauungsplan ausgewiesene, von der Dürwißer Straße nördlich abzweigende Straßenverkehrsfläche vollständig erfasst.

 

Die Absicht der Einziehung wurde aufgrund des Ratsbeschlusses vom 16.11.2016 im Amtsblatt der Stadt Eschweiler Nr. 19 vom 24.11.2016 öffentlich bekannt gemacht, um vor dem Erlass der Aufhebungssatzung (Satzungsentwurf siehe Anlage 1) den Beteiligten aus dem o. a. Auseinandersetzungsverfahren  - und deren Rechtsnachfolgern - Gelegenheit zu geben, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu äußern.

 

Weiter wurden die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen -Kreisstelle Aachen- sowie die Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Aachen, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - um Stellungnahme zu der beabsichtigten Einziehung gebeten.

Die Bezirksregierung Köln teilte hierzu mit Schreiben vom 24.11.2016 mit, dass aus den von dort zu vertretenden Belangen der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung gegen die beabsichtigten Wegeeinziehungen keine Bedenken vorgebracht werden.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen, teilte mit Schreiben vom 20.12.2016 mit, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Die Einwendungsfrist endete am 24.01.2017. Innerhalb dieser Frist wurden Einwendungen nicht erhoben.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Erlass der Satzung in der Fassung des als Anlage 1) beigefügten Entwurfes zu beschließen.


Keine.


Keine.