Der Ausschuss
beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der Machbarkeit, den Knotenpunkt
Langwahn / Röthgener Straße / Talstraße als unsignalisierte Einmündung
herzustellen und die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten.
Mit dem
Jahrtausendwechsel begann die Planung der stark sanierungsbedürftigen Straßen-
und Kanalanlage für den Abschnitt der K33 (ehem. L238) Langwahn, Röthgener
Straße, Stich im Bereich zwischen Marienstraße und Hoeschweg. Ein
Einplanungsantrag zur Förderung der in städtischer Baulast befindlichen Gehwege
und Parkstreifen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) wurde
2004 gestellt. Die beabsichtigte Umgestaltung der K 33 als
verkehrswichtige, innerörtliche Hauptverkehrsstraße entsprach den Kriterien für
ein förderungsfähiges Vorhaben.
Die Verhandlungen
mit dem ehemaligen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW
gestalteten sich schwierig, weshalb sich das Bauvorhaben zunächst verzögerte.
Erst mit der Abstufung der Straße im Vorgriff auf den Bau des 2. Bauabschnittes
der L 238n von einer Landesstraße hin zu einer Kreisstraße war der Weg zu
einer Realisierung des Vorhabens frei. Über diesen Sachstand wurde der
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss mit der Vorlage 057/06 in seiner Sitzung am
23.03.2006 in Kenntnis gesetzt.
Mit der Vorlage
069/08 wurde dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am
10.04.2008 die Planung vorgestellt. Im Vorfeld der Ausarbeitung wurde eine
verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt, die zu dem Schluss kam, dass für
die notwendige Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Knotenpunkt Langwahn /
Röthgener Straße / Talstraße neben einer Vollsignalisierung der Zufahrten unter
Berücksichtigung des Bahnbetriebs (sog. BÜStrA-Anlage) auch ein
teilsignalisierter Kreisverkehr als Lösung in Frage kommt. Mit der damaligen
Erfahrung mit einer BÜStrA-Anlage in Weisweiler im Knotenpunkt
B 264-Kölner Straße / Lindenallee / Weißer Weg, die zu erheblichen
Beeinträchtigungen des Individualverkehrs führte, wurde seitens der Verwaltung
der Bau eines Kreisverkehrs favorisiert.
Als nächster Schritt
wurde eine auf die Planung angepasste Verwaltungsvereinbarung zwischen der
Stadt Eschweiler und der StädteRegion Aachen (damals noch Kreis Aachen)
abgestimmt, die im Haupt- und Finanzausschuss am 16.04.2008 (Vorlage 071/08)
und im Stadtrat am 10.12.2008 (Vorlage 373/08) beschlossen wurde.
Im Anschluss an eine
Bürgerbeteiligung (27.05.2008) wurde die geänderte Planung erneut dem Planungs-
Umwelt- und Bauausschuss in der Sitzung am 27.01.2009 (Vorlage 397/08)
vorgelegt und beschlossen. Der Auftrag zum Ausbau der Straße wurde am
29.06.2009 erteilt. Die Baumaßnahme wurde – mit Ausnahme des Knotenpunktbereiches
– im Frühjahr 2011 abgeschlossen.
Trotz intensiver
Bemühungen seitens der Stadt Eschweiler und auch der StädteRegion Aachen war es
nicht möglich, rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme mit dem Kreuzungspartner
EVS – Euregio Verkehrsschienennetz GmbH eine Einigung zu erzielen. Die
abgestimmte Kreuzungsvereinbarung, die die Grundlage für die Planung und den
Bau ist, wurde im Stadtrat am 01.02.2012 (Vorlage 349/11) beschlossen.
Entsprechend dieser
Vereinbarung hat die EVS GmbH die Planung des Kreisverkehres insbesondere unter
Bahnsicherheitsaspekten bis hin zur Ausführungsreife betrieben. Im Ergebnis
wurde jedoch eine Planung präsentiert, die zwar eine für den Bahnverkehr
sichere Abwicklung des Verkehrs erlaubte, allerdings erheblich längere
Schließzeiten der Schrankenanlage zur Folge gehabt hätte, weshalb seitens der
Verwaltung die Zustimmung zu dieser Planung nicht erteilt wurde. Stattdessen
wurde eine Untersuchung möglicher alternativer Sicherungstechniken gefordert.
Diese kam zu dem Ergebnis, dass es zwar technische Möglichkeiten gibt, mit
akzeptablen Schließzeiten einen sicheren Verkehrsablauf zu realisieren,
allerdings besteht für die benötigte Technik (HpoE) bisher noch keine Zulassung
durch das Eisenbahnbundesamt.
Seit 2015 ist trotz
mehrfacher Nachfrage bei der EVS GmbH keine verwertbare Aussage darüber in
Erfahrung gebracht worden, wie sie das weitere Vorgehen im Projekt gestalten
will. Zur Erinnerung: Mit der „Vereinbarung über eine Maßnahme an einem
Bahnübergang“, die zwischen der Stadt Eschweiler, der StädteRegion Aachen und
der EVS GmbH im Mai 2012 abgeschlossen wurde, verpflichtete sich die EVS zum
Ausbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr. Seitens der Stadt Eschweiler
wurde der Abschluss der Vereinbarung in der Stadtratssitzung am 01.02.2012
(Vorlage 349/11) beschlossen.
Die Verwaltung trägt
sich aufgrund des jahrelangen Stillstandes des Verfahrens und einer unklaren
Prognose über die weitere Entwicklung mit dem Gedanken, nunmehr optional die
Herstellung des Knotenpunktes in seiner ursprünglichen Form als T-Einmündung zu
prüfen. Sofern man dieser Vorgehensweise folgen sollte, bedarf es verschiedener
Arbeitsschritte, die in der folgenden Auflistung als Arbeitsprogramm zusammengetragen
sind:
- Herstellung des
Einvernehmens mit der StädteRegion Aachen
Bei der Röthgener Straße und der Talstraße handelt es sich um Kreisstraßen, die sich in der Baulast der StädteRegion Aachen befinden. Von daher kann der städtische Wunsch nach Planänderung nur mit Zustimmung der StädteRegion Aachen umgesetzt werden.
- Straßenplanung des neuen
Knotenpunktes
Auf Basis der Bestandsvermessung hat die Planung den Straßenraum so zu gestalten, dass unmittelbar am Bahnübergang die Querschnittssituation wie vor der Baumaßnahme wieder hergestellt wird. Dieser Plan ist wiederum mit der EVS GmbH bzgl. der Bahnbelange abzustimmen.
- Aufhebung des Beschlusses
vom 10.04.2008 (Vorlage 069/08)
Die Vorlage beinhaltet unter anderem den Bau eines Kreisverkehrs im Knotenpunkt
der K33 – Langwahn / Röthgener Straße / Talstraße.
- Kündigung der Vereinbarung
vom Mai 2012 und Aufforderung der Stellung einer Schlussrechnung durch die
EVS GmbH
Die EVS GmbH hat im Einvernehmen mit der Stadt und der StädteRegion Planungsaufträge ausgelöst, deren Kosten Stadt und StädteRegion zu tragen haben.
- Abschluss einer neuen
Kreuzungsvereinbarung
Für Arbeiten an Kreuzungspunkten zwischen Bahn und Straße bedarf es einer Vereinbarung zwischen den Kreuzungspartnern hinsichtlich der Arbeiten, Zuständigkeiten und Kostentragung. Mit der Kündigung der bisherigen Vereinbarung besteht keine gültige Vereinbarung mehr.
- Beschluss über die
Änderung des Bauprogramms
Mit dem Ausbau der Straßen Langwahn, Röthgener Straße und Stich wurden Vorausleistungen zum Ausbau auf den endgültigen Beitrag nach KAG erhoben, da zum damaligen Zeitpunkt nicht zu erwarten war, dass das gesamte Bauprogramm zeitnah erfüllt wird. Aufgrund nunmehr geänderter Rahmenbedingungen ist eine Änderung des Bauprogramms erforderlich, damit die Straßen nach dem KAG schlussgerechnet werden können.
- Stellung eines
Änderungsantrages bei der Bezirksregierung Köln
Die Gesamtmaßnahme wird nach dem GVFG- / Entflecht-Gesetz gefördert. Zentraler Bestandteil der Förderung ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse unter Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung einschließlich der Anforderungen der Barrierefreiheit. Es ist mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen, inwiefern durch eine Planänderung ggf. Fördertatbestände betroffen sind.
- Ausschreibung und
Bauausführung
Anhand der o. a.
Verfahrensschritte ist bereits erkennbar, dass eine T-Einmündung nicht
kurzfristig realisierbar ist.
Der finanzielle Aufwand für die Maßnahme kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht überblickt werden. Was den reinen Bau der Straße betrifft, könnte zwar eine Schätzung abgegeben werden, durch die noch nicht bekannten Auflagen der EVS GmbH für das Arbeiten in Gleisnähe, evtl. Ansprüche hinsichtlich einer Kostenbeteiligung an bahneigenen Einrichtungen etc. dürften aber ggf. Forderungen in den Raum gestellt werden, die die Kosten des Straßenbau übersteigen könnten.
Auf der Einnahmenseite ist im Verfahren noch zu prüfen, welche der anfallenden Kosten eine Gebührenrelevanz im Sinne des Kommunalabgabengesetztes entfalten. Ferner ist fraglich, ob die Bezirksregierung Köln davon überzeugt werden kann, dass die Förderung der Gesamtmaßnahme in voller Höhe erfolgt, obwohl nunmehr an einem verkehrlich entscheidenden Punkt nicht mehr die ursprünglich intendierte Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erreicht werden kann.
Die für die Planungsleistungen und Gutachten erforderlichen Finanzmittel sind noch zu ermitteln und werden im Rahmen der Haushaltsausführung 2018 gegebenenfalls außerplanmäßig bereitgestellt.
Die Maßnahme wird
durch die Abteilung 660 betreut. Für Planungsleistungen müssen externe Büros
beauftragt werden.