Betreff
Ausbau Knotenpunkt K33 - Langwahn, Röthgener Straße, Talstraße
Vorlage
069/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der Machbarkeit, den Knotenpunkt Langwahn / Röthgener Straße / Talstraße als unsignalisierte Einmündung herzustellen und die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 


Mit dem Jahrtausendwechsel begann die Planung der stark sanierungsbedürftigen Straßen- und Kanalanlage für den Abschnitt der K33 (ehem. L238) Langwahn, Röthgener Straße, Stich im Bereich zwischen Marienstraße und Hoeschweg. Ein Einplanungsantrag zur Förderung der in städtischer Baulast befindlichen Gehwege und Parkstreifen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) wurde 2004 gestellt. Die beabsichtigte Umgestaltung der K 33 als verkehrswichtige, innerörtliche Hauptverkehrsstraße entsprach den Kriterien für ein förderungsfähiges Vorhaben.

Die Verhandlungen mit dem ehemaligen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW gestalteten sich schwierig, weshalb sich das Bauvorhaben zunächst verzögerte. Erst mit der Abstufung der Straße im Vorgriff auf den Bau des 2. Bauabschnittes der L 238n von einer Landesstraße hin zu einer Kreisstraße war der Weg zu einer Realisierung des Vorhabens frei. Über diesen Sachstand wurde der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss mit der Vorlage 057/06 in seiner Sitzung am 23.03.2006 in Kenntnis gesetzt.

 

Mit der Vorlage 069/08 wurde dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 10.04.2008 die Planung vorgestellt. Im Vorfeld der Ausarbeitung wurde eine verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt, die zu dem Schluss kam, dass für die notwendige Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Knotenpunkt Langwahn / Röthgener Straße / Talstraße neben einer Vollsignalisierung der Zufahrten unter Berücksichtigung des Bahnbetriebs (sog. BÜStrA-Anlage) auch ein teilsignalisierter Kreisverkehr als Lösung in Frage kommt. Mit der damaligen Erfahrung mit einer BÜStrA-Anlage in Weisweiler im Knotenpunkt B 264-Kölner Straße / Lindenallee / Weißer Weg, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Individualverkehrs führte, wurde seitens der Verwaltung der Bau eines Kreisverkehrs favorisiert.

 

Als nächster Schritt wurde eine auf die Planung angepasste Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Eschweiler und der StädteRegion Aachen (damals noch Kreis Aachen) abgestimmt, die im Haupt- und Finanzausschuss am 16.04.2008 (Vorlage 071/08) und im Stadtrat am 10.12.2008 (Vorlage 373/08) beschlossen wurde.

 

Im Anschluss an eine Bürgerbeteiligung (27.05.2008) wurde die geänderte Planung erneut dem Planungs- Umwelt- und Bauausschuss in der Sitzung am 27.01.2009 (Vorlage 397/08) vorgelegt und beschlossen. Der Auftrag zum Ausbau der Straße wurde am 29.06.2009 erteilt. Die Baumaßnahme wurde – mit Ausnahme des Knotenpunktbereiches – im Frühjahr 2011 abgeschlossen.

 

Trotz intensiver Bemühungen seitens der Stadt Eschweiler und auch der StädteRegion Aachen war es nicht möglich, rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme mit dem Kreuzungspartner EVS – Euregio Verkehrsschienennetz GmbH eine Einigung zu erzielen. Die abgestimmte Kreuzungsvereinbarung, die die Grundlage für die Planung und den Bau ist, wurde im Stadtrat am 01.02.2012 (Vorlage 349/11) beschlossen.

 

Entsprechend dieser Vereinbarung hat die EVS GmbH die Planung des Kreisverkehres insbesondere unter Bahnsicherheitsaspekten bis hin zur Ausführungsreife betrieben. Im Ergebnis wurde jedoch eine Planung präsentiert, die zwar eine für den Bahnverkehr sichere Abwicklung des Verkehrs erlaubte, allerdings erheblich längere Schließzeiten der Schrankenanlage zur Folge gehabt hätte, weshalb seitens der Verwaltung die Zustimmung zu dieser Planung nicht erteilt wurde. Stattdessen wurde eine Untersuchung möglicher alternativer Sicherungstechniken gefordert. Diese kam zu dem Ergebnis, dass es zwar technische Möglichkeiten gibt, mit akzeptablen Schließzeiten einen sicheren Verkehrsablauf zu realisieren, allerdings besteht für die benötigte Technik (HpoE) bisher noch keine Zulassung durch das Eisenbahnbundesamt.

 

Seit 2015 ist trotz mehrfacher Nachfrage bei der EVS GmbH keine verwertbare Aussage darüber in Erfahrung gebracht worden, wie sie das weitere Vorgehen im Projekt gestalten will. Zur Erinnerung: Mit der „Vereinbarung über eine Maßnahme an einem Bahnübergang“, die zwischen der Stadt Eschweiler, der StädteRegion Aachen und der EVS GmbH im Mai 2012 abgeschlossen wurde, verpflichtete sich die EVS zum Ausbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr. Seitens der Stadt Eschweiler wurde der Abschluss der Vereinbarung in der Stadtratssitzung am 01.02.2012 (Vorlage 349/11) beschlossen.

 

Die Verwaltung trägt sich aufgrund des jahrelangen Stillstandes des Verfahrens und einer unklaren Prognose über die weitere Entwicklung mit dem Gedanken, nunmehr optional die Herstellung des Knotenpunktes in seiner ursprünglichen Form als T-Einmündung zu prüfen. Sofern man dieser Vorgehensweise folgen sollte, bedarf es verschiedener Arbeitsschritte, die in der folgenden Auflistung als Arbeitsprogramm zusammengetragen sind:

 

  • Herstellung des Einvernehmens mit der StädteRegion Aachen
    Bei der Röthgener Straße und der Talstraße handelt es sich um Kreisstraßen, die sich in der Baulast der StädteRegion Aachen befinden. Von daher kann der städtische Wunsch nach Planänderung nur mit Zustimmung der StädteRegion Aachen umgesetzt werden.


  • Straßenplanung des neuen Knotenpunktes
    Auf Basis der Bestandsvermessung hat die Planung den Straßenraum so zu gestalten, dass unmittelbar am Bahnübergang die Querschnittssituation wie vor der Baumaßnahme wieder hergestellt wird. Dieser Plan ist wiederum mit der EVS GmbH bzgl. der Bahnbelange abzustimmen.


  • Aufhebung des Beschlusses vom 10.04.2008 (Vorlage 069/08)

Die Vorlage beinhaltet unter anderem den Bau eines Kreisverkehrs im Knotenpunkt der K33 – Langwahn / Röthgener Straße / Talstraße.


  • Kündigung der Vereinbarung vom Mai 2012 und Aufforderung der Stellung einer Schlussrechnung durch die EVS GmbH
    Die EVS GmbH hat im Einvernehmen mit der Stadt und der StädteRegion Planungsaufträge ausgelöst, deren Kosten Stadt und StädteRegion zu tragen haben.


  • Abschluss einer neuen Kreuzungsvereinbarung
    Für Arbeiten an Kreuzungspunkten zwischen Bahn und Straße bedarf es einer Vereinbarung zwischen den Kreuzungspartnern hinsichtlich der Arbeiten, Zuständigkeiten und Kostentragung. Mit der Kündigung der bisherigen Vereinbarung besteht keine gültige Vereinbarung mehr.


  • Beschluss über die Änderung des Bauprogramms
    Mit dem Ausbau der Straßen Langwahn, Röthgener Straße und Stich wurden Vorausleistungen zum Ausbau auf den endgültigen Beitrag nach KAG erhoben, da zum damaligen Zeitpunkt nicht zu erwarten war, dass das gesamte Bauprogramm zeitnah erfüllt wird. Aufgrund nunmehr geänderter Rahmenbedingungen ist eine Änderung des Bauprogramms erforderlich, damit die Straßen nach dem KAG schlussgerechnet werden können.



  • Stellung eines Änderungsantrages bei der Bezirksregierung Köln
    Die Gesamtmaßnahme wird nach dem GVFG- / Entflecht-Gesetz gefördert. Zentraler Bestandteil der Förderung ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse unter Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung einschließlich der Anforderungen der Barrierefreiheit. Es ist mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen, inwiefern durch eine Planänderung ggf. Fördertatbestände betroffen sind.


  • Ausschreibung und Bauausführung

 

Anhand der o. a. Verfahrensschritte ist bereits erkennbar, dass eine T-Einmündung nicht kurzfristig realisierbar ist.

 


Der finanzielle Aufwand für die Maßnahme kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht überblickt werden. Was den reinen Bau der Straße betrifft, könnte zwar eine Schätzung abgegeben werden, durch die noch nicht bekannten Auflagen der EVS GmbH für das Arbeiten in Gleisnähe, evtl. Ansprüche hinsichtlich einer Kostenbeteiligung an bahneigenen Einrichtungen etc. dürften aber ggf. Forderungen in den Raum gestellt werden, die die Kosten des Straßenbau übersteigen könnten.

 

Auf der Einnahmenseite ist im Verfahren noch zu prüfen, welche der anfallenden Kosten eine Gebührenrelevanz im Sinne des Kommunalabgabengesetztes entfalten. Ferner ist fraglich, ob die Bezirksregierung Köln  davon überzeugt werden kann, dass die Förderung der Gesamtmaßnahme in voller Höhe erfolgt, obwohl nunmehr an einem verkehrlich entscheidenden Punkt nicht mehr die ursprünglich intendierte Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erreicht werden kann.

 

Die für die Planungsleistungen und Gutachten erforderlichen Finanzmittel sind noch zu ermitteln und werden im Rahmen der Haushaltsausführung 2018 gegebenenfalls außerplanmäßig bereitgestellt.


Die Maßnahme wird durch die Abteilung 660 betreut. Für Planungsleistungen müssen externe Büros beauftragt werden.