Betreff
Rettungs- und Krankentransportdienst der Stadt Eschweiler; hier: Betriebsabrechnung 2015 und Gebührenkalkulation 2017
Vorlage
068/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

In seiner Sitzung am 15.03.2016 (Vorlage 046/16) hat der Rat der Stadt Eschweiler die siebte Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Eschweiler beschlossen. Diese Änderung ist am 01.04.2016 in Kraft getreten. Die Gebühr wurde danach bei den Krankentransporten von 170,00 € auf 164,00 € für den jeweiligen Standardeinsatz gesenkt. Bei den Rettungstransporten erfolgte die letzte Gebührenanpassung mit der 5. Änderungssatzung zum 01.04.2013 von damals 271,00 € auf 295,00 € für den Standardeinsatz (Ratssitzung 13.03.2013 – Vorlage 004/13).

 

Als Anlage legt die Verwaltung die inzwischen abgeschlossene Betriebsabrechnung des Jahres 2015 und die darauf basierende Kalkulation für das Jahr 2017 vor. Die Gesamtsituation, was insbesondere die Erträge und die Aufwendungen betrifft, gestaltet sich weiterhin so stabil, dass die Gebühren unverändert beibehalten werden können.

 

Einer Satzungsänderung bedarf es nach Einschätzung der Verwaltung aufgrund dessen in diesem Jahr nicht. Insofern dient diese Vorlage unter Beifügung der Betriebsabrechnung 2015, gleichzeitig Kalkulation 2017 (s. Anlage), lediglich der Unterrichtung des Haupt- und Finanzausschusses.

 

Der Entwurf einer Gebührensatzung (also auch einer Änderungssatzung) ist nach § 14 RettG NRW den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften unter Beifügung von beurteilungsfähigen Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Mit diesen Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. Da es diesmal jedoch nicht um eine Satzungsänderung geht, haben die Verbände die Betriebsabrechnungs- und Kalkulationsunterlagen mit Mail vom 02.01.2017 auch lediglich zur Kenntnisnahme erhalten.

 

 

 


Erträge aus Gebühren für Rettungs- und Krankentransporte werden im Produkt 021271701 – Kranken- und

Rettungstransportdienst - bei den Konten 43210600 – Gebühren für Krankentransporte (Ansatz 2017

751.800,00 €) und 43210700 – Gebühren für Rettungstransporte (Ansatz 2017  1.600.000,00 €) vereinnahmt.

Der Gebührenhaushalt ist gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz grundsätzlich kostendeckend zu führen, was

erwartungsgemäß mit den unveränderten Gebührensätzen zu erzielen sein wird.

 


Personelle Auswirkungen