Der Rat beschließt
die nachfolgende Änderung in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses:
Als Stellvertreter für Herrn Wolfgang Gerhards wird Herr Marian Janke als stellvertretendes beratendes Mitglied (bisher: Herr Josef Wienand) für die Katholische Kirche in den Jugendhilfeausschuss bestellt.
Mit Schreiben vom 03.02.2017 (Anlage) beantragt die Katholische
Kirchengemeinde St. Peter und Paul die vorgenannte Änderung in der Besetzung
des Jugendhilfeausschusses vorzunehmen.
Rechtsgrundlage:
Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die
Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das
ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs.
3 S. 7 GO NRW).
Anmerkung:
Der Bürgermeister hat gem. § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW kein Stimmrecht.
-keine-
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