hier: Gebietsaufhebung
Das in der Anlage
1 dargestellte und mit Beschluss vom 14.11.2012 festgelegte Maßnahmengebiet
der Sozialen Stadt Eschweiler-Ost wird aufgehoben.
Die
Stadtteilerneuerung in der Sozialen Stadt Eschweiler-Ost ist beendet, die
letzten Fördermittel konnten im Dezember 2013 abgerufen werden. Im Zeitraum
2004 bis 2009 wurden insgesamt rd. 3 Mio. € Fördermittel bewilligt, der
städtische Eigenanteil dazu betrug rd. 1 Mio. €, die Gesamtsumme der
zuwendungsfähigen Ausgaben lag demnach bei rd. 4 Mio. €. Dafür wurden folgende
Maßnahmen umgesetzt:
Nicht-investive Maßnahmen
·
Planungen
zum Integrierten Handlungskonzept
·
Stadtteilmanagement
·
Verfügungsfond
/ Pauschalmittel
·
Modellprojekt
der einheitlichen Fassadensanierung in der denkmalgeschützten Bergmannssiedlung
o
incl.
ihrer Dokumentation
Investive Maßnahmen
·
Bau der
Bürgerbegegnungsstätte
o
und ihre
Ausstattung
·
Straßenumbau
Eduard-Mörike-Siedlung
o
Seitenbereiche,
Plätze und private Garagenvorplätze
·
Spiel-
und Begegnungsraum / Vorplatz Bürgerbegegnungsstätte und „Ostpark“
·
Umbau
Schulhof Eduard-Mörike-Schule
·
Umgestaltung
der Eduard-Mörike-Straße
o
Seitenbereiche,
Platzflächen und Kriegerdenkmal
·
Umgestaltung
der Maas-, Mosel- und Weserstraße
o
Seitenbereiche,
verkehrsberuhigter Bereich und private Vorgärten
·
Wohnumfeld
Maasstraße - Begrünung
·
Räumliche
Vernetzung
o
Punktuelle
Maßnahmen auf der Halde - Treppen und Wegebau
o
Umgestaltung
der Sternheimstraße - Seitenbereiche
o
Grünzug
Saarstraße - Wegebau, Grünflächen und Brücke über das Dürwißer Fließ
o
Wegeverbindung
verlängerte Oststraße
o
Querungshilfe
Dürener Straße
o
Zugang
Sportplatz
o
Grünzug
Hovermühle und Wegeverbindung zur Inde
Mit diesen Maßnahmen
konnten wertvolle Beiträge zur Stadtteilentwicklung in Eschweiler-Ost und zum
Erreichen der mit dem Programm Soziale Stadt gesetzten Ziele geleistet werden.
Zu allen
Zuwendungsbescheiden hatte die Bezirksregierung Köln sukzessive
Einzel-Verwendungsnachweise erhalten. Abschließend wurde mit Schreiben vom
12.11.2015 ein Gesamtverwendungsnachweis vorgelegt, dessen Prüfung lt.
Antwortschreiben vom 18.11.2015 inhaltlich zu keinen Beanstandungen führte. Die
Gesamtmaßnahme ist abgerechnet und kann daher abgeschlossen werden.
Da für Stadtteile im
Programm „Soziale Stadt“ seit der Novelle des Baugesetzbuches vom 24.06.2004
der Beschluss eines „Maßnahmengebietes“ gemäß § 171e Abs. 3 BauGB eine der
Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebaufördermitteln ist, hat der
Stadtrat diesen Beschluss im Nachhinein mit rückwirkender Geltung am 14.11.2012
(VV 337/12) gefasst.
Nach Abschluss der
Gesamtmaßnahme empfiehlt die Verwaltung, das Programmgebiet der Sozialen Stadt
Eschweiler-Ost aufzuheben.
Die Aufhebung des Beschlusses hat keine finanziellen Auswirkungen.
Die Aufhebung des
Beschlusses hat keine personellen Auswirkungen.