Betreff
Soziale Stadt Eschweiler-Ost
hier: Gebietsaufhebung
Vorlage
065/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Das in der Anlage 1 dargestellte und mit Beschluss vom 14.11.2012 festgelegte Maßnahmengebiet der Sozialen Stadt Eschweiler-Ost wird aufgehoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Stadtteilerneuerung in der Sozialen Stadt Eschweiler-Ost ist beendet, die letzten Fördermittel konnten im Dezember 2013 abgerufen werden. Im Zeitraum 2004 bis 2009 wurden insgesamt rd. 3 Mio. € Fördermittel bewilligt, der städtische Eigenanteil dazu betrug rd. 1 Mio. €, die Gesamtsumme der zuwendungsfähigen Ausgaben lag demnach bei rd. 4 Mio. €. Dafür wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

Nicht-investive Maßnahmen

·         Planungen zum Integrierten Handlungskonzept

·         Stadtteilmanagement

·         Verfügungsfond / Pauschalmittel

·         Modellprojekt der einheitlichen Fassadensanierung in der denkmalgeschützten Bergmannssiedlung

o   incl. ihrer Dokumentation

 

Investive Maßnahmen

·         Bau der Bürgerbegegnungsstätte

o   und ihre Ausstattung

·         Straßenumbau Eduard-Mörike-Siedlung

o   Seitenbereiche, Plätze und private Garagenvorplätze

·         Spiel- und Begegnungsraum / Vorplatz Bürgerbegegnungsstätte und „Ostpark“

·         Umbau Schulhof Eduard-Mörike-Schule

·         Umgestaltung der Eduard-Mörike-Straße

o   Seitenbereiche, Platzflächen und Kriegerdenkmal

·         Umgestaltung der Maas-, Mosel- und Weserstraße

o   Seitenbereiche, verkehrsberuhigter Bereich und private Vorgärten

·         Wohnumfeld Maasstraße - Begrünung

·         Räumliche Vernetzung

o   Punktuelle Maßnahmen auf der Halde - Treppen und Wegebau

o   Umgestaltung der Sternheimstraße - Seitenbereiche

o   Grünzug Saarstraße - Wegebau, Grünflächen und Brücke über das Dürwißer Fließ

o   Wegeverbindung verlängerte Oststraße

o   Querungshilfe Dürener Straße

o   Zugang Sportplatz

o    Grünzug Hovermühle und Wegeverbindung zur Inde

 

Mit diesen Maßnahmen konnten wertvolle Beiträge zur Stadtteilentwicklung in Eschweiler-Ost und zum Erreichen der mit dem Programm Soziale Stadt gesetzten Ziele geleistet werden.

 

Zu allen Zuwendungsbescheiden hatte die Bezirksregierung Köln sukzessive Einzel-Verwendungsnachweise erhalten. Abschließend wurde mit Schreiben vom 12.11.2015 ein Gesamtverwendungsnachweis vorgelegt, dessen Prüfung lt. Antwortschreiben vom 18.11.2015 inhaltlich zu keinen Beanstandungen führte. Die Gesamtmaßnahme ist abgerechnet und kann daher abgeschlossen werden.

 

Da für Stadtteile im Programm „Soziale Stadt“ seit der Novelle des Baugesetzbuches vom 24.06.2004 der Beschluss eines „Maßnahmengebietes“ gemäß § 171e Abs. 3 BauGB eine der Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebaufördermitteln ist, hat der Stadtrat diesen Beschluss im Nachhinein mit rückwirkender Geltung am 14.11.2012 (VV 337/12) gefasst.

 

Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme empfiehlt die Verwaltung, das Programmgebiet der Sozialen Stadt Eschweiler-Ost aufzuheben.

 


Die Aufhebung des Beschlusses hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

 


Die Aufhebung des Beschlusses hat keine personellen Auswirkungen.