Betreff
Kommunale Pflegeplanung für die StädteRegion Aachen;
hier: Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2017 nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW
Vorlage
061/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

 

Der Bericht über die im Rahmen der Kommunalen Pflegeplanung für die StädteRegion Aachen erfolgte Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2017 nach dem Alten- und Pflegegesetz wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Erstmalig hat die StädteRegion Aachen auf Grundlage der Kommunalen Pflegeplanung 2015 eine verbindliche Bedarfsplanung für vollstätionäre Pflegeplätze für das Jahr 2016 eingeführt, die vom Städteregionstag in seiner Sitzung am 10.12.2015 entsprechend beschlossen worden ist. Der Sozial- und Seniorenausschuss des Rates der Stadt Eschweiler hat sich in seiner Sitzung am 25.02.2016 intensiv mit der Thematik Kommunale Pflegeplanung und verbindliche Bedarfsplanung auseinandergesetzt (siehe auch Sitzungsvorlage 047/16 vom 11.02.2016).

 

Die verbindliche Bedarfsplanung, die einen Zeitraum von drei Jahren perspektivisch betrachtet, ist nach den Vorgaben des Alten- und Pflegegesetzes fortzuschreiben und durch den Städteregionstag nach vorheriger Beteiligung/Beratung durch die auf Ebene der Städteregion angesiedelte Kommunale Konferenz Alter und Pflege zu beschließen.

 

Über die Grundzüge des von der StädteRegion Aachen für das Jahr 2017 erstellten und mit Schreiben vom 23.09.2016 übersandten Entwurfs der verbindlichen Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeplätze hat die Verwaltung in der Sitzung des Sozial- und Seniorenausschusses am 05.10.2016 zunächst mündlich berichtet. Im Nachgang hierzu wurden allen Ausschussmitgliedern mit Schreiben vom 10.10.2016 der vorgenannte Planungsentwurf sowie der Entwurf der hierzu bis zum 21.10.2016 abzugebenden Stellungnahme der Stadt Eschweiler zur Verfügung gestellt (Anlage I). Gegebenenfalls gewünschte Änderungen bzw. Ergänzungen der Stellungnahme konnten bis zum 20.10.2016 eingereicht werden. Von dieser Möglichkeit hat RM Stephan Löhmann in seiner Funktion als Stellv. Vorsitzender des Sozial- und Seniorenausschusses Gebrauch gemacht (siehe Anlage II). Die vorgetragenen Hinweise/Anregungen wurden in die Stellungnahme der Stadt Eschweiler eingearbeitet (siehe Anlage III).

 

Unter Einbezug der von den regionsangehörigen Städten und Gemeinden insgesamt abgegebenen Rückäußerungen haben die Kommunale Konferenz Alter und Pflege am 15.11., der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am 23.11. und der Städteregionsausschuss am 24.11. die Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2017 nach dem Alten- und Pflegegesetz beraten, der Städteregionstag hat sie in seiner Sitzung am 08.12.2016 beschlossen.

 

Die den vorgenannten Gremien der StädteRegion Aachen zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitete Sitzungsvorlage Nr. 2016/0499 vom 07.11.2016 ist als Anlage IV ebenfalls beigefügt, auf die ausführliche Darstellung der Thematik in der Vorlage wird Bezug genommen.

 


 

Keine

 


 

Keine