Einheitlicher Beschlussvorschlag:

 

a)    Die im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen zur Verfügung gestellten und als Anlagen 2 bis 6 der Verwaltungsvorlage beigefügten Unterlagen

 

·       Eckdatenpapier vom 09.12.2016 zum städteregionalen Haushaltsentwurf 2017

·       Schreiben vom 11.01.2017 - Neuberechnung der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV

·       Schreiben vom 27.12.2016 - ergänzende Informationen zum Eckdatenpapier

·       Wirkungen des Strukturkonzeptes 2015 - 2025 sowie des Personalbewirtschaftungskonzeptes 2015 - 2020 - Zwischenbericht über die Entwicklung der finanziellen Effekte - (Stand 05.12.2016)

·       Rede des Städteregionsrates Helmut Etschenberg aus Anlass der Vorstellung der Eckdaten zum Haushalt 2017 in der Sitzung des Städteregionstages am 08.12.2016

 

sowie die als Anlage 1 ebenfalls beigefügte Darstellung/Auswertung der Stadt Eschweiler zur Entwicklung der Kreis- bzw. Regionsumlagen im Zeitraum der Jahre 2000 - 2020 werden zur Kenntnis genommen.

 

b)    Den Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2017, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus abgeleiteten Hinweisen und aufgestellten Forderungen gegenüber der StädteRegion Aachen wird zugestimmt.

 

c)    Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler

 

1.    das Benehmen her für den Umlagesatz der Allgemeinen Städterregionsumlage 2017 in Höhe von maximal 45,5508 % (= Umlageaufwand für die Stadt Eschweiler in Höhe von 38.749.502,28 €)

2.    das Benehmen her für den Umlagesatz der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV 2017 in Höhe von maximal 2,0435 % (= Umlageaufwand für die Stadt Eschweiler in Höhe von 1.738.380,18 €)

 

d)    Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2017 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu informieren.

 


 

Gemäß § 55 Absatz 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Regionsumlage im Benehmen mit den regionsangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Stellungnahmen der regionsangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Städteregionstag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Städteregionstag in öffentlicher Sitzung. Die StädteRegion Aachen teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

 

Mit diesem Verfahren soll erreicht werden, dass die betroffenen städteregionsangehörigen Kommunen in einem frühen Stadium vor Aufstellung des Entwurfes des Städteregionshaushaltes in den politischen Prozess der Festsetzung der Regionsumlage involviert werden und somit die Möglichkeit erhalten, in erweitertem Umfang auf die kommunalpolitischen Bewertungen des Städteregionstages Einfluss nehmen zu können.

 

Der in § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW verwendete Begriff „im Benehmen“ weist auf eine Beteiligungsform hin, deren Qualität über eine „schlichte Anhörung“ deutlich hinausgehen soll. Allerdings reicht sie nicht so weit, wie ein vorgeschriebenes „Einvernehmen“, d.h. die Erklärung des Einverständnisses. Die im Zuge des Benehmensherstellungsverfahrens seitens der Gemeinde abzugebende Stellungnahme muss aber durch den Städteregionstag wenigstens zur Kenntnis genommen und in die Entscheidungsfindung zur Festsetzung der Kreisumlage einbezogen werden. Insgesamt ist bei der StädteRegion Aachen von einer gesteigerten Rücksichtnahme gegenüber den umlagepflichtigen Kommunen auszugehen, die sich im Verfahren durch ein ernsthaftes Bemühen um die Herstellung eines Einvernehmens widerspiegeln soll.

 

Die gestärkten Beteiligungs- und Verfahrensrechte der städteregionsangehörigen Gemeinden führen jedoch nicht zu einer Verlagerung der Entscheidungszuständigkeit. Diese bleibt beim Städteregionstag, der nach eigenem politischen Ermessen und frei darin, die von gemeindlicher Seite gegebenen Hinweise und vorgebrachten Einwendungen zu berücksichtigen oder diese zu verwerfen, über seine Haushaltssatzung und damit über die Festsetzung der Regionsumlage beschließt. Obwohl die Benehmensherstellung den Städteregionstag rechtlich nicht bindet, so unterliegt er bei seinem Handeln hierbei dennoch den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Gemeinden.

 

Die Frage, ob es sich bei der im Rahmen des Benehmensherstellungsverfahrens nach § 55 KrO NRW abzugebenden Stellungnahme um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handelt, das nach § 41 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in die Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisters) fällt, oder die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist, ist bisher rechtlich nicht abschließend geklärt, kann aber nach bisher geübter Praxis auch offen bleiben. Zum einen hätte der Stadtrat gemäß § 41 Absatz 3 Satz 2 GO NRW die Möglichkeit, die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich zu ziehen. Zum anderen vertritt die Verwaltung ohnehin die Auffassung, dass mit Blick auf die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und die aus der Festsetzung der Regionsumlage resultierenden, enormen finanziellen Konsequenzen für den städtischen Haushalt 2017 ff. einschließlich des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2017 eine Beratung und Beschlussfassung im Wege der Dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW durch den Haupt- und Finanzausschuss mit sich anschließender Genehmigung der getroffenen Entscheidung durch den Stadtrat auf jeden Fall angezeigt ist.

 

Am 09. Dezember 2016 hat die StädteRegion Aachen im Rahmen einer Besprechung mit den Hauptverwaltungsbeamten das Verfahren zur Benehmensherstellung zur Festsetzung der Regionsumlage für das Haushaltsjahr 2017 eingeleitet. Bei diesem Termin wurde das Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2017 umfassend erläutert und zusammen mit dem Zwischenbericht zum Strukturkonzept /Personalbewirtschaftungskonzept sowie dem Redemanuskript des Städteregionsrates zur Eckdatenvorstellung im Städteregionsrat den Kommunen zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen sind als Anlagen 2, 5 und 6 der Verwaltungsvorlage beigefügt. Vor dem Hintergrund, dass im Monat Januar 2017 in den Kommunen nur vereinzelt bzw. erst zum Monatsende Gremiensitzungen stattfinden, wurde die ursprünglich am 20.01.2017 endende 6-Wochen-Frist zur Abgabe der gemeindlichen Stellungnahmen im Benehmensverfahren auf den 31.01.2017 einvernehmlich verlängert. Mit Schreiben vom 27.12.2016 sowie 11.01.2017 wurden seitens der StädteRegion Aachen ergänzende Informationen zum Eckdatenpapier sowie eine Neuberechnung der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV vorgelegt, sie sind als Anlagen 3 und 4 der Verwaltungsvorlage ebenfalls beigelegt.

 

Der Zeitplan für das weitere Verfahren bis zur Beschlussfassung über den städteregionalen Haushalt 2017 sieht wie folgt aus:

 

  • Feststellung des Haushaltsentwurfs                                          25.01.2017
  • Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt                          30.01.2017
  • Auslegung des Haushaltsentwurfs                                                        02.02.2017 - 05.04.2017
  • Einbringung des Haushaltsentwurfs im Städteregionsausschuss 09.02.2017
  • Erste Beratung im Städteregionsausschuss                                           16.03.2017
  • Zweite Beratung im Städteregionsausschuss                             23.03.2017
  • Beschlussfassung im Städteregionstag                                     06.04.2017

 

Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte:

 

1.    Der Jahresabschluss 2015 der StädteRegion Aachen schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von rund 0,7 Mio. € ab. Ursächlich hierfür waren insbesondere große Abweichungen bei den Personalaufwendungen durch deutlich zu niedrig veranschlagte Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen sowie die Finanzierungssystematik bei der Umlageverrechnung mit der Stadt Aachen. Mit Beschluss vom 08.12.2016 über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 hat der Städteregionstag festgelegt, den vorgenannten Jahresfehlbetrag nicht über eine Sonderumlage nach § 56 c KrO NRW auszugleichen.

 

2.    Bei der Bewirtschaftung des Haushaltes 2016 zeichnet sich nach dem Stand des Budgetberichtes zum 30.09.2016 erneut ein negatives Rechnungsergebnis in einer Größenordnung von ca. 7,0 Mio. € ab. Auch hier liegt die Ursache zum einen in der erheblichen Verschlechterung für den Bereich der Finanzierungsregelung mit der Stadt Aachen und zum anderen in der Entwicklung der Aufwendungen für Pensionsrückstellungen. Die Frage, inwieweit für einen Ausgleich dieses im Jahresabschluss 2016 zu erwartende Defizit die Erhebung einer Sonderumlage greift, ist noch nicht abschließend geklärt. Eine Sonderumlage würde die Haushalte der regionsangehörigen Kommunen im Haushaltsjahr 2018 treffen und zusätzlich belasten.

 

3.    Bei der Landschaftsverbandsumlage 2017 berücksichtigt die StädteRegion einen gegenüber der am 05.08.2016 eingeleiteten Benehmensherstellung von 16,75 % um 0,6 % auf 16,15 % gesenkten und zwischenzeitlich mit dem Beschluss über den LVR-Haushalt 2017 auch so festgesetzten Umlagesatz. Die Senkung des Umlagesatzes wurde möglich durch eine Verständigung in einem Rechtsstreit im Bereich der Integrationshilfe und dem daraus resultierenden Verzicht auf Rückstellungsbildungen.

 

4.    Der Ansatz der Brutto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der StädteRegion, d.h. unter Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen beim Jobcenter sowie bei den Tageseinrichtungen für Kinder, steigt im Planjahr 2017 gegenüber dem prognostizierten Ergebnis 2016 um 4.961.500 € (= 5,571 %). Gegenüber dem Haushaltsansatz 2016 bedeutet dies eine Aufwandssteigerung um 6.387.403 €  (= 6,50 %). Ohne diese beiden Bereiche und ohne den Mehrbedarf bei den Personalrückstellungen steigen die veranschlagten Personalaufwendungen gegenüber dem Haushaltsansatz 2016 um 1.245.263 € (= 1,93%).

 

Begründet werden die Aufwandssteigerungen zum einen mit den erfolgten Tarif- und Besoldungserhöhungen und zum anderen mit bisher erheblich zu niedrig veranschlagten Personalrückstellungen (Pensions-, Beihilfe- und sonstige Personalrückstellungen). Die realistische Veranschlagung in 2017 führt hier zu einem Mehrbedarf gegenüber 2016 von rd. 6,2 Mio. €. Zudem hat der Städteregionstag/-ausschuss im Rahmen des Personalbewirtschaftungskonzeptes im Einzelnen über erforderliche Mehrbedarfe und die Berücksichtigung der aktualisierten Orientierungsdaten beschlossen.

 

5.    Im Bereich der Sozialleistungen ist für das Haushaltsjahr 2017 mit einem Zuschussbedarf von rund 158,5 Mio. Euro zu rechnen. Im Vergleich zum Haushaltsansatz 2016 ergibt sich hier eine Verbesserung von rund 11 Mio. Euro. Hierin berücksichtigt und maßgeblich für diese Verbesserung sind die zum Teil schon im Jahr 2016 gewährten Bundesbeteiligungen an den Kosten der Grundsicherung (SGB XII), an den Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB II, u.a. über eine „Vorzugsmilliarde“ im Hinblick auf das ab dem Jahr 2018 greifende „5 Milliarden-Entlastungspaket“ (Entlastung von der Eingliederungshilfe), sowie die Übernahme der KdU für anerkannte Asylbewerber und subsidiär Schutzberechtigte beim Rechtskreiswechsel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II.

 

6.    Im Haushaltsjahr 2016 erzielte die StädteRegion Aachen auf Basis der Umlagegrundlagen 2016 und einem Umlagesatz in Höhe von 44,5560 % einen Ertrag bei der Allgemeinen Regionsumlage in Höhe von insgesamt 357.392.663 €. Hiervon entfallen auf die Stadt Aachen 175.499.741 € und die Kommunen des „Altkreises Aachen“ 181.892.922 € an Umlageaufwand.

 

Insbesondere auf Basis der unter 3. bis 5. dargestellten Planungsgrundlagen beabsichtigt die StädteRegion, den Hebesatz der Allgemeinen Regionsumlage von bisher 44,5560 % um 0,9948 % auf 45,5508 % anzuheben. Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten, endgültigen Festsetzungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 (GFG 2017) steigt bei Umlagegrundlagen in Höhe von 834.850.146 € der Aufwand der regionsangehörigen Kommunen für die Allg. Regionsumlage von bisher rund 357,4 Mio. € um ca. 22,9 Mio. € auf rund 380,3 Mio. € (Steigerung = 6,4 %) an. Hinsichtlich der weiteren Grundlagen zur Berechnung des Umlagebedarfes 2017 wird auf das als Anlage 2 beigefügte Eckpunktepapier der StädteRegion verwiesen.

 

7.    Der den städteregionsangehörigen Kommunen (ohne Stadt Aachen) entstehende Aufwand für die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV beträgt nach erfolgter Neuberechnung (siehe Schreiben der StädteRegion vom 11.01.2017, Anlage 3) im Jahr 2017 rund 9,4 Mio. €. Gegenüber dem im Haushaltjahr 2016 zu berücksichtigenden und umzulegenden ÖPNV-Gesamtaufwand von 12.239 T€ bedeutet dies deutliche Entlastung um 2.839 T€ (= - 23,2 %), die sich allerdings nur im Jahr 2017 als einmaliger Effekt aus einer Gesetzesänderung mit positiver Auswirkung auf die Pensionsrückstellungen bei der ASEAG darstellt.

 

8.    Für die mittelfristige Finanzplanung in den Jahren 2018 bis 2020 gibt die Städteregion eine optimistische Einschätzung hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Umlagesatzes für die Allgemeine Regionsumlage ab. Für 2018 rechnet die StädteRegion mit einem reduzierten Umlagesatz von 44,07 % und für die Jahre 2019 und 2020 mit Umlagesätzen von 42,05 % bzw. 41,39 %. Die Umlagesätze sind jedoch nicht isoliert, sondern in Relation zu den Umlagegrundlagen zu betrachten, die seitens der Städteregion im vorgenannten Zeitraum ebenso progressiv geplant werden, so dass auch sinkende Umlagesätze dennoch zu weiter ansteigenden Umlagezahlungen der regionsangehörigen Kommunen führen.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Eschweiler auf das Haushaltsjahr 2017:

 

Bei gemeindlichen Umlagegrundlagen auf Basis der endgültigen Festsetzungen nach dem GFG 2017 (Steuerkraftmesszahl + Schlüsselzuweisung = 85.068.763 €) und dem von der StädteRegion für das Haushaltsjahr 2017 geplanten Umlagesatz von 45,5508 % wäre durch die Stadt Eschweiler eine Allgemeine Regionsumlage in Höhe von 38.749.502 € abzuführen. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2016 eine Mehrbelastung/Aufwandssteigerung von 2.159.168,96 € (= + 5,9 %). Die am 13.12.2016 beschlossene Haushaltsplanung 2017 berücksichtigt für das lfd. Jahr bereits einen Umlagesatz von 45,5 %, also rund 1 %-Punkt höher als der aktuelle Umlagesatz 2016. Zu dieser bereits kalkulierten Erhöhung der Regionsumlage (Ansatz 2017: 38.699.000 €) entstünde ein Mehraufwand von 50.502 €.

 

Der Ansatz für die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV wurde im Haushalt 2017 zunächst auf der Grundlage der mitgeteilten Eckdaten der StädteRegion Aachen veranschlagt. Nach erfolgter Neuberechnung der ÖPNV-Umlage mit einem Aufwand von rund 1.740 T€ ergibt sich gegenüber dem bisherigen Ansatz 2017 in Höhe von 2.480 T€ eine Aufwandsminderung um 740 T€ Euro.

 

Bewertung und Stellungnahme:

 

Das von der StädteRegion Aachen für die Haushaltsaufstellung und -beratung sowie für die Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2017 gewählte Verfahren entspricht nicht den Vorgaben des § 80 Absatz 5 Satz 2 GO NRW, wonach die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde anzuzeigen ist. Die hiervon deutlich abweichende Terminplanung für das Haushaltsverfahren 2017 hat dazu geführt, dass die Einleitung des Benehmens mit den regionsangehörigen Kommunen gemäß § 55 KrO NRW zur Festsetzung der Regionsumlagen erst am 09.12.2016 begonnen wurde, zu einem Zeitpunkt, zu dem die Haushaltsplanaufstellung in den regionsangehörigen Kommunen bereits sehr weit fortgeschritten bzw. schon abgeschlossen war.

Zum Teil hatten die Räte ihre Haushaltssatzungen 2017 bereits beschlossen oder entsprechende Beschlüsse standen unmittelbar bevor. Mit Blick darauf, dass die Umlagezahlungen an die StädteRegion in wohl jedem kommunalen Haushalt die Aufwandsposition mit dem größtem Volumen darstellen - aus Eschweiler werden fast 24 % des geplanten Gesamtaufwandes als Regionsumlagen an die Städteregion transferiert - entfaltet die Umlageentwicklung einen enormen, um nicht zu sagen entscheidenden Einfluss auf die Planung der gemeindlichen Haushalte. Die gewählte Terminierung und das praktizierte Verfahren der Städteregion hat daher zu erheblichen Unsicherheiten und Irritationen bei den regionsangehörigen Kommunen im  Hinblick auf die Planung ihrer eigenen Etats geführt. Dies umso mehr, als die Gründe hierfür nicht offensichtlich sind und die wesentlichen Planungsparameter (Orientierungsdaten, Modellrechnungen zum GFG, Haushaltsdaten des LVR, Landes- und Bundesbeteiligungen etc.) spätestens zu Beginn des letzten Jahresdrittels 2016 bekannt waren. Hier sei darauf hingewiesen, dass der LVR, dessen Haushaltsplanung auf gleichen Grundlagen basiert, die Benehmensherstellung für die LVR-Umlage 2017 mit den Kreisen und kreisfreien Städten bereits am 05.08.2016 eingeleitet hat. Die StädteRegion ist mit diesem Vorgehen dem Rücksichtnahmegebot gegenüber den ihr angehörenden Städten und Gemeinden und ihrer Mitverantwortung für die kommunalen Haushalte nicht gerecht geworden. In Fällen, in denen regionsangehörige Kommunen so deutlich von den Vorgaben des § 80 Absatz 5 Satz 2 GO NRW abweichen, werden sie von der Städteregion Aachen in ihrer Funktion als Untere Kommunalaufsicht entsprechend gerügt.

 

Die Städteregion Aachen wird aufgefordert, das Haushaltsplanverfahren für 2018 ff. nach den Vorgaben des § 80 Absatz 5 Satz 2 GO NRW terminlich so auszugestalten, dass die Einleitung des Benehmens mit den regionsangehörigen Kommunen frühzeitig erfolgen kann und größtmögliche Planungssicherheit für die Aufstellung der Haushalte 2018 gegeben ist. Auf die Aufstellung von Doppelhaushalten ist weiterhin zu verzichten.

 

Mit der erneuten Erhöhung des Umlagesatzes für die Allgemeine Regionsumlage und damit einhergehend auch die deutliche Erhöhung der tatsächlichen Umlagezahlungen 2017 wird die seit dem Jahr 2003 festzustellende Entwicklung, die durch jährlich und stetig steigenden Umlageaufwand gekennzeichnet ist, leider nicht durchbrochen, sondern unvermindert fortgeführt. Die als Anlage 1 beigefügte Darstellung hinsichtlich der seit dem Jahr 2000 durch die Stadt Eschweiler abzuführenden Kreis-/Regionsumlagen bildet diese unbefriedigende Entwicklung ab und macht deutlich, das auch mit der Gründung der StädteRegion ab dem Haushaltsjahr 2010 keine Umkehr hin zu einem zumindest gleichbleibenden Umlageaufwand festzustellen ist, vielmehr ab dem Jahr 2014 bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2020 eindeutige Steigerungsraten beim Umlageaufwand abzulesen sind.

 

Darüber hinaus ist zu erkennen, dass ab dem Jahr 2016, die durch die Stadt Eschweiler an die Städteregion abzuführende Gesamtumlage (Allg. Regionsumlage + ÖPNV-Umlage) stärker anwächst als im gleichen Zeitraum die Umlagegrundlagen (Steuerkraftmesszahl + Schlüsselzuweisungen) der Stadt. Dies bedeutet, die Städteregion greift nicht im Gleichklang mit der Umlagegrundlagenentwicklung ihre Regionsumlagen ab, sondern erhebt im Verhältnis dazu höhere Umlagen mit der Folge, dass der aus dem Zugewinn an Steuerkraft/Schlüsselzuweisungen überproportional abzuführende Umlageaufwand der Stadt Eschweiler als Ertrag zur weitergehenden Konsolidierung des städtischen Haushaltes nicht zur Verfügung steht.

 

In der erfahrungsbegründeten Erwartung, dass sich diese Entwicklungen mit dem städteregionalen Haushalt 2017 leider nicht relativieren, wurde bereits im Ende September 2016 vorgelegten Haushaltsentwurf 2017 der Stadt Eschweiler eine rund 1%-ige Umlagesatzerhöhung eingeplant. Hieraus, wie es der Städteregionsrat getan hat, zu folgern, dass diese relative, wie auch absolute Umlageerhöhung verkraftbar sei und deshalb im Benehmensverfahren eine positive Haltung erwartet werden könne, ist kaum nachzuvollziehen.

 

Das Strukturkonzept 2015 - 2025 der StädteRegion Aachen bleibt in seiner Wirkung und den bisher erzielten finanziellen Effekten hinter den geweckten Erwartungen zurück. Der Städteregionsrat hat zu den Gründen hierfür bereits in seiner Rede aus Anlass der Einbringung der Haushaltseckdaten in der Sitzung des Städteregionstages am 08.12. sowie im Interview mit der Aachener Zeitung/den Aachener Nachrichten vom 29.12.2016 Stellung genommen. Eine konsequentere Umsetzung des Strukturkonzeptes und hieraus die schnellere Generierung von positiven finanziellen Ergebnissen, die auch auf die Regionsumlagen wirken, sind daher anzugehen.

 

Hierzu gehört auch, dass weitere Konsolidierungspotentiale im Sinne der regionsangehörigen Kommunen erarbeitet und genutzt werden. Im Rahmen der Kommunalinvestitionsförderung (2016 – 2020) sowie des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ (2017 – 2020) erhält die Städteregion Aachen Zuwendungen von Bund und Land NRW in einer Größenordnung von 5.057.121 € (Kommunalinvestitionsförderung) sowie 12.768.024 € („Gute Schule 2020“).

 

In beiden Programmen ist das Kriterium der „Zusätzlichkeit von Maßnahmen“ ausgeschlossen worden, d.h. es muss sich bei den Maßnahmen, die aus diesen Programmen finanziert werden, nicht um neue, bisher noch nicht geplante/veranschlagte Maßnahmen handeln, sondern die Zuwendungen können auch für bereits projektierte und etatisierte Maßnahmen bzw. schon begonnene Projekte eingesetzt werden. Darüber hinaus gilt für die Mittelverwendung ein „weiter“ Investitionsbegriff, mit der Folge dass auch „Investitionen“ förderfähig sind, die nach geltendem Haushaltsrecht als Instandsetzungsaufwendungen im Ergebnishaushalt zu veranschlagen wären. Inwieweit die Städteregion dies bereits berücksichtigt und es somit zu einer Senkung des Umlagebedarfs kommt, kann nicht abschließend beurteilt werden. Die Ausführungen des Städteregionsrates in seiner vorgenannten Rede: „Sie haben es immer noch in der Hand, die von mir für notwendig angesehene Erhöhung der Umlage ein Stück weiter zu reduzieren. Und dazu habe ich einen ganz konkreten Vorschlag: Das Programm „Gute Schule“ des Landes NRW und der NRW.BANK ermöglicht es wahrscheinlich, Positionen im Ergebnishaushalt durch dieses Programm zu finanzieren. Das würde unseren Aufwand entsprechend reduzieren.“ deuten jedenfalls auf bisher nicht oder nicht im größtmöglichen Umfang aktiviertes Konsolidierungspotential hin, welches auch vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Nachrangigkeit der Regionsumlage als Finanzierungsinstrument (§ 56 Absatz 1 KrO NRW) eingesetzt werden sollte. In diese Überprüfung des Mitteleinsatzes ist auch perspektivisch die bereits für die 2. Jahreshälfte 2017 angekündigte Verdopplung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds einzubeziehen, aus dem - gleiche Verteilungskriterien vorausgesetzt - der Städteregion erneut rund 5 Mio. € zur Verfügung gestellt würden.

 

Hinsichtlich der Bewirtschaftung des Personaletats muss die Fortschreibung des Personalbewirtschaftungskonzeptes (PBK) restriktiv ausgelegt werden. Einhergehend mit einer fortzusetzenden Aufgabenkritik, insbesondere im Bereich der freiwilligen Aufgaben, sind die hieraus folgenden positiven Personaleffekte zu nutzen. Ein bisher im PBK nicht berücksichtigter Stellen-/Personalbedarf ist innerhalb des Budgets zu kompensieren. In diesem Zusammenhang ist auch die Personalkostenentwicklung im Bereich des Jobcenters mit zu betrachten, die zu einem 15,2 %-Anteil durch die StädteRegion Aachen zu finanzieren sind. Die kommunalen Vertreter in der Trägerversammlung sind dahingehend zu sensibilisieren, auch hier Personalkostensteigerungen zu vermeiden.

 

Die StädteRegion Aachen wird aufgefordert, alle sich bietenden Konsolidierungspotentiale konsequent zu verfolgen, größtmöglich auszuschöpfen und zur Senkung des Umlagebedarfs einzusetzen. Ziel muss die deutliche Absenkung der Steigerungsraten bei den Regionsumlagen hin zu einer Beschränkung auf das heutige Umlageniveau sein.

 

Darüber hinaus sind bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Städteregion ggfls. eintretende Ertragsminderungen und/oder Aufwandserhöhungen innerhalb des mitgeteilten Budgetrahmens zu kompensieren, sie dürfen nicht zu einer Erhöhung der mitgeteilten  Umlagesätze führen.

 

Neben der zzt. noch offenen Frage, ob, wie und wann das im 3. Budgetbericht 2016 prognostizierte Jahresdefizit 2016 in Höhe von rund 7 Mio. € über die Erhebung einer Sonderumlage gemäß § 56 c KrO NRW ausgeglichen  werden soll, hat der Städteregionsrat in der Sitzung des Städteregionsrates am 08.12.2016 erklärt: „Zur Ehrlichkeit gehört dann aber auch meine Zusicherung, im Falle eines Fehlbetrages im Jahresabschluss 2017 diesen Betrag nicht nachträglich über eine Sonderumlage bei den Kommunen zu erheben. Das heißt, volles Risiko bei der Bewirtschaftung des Haushaltes 2017! Ich bin dazu bereit. Damit schaffe ich Planungssicherheit für alle Kommunen und Vertrauen.“ Die Zusicherung des Städteregionsrates ist positiv zu bewerten, eine rechtliche Verbindlichkeit entfaltet sie jedoch nicht, da nach den Regelungen des § 56 c KrO der Städteregionstag frühestens mit der Feststellung des Jahresabschlusses über die Erhebung einer Sonderumlage beschließt.

 

Der Städteregionstag wird gleichwohl aufgefordert, unbeschadet der im Rahmen der Feststellung von Jahresabschlüssen abschließend zu treffenden Beschlüsse, bereits jetzt durch eine eigene Willenserklärung die vertrauensbildende Zusicherung des Städteregionsrates zu flankieren und die Erhebung von Sonderumlagen für evtl. in den Jahresabschlüssen 2016 und 2017 auszuweisende Jahresfehlbeträge auszuschließen und Planungssicherheit für die regionsangehörigen Kommunen herzustellen.

 


 

Gemäß o.a. Darstellung

 


 

Keine