Betreff
Bestellung des/der Leiters/in für die Volkshochschule
Vorlage
056/14
Art
Personalvorlage

Es wird dem Vorschlag des Bürgermeisters gefolgt (Einvernehmen), dass der/die Bewerber/in

 

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zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zum 01.06.2014, bei der Stadt Eschweiler eingestellt und zum/zur Leiter/in der Volkshochschule bestellt wird.

 

Konditionen:     Entgeltgruppe 15 TVöD, Vollzeitstelle

                        Probezeit 6 Monate

                        zeitlich unbefristete Beschäftigung

 

                        bzw. bei Vorlage der beamtenrechtlichen Voraussetzungen

 

                        Besoldungsgruppe A 15 ÜBesG NRW, Vollzeitstelle

                        Übernahme im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit


Der derzeitige Leiter der Dienststelle 43/Volkshochschule, Herr Städt. VHS-Direktor Hans-Werner Schmidt, scheidet mit Ablauf des 31.05.2014 aus dem Dienst der Stadt Eschweiler aus.

 

Zur Nachbesetzung wurde die Stelle – Leiter/in der Volkshochschule – ausgeschrieben in

- Gesamtausgabe der Aachener Zeitung

- Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit

- Internetseite www.vhs-nrw.de des Landesverbands der Volkshochschulen von NRW e.V.

 

Darüber hinaus ist in den Internetseiten der Stadt Eschweiler ein entsprechender Hinweis aufgenommen worden.

 

Es gingen insgesamt 63 Bewerbungen ein.

 

Seitens der Verwaltung wurde eine Vorauswahl getroffen und ein Personenkreis festgelegt, der aus Sicht der Verwaltung zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollte, wobei schwerbehinderte Bewerber/innen gemäß § 82 SGB IX einzuladen waren. Die Fraktionsvorsitzenden sowie Herr Ratsmitglied Borchardt erhielten mit Schreiben vom 09.01.2014 die vollständigen Bewerbungsunterlagen des ausgewählten Bewerberkreises in Fotokopie, den übrigen Mitgliedern des Rates wurde mit Schreiben vom 13.01.2014 ein Bewerberspiegel des ausgewählten Bewerberkreises zugeleitet.

 

Die Vorstellungsgespräche fanden am 17.02.2014 statt. Als Ergebnis wird der/die im Beschlussentwurf aufgeführte Bewerber/in mit den angegebenen Konditionen zur Nachbesetzung der Stelle vorgeschlagen.

 

Das Zustimmungsverfahren nach dem LPVG ist eingeleitet.

 

Da es sich bei der in Rede stehenden Stelle um die Übertragung einer Führungsfunktion handelt, sind die Zuständigkeitsregelungen des § 73 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 21 der Hauptsatzung der Stadt Eschweiler zu beachten. Dementsprechend sind für Bedienstete in Führungsfunktionen Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Stadt verändern, durch den Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, so kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen. Kommt eine solche Entscheidung ebenso nicht zustande, dann entscheidet der Bürgermeister final.

 

Hinweis:

Bei der Entscheidung des Rates nach § 73 Abs. 3 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 21 der Hauptsatzung stimmt der Bürgermeister nicht mit.

 


Die Personalkosten für diese Maßnahme belaufen sich für das Haushaltsjahr 2014 auf rd. 45.000 €, die bereits im Haushaltsansatz 2014 enthalten sind. In den Folgejahren werden Personalkosten von ca. 75.000 € jährlich entstehen. In Folge des Ausscheidens des derzeitigen Amtsleiters mit Ablauf des 31.05.2014 bleibt diese personelle Maßnahme in sich kostenneutral. 

 


Die personellen Auswirkungen ergeben sich aus dem o.a. Sachverhalt.