Die Informationen zur Rückkehrberatung für geflüchtete Menschen in der StädteRegion Aachen in Trägerschaft des Caritasverbandes für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V. sowie zur Ausweitung der Beratungstätigkeit und deren Finanzierung werden zur Kenntnis genommen.

  


 

Mit Schreiben vom 18.04.2016 hat der Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V. über die im Zuge der seit 2015 stattgefundenen Flüchtlingszuwanderung eingetretene Entwicklung bei der von ihm in Trägerschaft betriebenen Rückkehrberatung für geflüchtete Menschen in der StädteRegion Aachen berichtet. Der Verband hat deutlich gemacht, dass eine qualifizierte Beratungstätigkeit mit Blick auf den enormen Anstieg der Fallzahlen, das heißt der zu beratenden Personen, durch die ihm dafür zur Verfügung stehende Personalressource (eine durch das Land NRW geförderte Stelle mit 50 % Beschäftigungsumfang) nicht mehr sichergestellt ist. Sowohl aus humanitären Gründen, nämlich um der besonderen, schwierigen Lebenssituation von geflüchteten Menschen, die in Deutschland keine Bleibeperspektive haben und freiwillig in ihre Herkunftsländer zurück wollen, gerecht werden zu können, als auch unter Berücksichtigung positiver wirtschaftlicher Effekte durch die Ersparnis von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, beantragt der Caritasverband die personelle Aufstockung seiner Rückkehrberatung um eine Vollzeitstelle und deren Finanzierung durch die StädteRegion Aachen. Auf den als Anlage 1 beigefügten o.a. Antrag und seine ausführliche Begründung wird verwiesen.

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel sowie der Städteregionsausschuss und der Städteregionstag haben sich in ihren Sitzungen im Juni des vergangenen Jahres mit dem Förderantrag des Caritasverbandes beschäftigt und beschlossen, das Vorhaben im städteregionalen Haushalt 2017 zu berücksichtigen, sofern, da es sich um die Übernahme einer neuen freiwilligen Leistung handeln würde, ein Abstimmungsverfahren mit den regionsangehörigen Kommunen hierzu ebenfalls zu einem  positives Votum führt (siehe Anlage 2: Sitzungsvorlage Nr. 2016/0285 der StädteRegion Aachen vom 01.06.2016).

 

Auf die entsprechende Abfrage (siehe Anlage 3: Schreiben der StR AC vom 01.08.2016) hat die Stadt Eschweiler ihre Zustimmung zu dieser Fördermaßnahme erteilt und gleichzeitig Gestaltungshinweise für das weitere Verfahren unterbreitet (siehe Anlage 4: E-Mail der Stadt Eschweiler vom 29.09.2016).

 

Unter Berücksichtigung der von allen 10 regionsangehörigen Kommunen erklärten Unterstützung für diese Maßnahme haben die vorgenannten Gremien der StädteRegion Aachen Ende November/Anfang Dezember 2016 die Angelegenheit abschließend beraten und beschlossen, die zunächst auf ein Jahr befristete Finanzierung einer Vollzeitstelle beim Caritasverband zur Ausweitung des Angebotes der qualifizierten Rückkehrberatung für geflüchtete Menschen in der StädteRegion Aachen zu übernehmen und die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 €/Jahr im Rahmen der Etatberatungen in den Haushalt 2017 einzustellen (siehe Anlage 5: Sitzungsvorlage Nr. 2016/0480 der StädteRegion Aachen vom 07.11.2016). Vor dem Hintergrund, dass der städteregionale Haushalt 2017 weder eingebracht (09.02.2017), noch beschlossen (06.04.2017), noch durch die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde genehmigt ist, unterliegt die Haushaltswirtschaft der StädteRegion zurzeit den Einschränkungen des § 82 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) - Vorläufige Haushaltswirtschaft -, so dass bis jetzt die Fördermittelzusage und eine entsprechende Besetzung der Beratungsstelle noch nicht umgesetzt werden konnten. Die Städteregion ist aktuell bemüht, die notwendige Planungssicherheit für den Caritasverband schnellstmöglich herzustellen.

 

Die Verwaltung plant, nach erfolgter Stellenbesetzung und Ablauf eines angemessenen Tätigkeits- und Erfahrungszeitraumes die Einladung des Caritasverbandes nach Eschweiler zur Vorstellung der Rückkehrberatung im Integrationsrat und/oder Sozial- und Seniorenausschuss.

 


 

Die Finanzierung der zusätzlichen Beratungsstelle (100% Beschäftigungsumfang, Personalkosten 70.000 €/Jahr) erfolgt insgesamt im Rahmen der Allgemeinen Regionsumlage durch alle regionsangehörigen Kommunen und zu dem zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen vereinbarten Verteilungsschlüssel. Zu den aus der Beratungstätigkeit resultierenden positiven fiskalischen Effekten durch eingesparte Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei freiwilliger Rückkehr in das Heimatland kann zurzeit noch keine Aussage getroffen werden. 

 


 

Keine