Betreff
Bestätigung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2012 und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
030/17
Art
Sitzungsvorlage RPA

Rechnungsprüfungsausschuss

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Eschweiler zum 31.12.2012 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem nachfolgenden eigenen „Bestätigungsvermerk“, der in der Sitzung vom Vorsitzenden unterzeichnet wird, zusammen.
  2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Gesamtabschluss zum 31.12.2012 in der Fassung des Prüfberichtes vom 20.01.2017, der das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses widerspiegelt, gem. § 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zu bestätigen.
  3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat gemäß § 116 Abs. 1 Satz 4 i.V. mit § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des

 Gesamtabschlusses 2012

 

Gem. § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.

 

Der Gesamtabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist in dem als Anlage beigefügten Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 20.01.2017 zusammengefasst. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich diesen Prüfbericht zu eigen. In diesem Prüfbericht sind Art und Umfang der Prüfung beschrieben.

 

Nach Abschluss der Prüfung ergeben sich keine weiteren Beanstandungen. Der Gesamtabschluss entspricht auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde.

 

Der Gesamtlagebericht steht mit dem Gesamtabschluss in Einklang und vermittelt nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde.

 

Die Prüfung des Gesamtabschlusses sowie des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2012 führte zu folgendem Ergebnis:

 

                  Es wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Eschweiler, 14.02.2017

 

 

gez. Peters

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Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

 

 

Stadtrat

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.02.2017 und unter Einbeziehung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 20.01.2017 bestätigt der Rat der Stadt Eschweiler den geprüften Gesamtabschluss zum 31.12.2012 in der Fassung vom 20.01.2017.
  2. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister gemäß § 116 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i.V. mit § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.

 


In der Sitzung des Stadtrates vom 15.03.2016 hat die Verwaltung den prüffähigen Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 zum Bilanzstichtag 31.12.2012 eingebracht. Der Stadtrat hat den Entwurf des Gesamtabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Gem. § 116 Abs. 6 GO NRW ist der Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken.

 

In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung. Die Durchführung der Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung wahrgenommen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 20.01.2017 dargestellt, welcher als Anlage mit der Bilanz und der Gesamtergebnis- und der Kapitalflussrechnung, dem Gesamtanhang und dem Gesamtlagebericht sowie dem Gesamtverbindlichkeitenspiegel beigefügt ist.

 

Im Rahmen der Prüfung wurden die bereits bei der Prüfung der Gesamtbilanz 2010 vorgenommenen Umgliederungen bei der Konsolidierung der Werte des Sachanlagevermögens der Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler mbH & Co KG bei den für die Jahre 2011 und 2012 angegebenen Werten korrigiert. Insofern weichen die Zahlen des nunmehr zu bestätigenden Gesamtabschlusses von den am 15.03.2016 im Stadtrat eingebrachten Zahlen in der Position 1.2.2 „Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ innerhalb der Untergliederungen 1.2.2.3 „Grundstücke mit Wohnbauten“ sowie 1.2.2.4 „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ voneinander ab. Die Gesamtsumme der Position 1.2.2 hat sich dabei nicht verändert.

 

In der Gesamtergebnisrechnung wurden alle Vorzeichen verändert.

 

Korrekturen zu den Konsolidierungsbuchungen für das Jahr 2012 ergaben sich nicht.

 

Auf eine erneute Beifügung der Auflistung gem. § 116 Abs. 4 GO NRW (Mitglieder des Verwaltungsvorstands sowie der Ratsmitglieder) wurde verzichtet, da sie gegenüber der mit dem Entwurf eingebrachten Auflistung sowie der im festgestellten Jahresabschluss 2012 beigefügten Auflistung keine Änderung erfahren hat.

 

Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 endete mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes.

 

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich diesen Bestätigungsvermerk zu eigen zu machen und dem Stadtrat die Bestätigung des Gesamtabschlusses sowie die Entlastung des Bürgermeisters, wie im Beschlussentwurf formuliert, zu empfehlen. 

 

 

 


keine

 


Die Prüfung erfolgte durch Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes.