Betreff
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Eschweiler, Flur 84, Nr. 36, hier: Öffentliche Bekanntmachung der Absicht
Vorlage
026/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf dem Wirtschaftsweg Gemarkung Eschweiler, Flur 84, Nr. 36, ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer wird beschlossen.

 

Die öffentliche Bekanntmachung (Anlage 1) und der Lageplan (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.


Die Stadt Eschweiler beabsichtigt, die auf der Wegeparzelle Gemarkung Eschweiler, Flur 84, Nr. 36, ruhenden Festsetzungen für den zur Zeit berechtigten Personenkreis durch Erlass einer Satzung gem. § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 aufzuheben.

 

Die Wegeparzelle ist im Rezess der Umlegungssache Nothberg N 78 aus dem Jahr 1933 entstanden und als Wirtschaftsweg ausgewiesen. Sie diente früher der Erschließung landwirtschaftlicher Flächen, welche sich im Eigentum verschiedener Eigentümer befanden. Diese Flächen gehören nunmehr einem einzigen Eigentümer, auf dessen Antrag die Wegefläche an diesen veräußert werden soll.

 

Die zurzeit auf der Wegeparzelle ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch Erlass einer Satzung aufgehoben werden. Vor Erlass der Aufhebungssatzung soll den Beteiligten aus der Umlegungssache Nothberg N 78 aus dem Jahr 1933 Gelegenheit gegeben werden, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu äußern.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, im vorliegenden Fall ein Anhörungsverfahren in der Form der öffentlichen Bekanntmachung (Anlage 1) durchzuführen.


  keine

 


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