Die öffentliche
Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf dem Wirtschaftsweg Gemarkung
Eschweiler, Flur 84, Nr. 36, ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer
wird beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung (Anlage 1) und der Lageplan (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadt Eschweiler
beabsichtigt, die auf der Wegeparzelle Gemarkung Eschweiler, Flur 84, Nr. 36,
ruhenden Festsetzungen für den zur Zeit berechtigten Personenkreis durch Erlass
einer Satzung gem. § 2 des Gesetzes über die durch ein
Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom
09.04.1956 aufzuheben.
Die Wegeparzelle ist
im Rezess der Umlegungssache Nothberg N 78 aus dem Jahr 1933 entstanden und als
Wirtschaftsweg ausgewiesen. Sie diente früher der Erschließung
landwirtschaftlicher Flächen, welche sich im Eigentum verschiedener Eigentümer
befanden. Diese Flächen gehören nunmehr einem einzigen Eigentümer, auf dessen Antrag
die Wegefläche an diesen veräußert werden soll.
Die zurzeit auf der
Wegeparzelle ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer können mit
Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch Erlass einer Satzung aufgehoben werden.
Vor Erlass der Aufhebungssatzung soll den Beteiligten aus der Umlegungssache
Nothberg N 78 aus dem Jahr 1933 Gelegenheit gegeben werden, sich zu der beabsichtigten
Rechtsänderung zu äußern.
Die Verwaltung empfiehlt daher, im vorliegenden Fall ein Anhörungsverfahren in der Form der öffentlichen Bekanntmachung (Anlage 1) durchzuführen.
keine
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