hier: Beschluss der 2. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes
Innenstadt-Nord sowie Beschluss des Maßnahmenplans
Die als Anlage 1
beigefügte 2. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK)
Innenstadt-Nord einschließlich des darin enthaltenen Maßnahmenplans wird als
Grundlage weiterer städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen beschlossen.
Städtebauliche Gesamtmaßnahmen bilden einen Schwerpunkt der Städtebauförderung.
Daher sind die Kommunen aufgefordert, Integrierte Handlungskonzepte (IHK)
vorzulegen und ihre Maßnahmen für einen mehrjährigen Zeitraum in den Kontext
der gesamtstädtischen Entwicklung einzuordnen. Konkrete Handlungsprioritäten,
Finanzierungsplanung und die Beschreibung des vorgesehenen Monitorings bzw. der
Qualitätskontrolle müssen das Konzept ergänzen, das unter Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern vom Rat der Stadt beschlossen werden muss.
Durch die Einforderung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) soll
erreicht und nachgewiesen werden, dass die Fördermittel so effizient und
nachhaltig wie möglich eingesetzt und Finanzierungsbeiträge anderer Ressorts
und privater Investoren mit einbezogen werden. Die Kosten des IHK für
Leistungen von Beauftragten können bei einer Aufnahme in das Förderprogramm im
Nachhinein gefördert werden. Der Fördersatz für die Stadt Eschweiler liegt
derzeit bei 80 %.
Entwicklungs- und
Citymanagementkonzept Innenstadt Eschweiler sowie 1. Fortschreibung des IHK Innenstadt-Nord
Durch das Büro Post Welters
wurde in den Jahren 2010 - 2012 eine 1. Fortschreibung des IHK erarbeitet. Die
Fortschreibung war die konsequente Weiterführung des von 1999 bis 2002 bereits
durch das Büro Hamerla erarbeiteten Entwicklungs- und Citymanagementkonzeptes
Innenstadt Eschweiler.
Die Zielvorstellungen dieses Entwicklungs- und Citymanagementkonzeptes
wurden durch das Büro Post Welters
überprüft und konkretisiert. So konnte im Rahmen der 1. Fortschreibung des IHK
ein für die Innenstadt-Nord tragfähiges und umsetzungsorientiertes Gerüst für
weitere öffentliche und private Maßnahmen geliefert werden. Im Fokus der 1.
Fortschreibung stand zunächst die erfolgreiche Umsetzung der Aufwertungs- und
Umgestaltungsmaßnahmen in den Bereichen "Marktplatz" und
"Peter-Paul-Straße". Diese Maßnahmen wurden 2016 abgeschlossen.
2. Fortschreibung des
Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt-Nord
Mit der Sitzungsvorlage Nr. 288/16 wurden dem Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss am 10.11.20016 bereits der Analyse- und der Maßnahmenplan (Seite
43 und 44 der Anlage 1) sowie ein Entwurf des Maßnahmen-, Kosten-,
Zeit und Finanzierungsplans vorgelegt.
Auf dieser Grundlage erarbeitete die Planungsgruppe MWM die als Anlage 1
beigefügte 2. Fortschreibung des IHK:
Im Fokus dieser Fortschreibung liegen die Umstrukturierung des
City-Center-/Hertie-Areals sowie die Umgestaltung der angrenzenden Stadträume.
Die Barrierewirkung der vierspurigen Indestraße, deutliche Mängel in der
Qualität der öffentlichen Räume, städtebauliche Defizite sowie Leerstände und
Mindernutzungen machen Aufwertungsstrategien hier unabdingbar. Aufgrund der
zentralen Lage besteht eine besondere Dringlichkeit zur Aufwertung des Quartiers.
Potentiale bieten die in Teilen noch ablesbare mittelalterliche Stadtstruktur
mit Marktplatz und markanten Straßenzügen, die baulichen Qualitäten sowie der
Verlauf der Inde durch die Innenstadt.
In der 2. Fortschreibung des IHK werden die bisherigen Zielvorstellungen
zur nachhaltigen Entwicklung der nördlichen Innenstadt überprüft und
konkretisiert. In Fortführung des prozessualen Charakters der
Konzepterarbeitung werden sämtliche Maßnahmen auch zukünftig durch die in den
Jahren 2009 - 2013 durchgeführten Beteiligungen von Bürgern, privaten
Institutionen, Interessenverbänden und öffentlichen Stellen auf einem breiten
Konsens fußen.
Insgesamt werden in der 2. Fortschreibung des IHK sowohl bauliche Maßnahmen zur Entwicklung des City-Center-/Hertie-Areals und zur Aufwertung der öffentlichen Räume als auch strategische Instrumente und Maßnahmen für eine zukunftsfähige und effektive Umsetzung aufgezeigt. So soll z. B. ein erfahrenes Büro auch weiterhin die baulichen Maßnahmen durch qualifizierte Öffentlichkeitsarbeit unterstützen. Grundsätzlich hält auch die 2. Fortschreibung an dem in der 1. Fortschreibung formulierten Leitbild weiter fest:
„Die nördliche Innenstadt ist zukünftig als »historisches Herz« von
Eschweiler mit den Schwerpunkten innerstädtisches Wohnen, Gastronomie und
Büro-Dienstleistungsnutzungen gezielt weiter zu entwickeln.“
Umsetzung des Maßnahmenplans
aus der 2. Fortschreibung des IHK
Nachdem nach langer erfolgloser Suche nun ein Investor für das
City-Center-/
Hertie-Areal gefunden werden konnte, stehen in diesem Jahr zunächst die
Freilegung dieses Grundstücks bzw. der Abriss der aufstehenden Gebäude (Maßnahme
3.3.01, Seite 34 der Anlage 1)
im Vordergrund. Parallel sollen das Fassaden- und Hofprogramm (Maßnahmen 2.5.01
und 4.2.01, Seite 32 der Anlage 1) und der Verfügungsfonds (Maßnahme 5.3.01, Seite 40 der Anlage
1) fortgeführt werden.
In einem ersten Förderabschnitt werden im Fassaden- und Hofprogramm
vorrangig Mittel für die Bereiche abseits der Entwicklungsmaßnahme
"Rathaus-Quartier" (= Baublock Dürener
Str./Wollenweberstr./Peilsgasse/Indestr.) beantragt, da hier erfahrungsgemäß
private Sanierungsmaßnahmen erst nach Abschluss der Entwicklungsmaßnahme
durchgeführt werden.
Die Aufwertung der unmittelbar umliegenden Straßen und im Bereich des
Rathauses wird im Anschluss an die Neubebauung im "Rathaus-Quartier"
folgen (Maßnahmen 3.4.01, 3.4.02, 3.4.03, 3.4.04 und 3.4.05, Seiten 35 – 37 der
Anlage 1). Die Umsetzung des Maßnahmenplans aus der 2. Fortschreibung
schließt ab mit der Umgestaltung der Indestraße sowie mit der Gestaltung und
Schaffung eines Indebalkons (Maßnahmen 3.4.06, 3.4.07 und 3.4.08, Seiten 38 –
39 der Anlage 1).
Alle Maßnahmen aus der 2.
Fortschreibung des IHK sollen entsprechend der Maßnahmen-, Zeit-, Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage
3) umgesetzt werden.
„Auftaktprojekt" und Städtebauliches Entwurfskonzept (Anlage 2)
Wie schon die Neugestaltung des Marktplatzes im laufenden
Sanierungsabschnitt (2013 - 2017) für die Umgestaltung der nördlichen
Innenstadt von großer Bedeutung war, so hat nun die Neuordnung und Umgestaltung
des City-Center-/Hertie-Areals für die weitere Entwicklung der nördlichen
Innenstadt eine Schlüsselposition inne.
Die "Maßnahmen im Rahmen der Abbrucharbeiten des City-Center-/Hertie-Komplexes" (Maßnahme 3.3.01, Seite 34 der Anlage 1) sollen das "Auftaktprojekt" für den neuen Bauabschnitt im Sanierungsgebiet Innenstadt-Nord bilden.
Das City-Center-/Hertie-Areal gliedert sich zurzeit
·
in den
westlichen eingeschossigen Bereich des City-Centers an der Wollenweberstraße
sowie
·
einen
östlichen Bereich, in dem das ehemalige Hertie-Kaufhaus mit Parkdeck und ein
Parkhaus liegen. Das Parkdeck wurde bis zur Schließung des Hertie-Kaufhauses
über die Dürener Straße erschlossen, die Anbindung des Parkhauses erfolgt über
die Peilsgasse.
Der gesamte Komplex wird über eine zentrale fußläufige Verbindung
zwischen Wollenweberstraße und Indestraße sowie einen wenig attraktiven Fußweg
zur Dürener Straße an das öffentliche Straßennetz angebunden.
Da die unattraktiven Gebäuderückseiten des Komplexes einer teilweise
historischen Blockrandbebauung von Dürener Straße und Wollenweberstraße gegenüber
liegen, entstand insbesondere in den Bereichen des Parkhauses an der Dürener
Straße/Peilsgasse ein unattraktiver Stadtraum.
Die Immobilie liegt derzeit zum großen Teil brach. Die Architektur ist
für ihre Entstehungszeit (1976-1978) nicht untypisch, weist allerdings auch
keine Besonderheiten bzw. Qualitäten auf, die für eine Erhaltung sprechen
würden. Zudem ist die Bausubstanz ausnehmend schlecht und nach Einschätzung von
Fachleuten in einem nicht mehr sanierungsfähigen Zustand (angemessenes
Aufwand-/ Nutzenverhältnis). Städtebaulich ist es daher geboten, diesen Bereich
zu entwickeln, um an dieser zentralen Stelle zukünftig neue,
innenstadtverträgliche und
-stärkende Nutzungen zu ermöglichen.
Durch die nunmehr seit fast 10 Jahren bestehende Leerstandsproblematik
kommt es zu sich gegenseitig verstärkenden negativen Effekten: Fehlende
Investitionen in die Immobilie führen zu einem zunehmend heruntergekommenen
Erscheinungsbild und insgesamt zu einer Verwahrlosung der Immobilie und des
Umfeldes. In Verbindung mit einem weiter zunehmenden Leerstand, der Meidung des
Bereichs durch die Bevölkerung – insbesondere in den Abendstunden – sind hier
Angst- und Gefahrenräume sowie ein insgesamt schlechtes Image des Quartiers
entstanden, dessen negative Wirkung auf das gesamte Sanierungsgebiet
ausstrahlt.
Die Stadt Eschweiler hat nach jahrelangen intensiven Bemühungen nunmehr
einen Investor für den City-Center-/Hertie-Komplex gefunden. Um eine rasche und nachhaltige
Verbesserung der Situation zu erreichen, soll zeitnah mit dem Abriss und der
Freilegung der Grundstücke begonnen werden.
Die Stadt hat mit dem Investor die Eckpunkte der städtebaulichen
Entwicklung der Grundstücke abgestimmt. Der Entwurf des daraus hervorgegangenen
städtebaulichen Konzeptes ist als Anlage 2 beigefügt.
Wesentliche Inhalte des städtebaulichen Konzeptes sind:
·
Entwicklung
einer urbanen Nutzungsmischung (gemäß Leitbild),
·
Öffnung
des Areals mit einer als Allee ausgebildeten Verbindungsachse zwischen Markt
bzw. Wollenweberstraße und Peilsgasse,
·
Verbesserung
der Vernetzung des Areals und damit auch des Rathauses im Quartier, u. a. durch
eine städtebauliche und freiraumplanerische Einbindung des Rathauses,
·
Betonung
der städtebaulich wichtigen Ecksituationen z. B. durch Baukörper (u.a. Wollenweber-/Indestraße
oder Peilsgasse/Indestraße),
·
Verbesserung
der Situation an der Dürener Straße (Vermeidung von Rückseiten und
Angsträumen),
·
Gestaltung
des öffentlichen Raumes in Anlehnung an den Gestaltungskanon Innenstadt (vgl.
bereits umgesetzte Maßnahmen) und Nutzung vorhandener Potentiale (z.B. Inde),
·
Ausbildung
einer dem innerstädtischen Standort gerecht werdenden Architekturqualität.
Um die dargestellte Entwicklung in die Wege zu leiten, ist zunächst die
Freilegung der Grundstücke erforderlich. Die Kosten der Freilegung bzw. des
Abrisses sind nicht wirtschaftlich darstellbar. Die Stadt hat aus diesen
Gründen bei der Bezirksregierung Köln Fördermittel für die Maßnahmen im Rahmen
der notwendigen Abbrucharbeiten auf dem Gelände beantragt. Die Arbeiten werden
von einem privaten Investor als Träger der Maßnahme veranlasst.
Die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes und somit die Bedingungen für
eine Weiterleitung der Städtebauförderungsmittel an den Investor werden in
einem städtebaulichen Vertrag (Stadtumbauvertrag) geregelt. Der Vertragsabschluss
soll voraussichtlich im 2. Quartal 2017 erfolgen.
Städtebauförderungsmittel
des Bundes und des Landes NRW
Die Stadt Eschweiler ist auch bei der 2. Fortschreibung des IHK Innenstadt-Nord auf Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes NRW angewiesen.
Der Bezirksregierung Köln wurde mit Schreiben vom 20.12.2016 für das Förderjahr 2017 ein Förderantrag zur Gesamtmaßnahme, ein Förderantrag zu den Einzelmaßnahmen im Programmjahr 2017 sowie die Beantragung einer Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns für die "Maßnahmen im Rahmen der Abbrucharbeiten des City-Center-/Hertie-Komplexes" (3.3.01, Seite 34 der Anlage 1) zugesandt.
Die Verwaltung empfiehlt, die als Anlage 1 beigefügte 2.
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) Innenstadt-Nord
einschließlich des darin enthaltenen Maßnahmenplans als Grundlage weiterer
städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen zu beschließen.
Selbstverständlich wird damit nur eine Grundsatzentscheidung getroffen. Die einzelnen Ausbaumaßnahmen werden – wie in der Vergangenheit – dem Fachausschuss zur Beratung und nach entsprechender Bürgerbeteiligung dann zur Entscheidung vorgelegt.
Die aus der 2. Fortschreibung des IHK Innenstadt-Nord hervorgehenden Maßnahmen tragen dazu bei, bauliche Mängel und Probleme in der nördlichen Innenstadt zu beseitigen und diesen Bereich als einen lebenswerten und anziehenden Ort für Eschweiler und die Region zu stärken. Die Umsetzung des Maßnahmenplans aus der 2. Fortschreibung des IHK soll von 2017 bis 2021 erfolgen.
Der kombinierte Maßnahmen-, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan
(Anlage 3) basiert auf überschlägigen Kosten- und Bedarfsschätzungen zu den
einzelnen Positionen. Sofern im Zuge der Beantragung der Städtebauförderungsmittel
des Bundes und des Landes NRW bzw. deren Bewilligung noch in 2017 eine
Mittelbereitstellung erforderlich werden sollte, erfolgt diese im Wege der
überplanmäßigen Bereitstellung.
Die Konkretisierung der Einzelmaßnahmen in den jeweiligen
Programmjahren sowie die investive bzw. konsumtive haushaltsrechtliche
Zuordnung der Maßnahmen werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungs-verfahrens
2018 vorgenommen.
Die Begleitung, Betreuung und Durchführung der Projekte im Sanierungsgebiet Innenstadt-Nord bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der gesamten Verwaltung.