Betreff
Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017
Vorlage
016/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017 wird wie folgt zugestimmt:

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

2017

2016

2017

2016

IST

IST

Teil I

0.

Holzeinschlag und Rückung

70.000,00

71.592,84

36.374,00

33.057,42

Teil II

1.

Kulturbegründung

10.595,00

11.123,83

2.

Forstschutz

3.660,00

3.941,09

3.

Bestandespflege

1.815,00

1.244,76

4.

Wegebau

16.410,00

8.059,67

5.

Maschinen und Geräte

16.020,00

28.750,00

154.726,82

6.

Sozialfunktion

5.000,00

19.970,00

14.186,45

7.

Übrige Betriebsmaßnahmen

44.300,00

32.532,14

75.000,00

87.612,84

161.874,00

258.872,18

 

 


I.         Rechtliche Grundlagen

 

Das Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG-NW) vom 24. April 1980, in der derzeit gültigen Fassung, legt unter anderem fest, dass der Gemeindewald mit einer Größe über 100 ha nach einem Betriebsplan (Forsteinrichtungsplanung) bewirtschaftet wird. Die Erfüllung des Betriebsplanes ist durch einen jährlichen Wirtschaftsplan sicher zu stellen. Form und Mindestinhalt des Wirtschaftsplanes richten sich nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes vom 03. November 1983.

Danach gliedert sich der Wirtschaftsplan in

 

Teil I     - Holzeinschlag und Rücken -

Teil II    - sonstige Betriebsmaßnahmen -

 

Zu den sonstigen Betriebsmaßnahmen zählen:

1.       Kulturbegründung

2.       Forstschutz

3.       Bestandespflege

4.       Wegebau

5.       Maschinen und Geräte

6.       Sozialfunktion

7.       Übrige Betriebsmaßnahmen

 

II.       Erläuterungen zum jährlichen Forstwirtschaftsplan

 

Grundlage für den jährlichen Forstwirtschaftsplan ist der zehnjährige Betriebsplan (Forsteinrichtung), welcher für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024 aufgestellt wurde.

 

Die in der Forsteinrichtung vorgegebenen Maßnahmen werden durch die jährlichen Wirtschaftspläne erfüllt. Bei der jährlichen Planung handelt es sich um ein Soll, welches nicht immer erfüllt werden kann. Unvorhersehbare Faktoren wie Personalausfall, biotische und abiotische Schadereignisse können zu Abweichungen führen.

 

Im Folgenden werden die Planungsansätze der einzelnen Betriebsmaßnahmen für das Wirtschaftsjahr 2017 erläutert:

 

Teil I

Block 0 - Holzeinschlag und Rücken -

 

Planung und Erläuterung:

 

Entsprechend der aktuellen Forsteinrichtung (Stichtag 01.01.2015) sollen im Stadtwald im Durchschnitt jährlich ca. 1.415 Efm Holz genutzt werden. Die vorliegende Planung für das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2017 wurde entsprechend der Betriebsplanung aufgestellt und sieht einen Gesamteinschlag in Höhe von 1.409 Erntefestmeter (Efm) ohne Rinde vor. Dabei verteilt sich die Holznutzung auf die Baumarten/Baumartengruppen wie folgt:

 

 

Eiche

Rotbuche

Alh

Aln

Fichte

Douglasie

Lärche

Kiefer

Pappel

Gesamt

Efm

136,0

196,0

161,0

348,0

334,0

0,0

44,0

168,0

22,0

1409,0

Prozent

9,7

13,9

11,4

24,7

23,7

0,0

3,1

11,9

1,6

100,0

 

Erläuterung:

Alh steht für Baumarten mit hoher Umtriebszeit (z. B. Bergahorn, Esche).

Aln steht für Baumarten mit niedriger Umtriebszeit (z. B. Birke, Roteiche, Roterle).

 

Mit 24,7 % entfällt auf die Baumartengruppe Aln (u. a. Birke, Roterle, Robinie) im FWJ 2017 der größte Teil an der Gesamtholznutzung. Diese im Vergleich mit anderen Baumarten kurzlebigen Laubhölzer kommen im Stadtwald besonders in Mischbeständen vor, sodass ihr Holz i. d. R. jährlich in überschaubaren Mengen anfällt. Für das FWJ 2017 ist zudem geplant, Teilbereiche der Waldflächen an der ehemaligen Kippe Wardenslinde, welche überwiegend mit Robinie bestockt sind, waldbaulich umzuwandeln. Diese Robinienreinbestände sind inzwischen überaltert und abgängig, wodurch eine Endnutzung in Teilbereichen der Kippe zur Wahrung der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Die Waldflächen werden anschließend mit Eiche und Buche wieder aufgeforstet, um die Hangflächen mit langlebigen und tief wurzelnden Laubhölzern zu sichern.

 

Ein weiterer Großteil des Einschlags entfällt, wie in den vergangenen Jahren, auch 2017 auf die Baumartengruppe Fichte. Die teils sturmgeschädigten Fichtenbestände haben überwiegend ein Alter zwischen 50-70 Jahren und sind in diesem Bestandesalter unter den aktuell im Eschweiler Stadtwald vorherrschenden standörtlichen und klimatischen Bedingungen recht wüchsig. Der Anteil des Fichten-Rohholzes an der Gesamtnutzung wird langfristig weiter sinken, da sich auch der Waldflächenanteil der Fichte stetig reduziert und mit weiteren unplanmäßigen Nutzungen, bedingt durch Sturmereignisse oder Borkenkäferschäden, gerechnet werden muss.

 

Auch auf die Rotbuche entfällt im Planjahr 2017 mit 13,9 % erneut ein hoher Anteil an Nutzholz. Große Waldflächen mit Buchen-Bestockung erreichen inzwischen ein Bestandesalter, in welchem sich die Rotbuche durch ihre hohe Wuchsleistung und Konkurrenzkraft gegenüber anderen Baumarten auszeichnet. Da sie für weite Bereiche des Eschweiler Stadtwaldes potentiell als von Natur aus dominante Baumart gilt, wurde ihr Anbau im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung in den letzten Jahrzehnten durch Voranbauten unter Nadelholz und im Rahmen von Wiederaufforstungen nach Windwurfereignissen stark vorangetrieben. Der daraus resultierende hohe Flächenanteil lässt für nachfolgende Generationen einen naturnahen und somit ökologisch wertvollen Wald sowie ein aus ökonomischer Sicht hohes Nutzpotential erhoffen, wenngleich das in den nächsten Jahren anfallende schwache Buchenholz noch überwiegend als Brennholz vermarktet werden muss.

 

Holzernte- und Rücketechnik:

 

Grundsätzlich findet die Bewirtschaftung des Eschweiler Stadtwaldes anhand der Kriterien von naturnaher und ordnungsgemäßer Forstwirtschaft statt. Erkenntnisse aktueller Waldbaukonzepte des Landes NRW werden in der Praxis umgesetzt.

Zusätzlich sind die Eschweiler Waldflächen entsprechend der Qualitätskriterien und Richtlinien des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert und wurden bereits zuvor nach diesen Standards bewirtschaftet.

 

Zur Holzernte ist anzumerken, dass die reinen Einschlagsarbeiten in der Regel zu 100 % in Eigenleistung durch manuelles Arbeiten mit der Motorsäge durchgeführt werden. Zur Schonung der Waldböden und Baumbestände soll auch zukünftig auf den Einsatz von Vollerntern, wie z. B. Harvestern, verzichtet werden.

 

Für den Transport des Holzes aus den Waldparzellen an die Forstwirtschaftswege, dem sogenannten Holzrücken, ist es jedoch notwendig, auf externe Forstunternehmen zurückzugreifen. Da der Großteil des Holzes aus Qualitätsgründen in Kurzholz-Sortimente eingeschnitten wird, erfolgt die Holzrückung überwiegend mit Forwardern (Rückezug). Seit Ende des Jahres 2016 steht dem Forstbetrieb darüber hinaus ein moderner Allradschlepper mit Forstausrüstung zur Verfügung, welcher ebenfalls zur Holzrückung eingesetzt wird.

Die Befahrung der Waldböden erfolgt ausschließlich auf vorher festgelegten und eindeutig markierten Erschließungslinien, um Bodendruck und -verdichtung zu minimieren. Eingesetzte Rückemaschinen verfügen zudem grundsätzlich über moderne Forsttechnik, was sich z. B. durch die Verwendung von biologisch abbaubaren Hydraulikölen belegen lässt. Der Nachweis einer PEFC- bzw. RAL-Zertifizierung ist Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen.

 

Holzrückearbeiten finden darüber hinaus auch wieder mit Rückepferden statt. Diese Form des Holztransportes ist sehr bodenschonend und bestandespfleglich, kann jährlich jedoch nur in geringem Umfang durchgeführt werden, da die Holzbringung mit dem Pferd vergleichsweise kostenintensiv und auf Schwachholzbestände beschränkt ist. Für das FWJ 2017 ist geplant, ca. 50 Efm Brennholz mit dem Pferd rücken zu lassen.

 

Teil II

Block 1 - Kulturbegründung -

 

Für den Eschweiler Stadtwald wird waldbaulich angestrebt, strukturreiche und naturnahe Wälder mit einer hohen Artenvielfalt zu entwickeln und zu erhalten, welche gleichermaßen nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden. Aktuelle Erkenntnisse der forstlichen Versuchsanstalten (z. B. NW-FVA) werden bei Waldumwandlungen und Kulturbegründungen ebenso beachtet, wie aktuelle Waldbaukonzepte der Landesforstverwaltung NRW (z. B. Buchen-, Fichten- und Eichenkonzept).

 

Die Umwandlung von krisengeschädigten Fichtenbeständen in artenreiche und stabile Mischwälder erfolgt zudem mit den nach heutigen Erkenntnissen klimawandeltoleranten und standörtlich angepassten Laubholz-Baumarten, wie z. B. Rotbuche, Roterle und Stieleiche.

 

Auch Nadelhölzer wie Douglasie, Weiß- und Küstentanne werden in geringem Umfang beigemischt und bei Kulturbegründungen nicht reinbestandsweise, sondern trupp- oder gruppenweise mit Laubhölzern gepflanzt. Grundsätzlich wird der natürlichen Verjüngung aller Baumarten Vorrang vor der Kulturbegründungen durch Pflanzung gewährt.

 

Für das FWJ 2017 sind Nachbesserungen bestehender Forstkulturen und Neupflanzungen von insgesamt 3.125 Stück Laubholz und 1.100 Stück Nadelholz geplant. Schwerpunktmäßig werden bestehende Kulturen mit Stieleiche nachgebessert und Nadelholzbestände mit Rotbuche vorangebaut (unterpflanzt).  Die Planungen enthalten auch die Pflanzung von 500 Stück Fichte, dem Baum des Jahres 2017. Fichten werden im Stadtwald ausschließlich zum Zwecke der Weihnachtsbaumwerbung für städtische Einrichtungen gepflanzt.

 

Bestehende Kulturflächen und Aufforstungen der letzten Jahre (ca. 20 ha) werden bei entsprechender Vegetationsentwicklung von Reitgräsern, Adlerfarn und Brombeere jährlich einer ein- bis zweimaligen Pflegemaßnahme (Freischnitt) unterzogen.

 

Block 2 - Forstschutz -

 

Aufgrund der häufigen Sturmereignisse des letzten Jahrzehntes sind viele Waldbestände aufgerissen und erwärmen sich durch ihr gestörtes Waldinnenklima insbesondere bei Trockenperioden im Frühjahr und Sommer stark. Diese Bestände bieten Schädlingen, wie z. B. rindenbrütenden Käferarten, ausgezeichnete Vermehrungsmöglichkeiten.

 

Um fortschreitenden Schäden durch Borkenkäfer vorzubeugen, wird im Eschweiler Stadtwald ein erhöhtes Augenmerk auf vorbeugende Maßnahmen der biologisch-technischen Schädlingsbekämpfung gelegt. Dazu zählen u. a.:

 

-     Die Fortführung und Erweiterung des Vogel- und Fledermausschutzes durch jährliche Reinigung der bestehenden sowie Anbringung von neuen Nisthilfen,

-     der anteilige Nutzungsverzicht in Altholzbeständen und die Belassung von liegendem und stehendem Totholz in allen Waldbeständen, wodurch insbesondere die vorkommenden Specht- und Folgearten, sowie seltene Insektenarten gefördert werden,

-     die Pflege und Erhaltung des Bestandes der Waldameise sowie

-     die Bekämpfung des Buchdruckers und Kupferstechers an der Fichte durch Errichtung von Fangholzhaufen und Entwertung geeigneten Brutmaterials.

 

Maßnahmen zum Schutz der Forstpflanzen gegen Wildverbiss und Fegeschäden sind bei der Pflanzung bestimmter Baumarten erforderlich. Geschützt werden in der Regel junge Edellaubhölzer (z. B. Vogelkirsche oder Bergahorn) und Eichen mit Wuchshüllen, Fegeschutzspiralen oder durch Zaunbau. Im FWJ 2017 sollen ca. 800 Wuchshüllen zum Schutz der jungen Laubhölzer verwendet werden.

 

Block 3            - Bestandespflege -

 

Bei der Jungbestandspflege werden hauptsächlich junge, schlecht geformte Vorwüchse (Protze), kranke Individuen und andere Baumarten, die nicht dem Bestandeszieltyp entsprechen, durch eine bodennahe Kappung mit der Motorsäge entfernt. Aus arbeitsergonomischen Gründen werden diese Schnitte in einer Höhe von ca. einem Meter durchgeführt. Darüber hinaus können die verbleibenden Schäfte als „Stockausschlag“ kurzfristig wieder austreiben. Dieser Stockausschlag bietet Deckung und Nahrung für das heimische Wild, wodurch sich der Verbissdruck auf die Kulturpflanzen verringert.

 

Insgesamt ist die Jungbestandspflege im Jahr 2017 auf einer Gesamtfläche von ca. 3,58 ha vorgesehen. Die Wertästung bei Douglasie soll an ca. 75 Bäumen durchgeführt werden.

Block 4 - Wegebau -

 

Die Planungen für 2017 beinhalten die Instandsetzung von Forstwirtschaftswegen im Bereich der Abteilung 11 und die jährlich wiederkehrende Beseitigung von Schlaglöchern im Bereich der Waldparkplätze. Insbesondere soll der Waldparkplatz an der Kreuzung Luisenstraße/Birkengangstraße ausgebessert werden. Als Material wird ausschließlich natürliches Kalkstein-Mineralgemisch und Kalkstein-Splitt verwendet.

 

Block 5 - Maschinen und Geräte -

 

In diese Rubrik entfallen wiederkehrende Lohn- und Sachkosten für die Unterhaltung des Forsttraktors, für Motorsägen und anderes forstspezifisches Gerät.

Reparaturen an den Gerätschaften können durch den Forstbetrieb überwiegend selbst ausgeführt werden. Nötige Reparaturarbeiten an Fahrzeugen und Anbaugeräten werden in regionalen Fachwerkstätten durchgeführt.

 

Im Jahr 2016 konnte für den Betrag von 112.098,00 € ein neuer Valtra-Forsttraktor beschafft werden, welcher den vorherigen Unimog ersetzt. Dieser wurde im Rahmen einer Zoll-Auktion für 16.020,00 € versteigert. Der neue Traktor kann sehr vielseitig eingesetzt werden und wird im Forstbetrieb überwiegend für Gefahrenbaumfällungen, Holzrückung, Mulcharbeiten sowie für Transportarbeiten eingesetzt.

 

Des Weiteren wurde Ende des Jahres 2016 zum Preis von 9.520,00 € ein gebrauchter Mercedes-Benz Sprinter erworben. Das Fahrzeug befindet sich in einem guten Zustand und wird überwiegend für allgemeine Transportarbeiten eingesetzt, da der Traktor nur Sitzgelegenheiten für max. zwei Mitarbeiter bietet.

 

Block 6 - Sozialfunktion -

 

Die Bedeutung des Stadtwaldes als stark frequentiertes Naherholungsgebiet, welches auch aus Sicht des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege einen hohen Stellenwert hat, ist überdurchschnittlich hoch.

 

Die Ausgaben im Bereich der Erholungseinrichtungen umfassen u. a. jährliche Instandhaltungsarbeiten an Erholungsbänken, Schutzhütten und Informationstafeln. Im FWJ 2016 konnte das Dach der Schutzhütte am Koppweiher instand gesetzt werden. Wie üblich wurden darüber hinaus diverse Erholungsbänke instand gesetzt und gestrichen. Auch konnten für einige städtische Einrichtungen Waldbänke gebaut und zur Nutzung bereitgestellt werden.

 

Die Beseitigung von „wildem“ Müll, wie z. B. Haushalts- und Gartenabfällen, Elektroschrott und Bauschutt,  gehört im Bereich des Stadtwaldes ebenfalls zu den Aufgaben des Forstbetriebes. Neben der Aufwendung finanzieller Mittel für Müllbehältnisse fallen viele Arbeitsstunden für das Einsammeln und den Transport des Mülls zum Betriebsgelände an. Die Lohnkosten werden in diesem Bereich voraussichtlich auch im Jahr 2017 unverändert hoch sein.

 

Die Pflege des Reitwegesystems im Stadtwald wird durch den Forstbetrieb koordiniert. Entsprechend der Höhe der vorhandenen finanziellen Mittel, welche die StädteRegion Aachen aus Fördermitteln des Landes NRW (Reitabgabe) bereitstellt, können die Reitwege einmal im Jahr freigeschnitten und in Teilstücken saniert werden. Die anfallenden Arbeiten werden dabei durch in der Region ansässige Fachunternehmen durchgeführt.

 

Im Bereich des Biotop- und Artenschutzes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

-      Die Pflege von Feuchtbiotopen,

-      Maßnahmen zum Erhalt und zur Vermehrung der Roten Waldameise,

-      Maßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen,

-      Maßnahmen zum Erhalt der Orchideenvorkommen im Stadtwald und in den Außenbezirken sowie

-      Maßnahmen zur Pflege der Streuobstwiesen.

 

Block 7            - Übrige Betriebsmaßnahmen -

 

In diesem Block des FWP werden u. a. folgende Maßnahmen und Positionen zusammengefasst:

 

-      Pflege des Rettungspunkte-Systems,

-      Werbung und Bereitstellung von Birken für den Maitag,

-      Unterhaltung und Transport der Arbeitsmaterialien, Gerätschaften, des Waldarbeiterschutzwagens und des Personals,

-      Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung,

-      Fortbildung der Mitarbeiter,

-      Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an den Erholungseinrichtungen sowie entlang stark frequentierter Waldwege, öffentlicher Wege und Straßen im Bereich des Stadtwaldes und der Außenbezirke und

-      Unterhaltung des Betriebsgeländes und der Werkstatt.

 

Im FWJ 2017 werden die Betriebsgebäude um eine Unterstellmöglichkeit für den neuen Forsttraktor und die Gerätschaften (z. B. Mulcher, Forstseilwinde) erweitert.

 

III.   Öffentlichkeitsarbeit

 

Im vergangenen Jahr wurden verschiedene Veranstaltungen (Waldführungen und Vorträge) durchgeführt, an denen viele Kinder und Erwachsene teilnahmen. So wurden z. B. im Rahmen der seitens der Waldschule veranstalteten Waldwoche insgesamt vier geführte Wanderungen durch den Stadtwald angeboten. Für 2017 bietet die städt. Forstverwaltung, wie in den vergangenen Jahren, insbesondere für Kindergärten und Schulen Waldführungen an.

 

Darüber hinaus hat im letzten Jahr das Obstwiesenfest des Vereins BINE e.V. und des BUND am Forstbetriebsgelände im Stadtwald stattgefunden. Hier wurden in Kooperation mit der mobilen Kreuzauer Saftpresse ca. 4.500 l Apfelsaft hergestellt. Viele Bürger und Bürgerinnen nutzten das Angebot, um ihr eigenes Obst mitzubringen und „versaften“ zu lassen.

 

Für 2017 ist erneut die Veranstaltung des Waldtages geplant. Der inzwischen 6. Eschweiler Waldtag wird am 08.10.2017 stattfinden. Zwischen 11:00 und 17:00 Uhr werden den Besuchern wieder viele interessante Stationen und Aktivitäten geboten, um einen schönen Tag im Stadtwald zu verbringen.

 

IV.   Sonstiges

 

Die textliche Abfassung des Wirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2017 wurde den Fraktionsvorsitzenden, dem Einzelvertreter im Rat der Stadt Eschweiler sowie dem Vorsitzenden des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses gesondert zugesandt. Die Datei kann zusätzlich im Ratsinformationssystem heruntergeladen werden.

 

 


 

Die im Forstwirtschaftsplan 2017 aufgeführten Sach- und Unternehmerkosten sind auf die Ansätze der einzelnen Sachkonten in den Produkten 135550101 (Wald und Forstwirtschaft) und 135540101 (Natur und Landschaft) des Haushaltsplanes 2017 abgestimmt.

 

Für das Jahr 2017 wurde der Ansatz der zu erwirtschaftenden Erträge aus Holzverkauf erneut um 15.000 € erhöht und beläuft sich nun auf insgesamt 70.000 €. Wenngleich die Einnahmen der letzten beiden Haushaltsjahre jeweils über dem festgelegten Ansatz lagen, so muss an dieser Stelle angemerkt werden, dass dies insbesondere auf den verhältnismäßig stabilen Holzmarkt im Bereich des Nadelrohholzes und die Erhöhung der Brennholzpreise zurückzuführen ist. Eine weitere Erhöhung des Haushaltsansatzes wird seitens der Betriebsleitung nicht empfohlen, da keine Übernutzung des städtischen Waldes stattfinden darf. Auch werden die Einnahmen aus der Nadelholzvermarktung für die kommenden Haushaltsjahre voraussichtlich geringfügig rückläufig sein, da der Waldumbau im Stadtwald weiterhin zu Gunsten des Laubholzes stattfindet und sich der Anteil des Nadelholzes an der Bestockung stetig verringert.

 

 


 

Von den geplanten Maßnahmen werden, bis auf die Positionen Holzrückung, Reparatur von Fahrzeugen, Baumrückschnitte im Bereich der Verkehrssicherung und Freischnitt sowie Instandsetzung von Reitwegen, alle Arbeiten von den bei der Stadt beschäftigten Forstwirten ausgeführt. Bei den zuvor genannten Positionen werden Unternehmer eingesetzt.

 

Mitte des Jahres 2017 konnte der ehemalige Auszubildende nach Abschluss seiner Gesellenprüfung, welche er mit einer guten Leistung bestanden hat, als Forstwirt in Festanstellung bei der Stadt Eschweiler übernommen werden. Dem Forstbetrieb stehen nunmehr wieder vier Fachkräfte zur Verfügung und das Team ist somit vollständig.

Aktuell wird bei der Stadt Eschweiler ein Umschüler ausgebildet, welcher in den Beruf des Forstwirtes wechseln möchte. Die Umschulung findet in Kooperation mit dem Jobcenter der StädteRegion Aachen statt, welches den Großteil der Umschulungskosten trägt.