Betreff
Wiederwahl von Herrn Hermann Gödde zum Ersten und Technischen Beigeordneten
Vorlage
007/17
Art
Personalvorlage

Auf Grund des § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW – in seiner derzeitigen Fassung wird

 

Herr Hermann Gödde

 

mit Wirkung vom 01.08.2017 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für den Zeitraum von acht Jahren zum Ersten und Technischen Beigeordneten wiedergewählt.

 

Herr Gödde wird in die Besoldungsgruppe B 3 LBesO B NRW eingewiesen und erhält die Dienstbezüge dieser Besoldungsgruppe.

 

Gemäß den §§ 5 und 6 der Eingruppierungsverordnung – EingrVO – in ihrer derzeitigen Fassung wird Herrn Gödde weiterhin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von zurzeit monatlich 274,20 € gewährt.

 

 


Herr Gödde wurde in der Sitzung des Stadtrates am 26.03.2009 mit Wirkung vom 01.08.2009 für die Dauer von acht Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum Technischen Beigeordneten gewählt. Die Amtszeit endet somit am 31.07.2017.

 

In der Sitzung des Stadtrates vom 24.06.2014 wurde er mit Wirkung vom 01.08.2014 zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters (Erster Beigeordneter) bestellt.

 

Gemäß § 71 Abs. 2 GO NRW ist die Stelle eines Beigeordneten auszuschreiben. Bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden. Die Wiederwahl darf frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Beigeordnete sind verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden.

 

Über die Wiederwahl entscheidet der Rat gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW.


Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf jährliche Personalkosten in Höhe von rd. 103.000 €, die für den Haushalt 2017 eingeplant wurden.

 


Die personellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Sachverhalt.