Betreff
8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan 283 - Solarpark Röhe -
hier: Aufhebung der bisherigen Beschlüsse
Vorlage
387/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

I.                     Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauleitplanverfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan 283 - Solarpark Röhe - nicht weiterzuführen.

 

II.                   Die Beschlüsse zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Röhe - vom 22.03.2012 (VV 049/12) und vom 31.01.2013 (VV 011/13) sowie die Beschlüsse zum Bebauungsplan 283 - Solarpark Röhe - vom 22.03.2012 (VV 076/12), vom 08.11.2012 (VV 339/12) und vom 07.03.2013 (VV 076/13) werden aufgehoben.

 

 

 

 

 


Die Stadt Eschweiler hat im Jahr 2012 mit der Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Röhe - und mit der Aufstellung des Bebauungsplans 283 - Solarpark Röhe - das Ziel verfolgt, die Landesregierung darin zu unterstützen, die Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen zu reduzieren. Da dem Ausbau der erneuerbaren Energien dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt, sollte auf den nicht mehr genutzten Flächen des Röher Sportplatzes eine Freiflächenphotovoltaikanlage entstehen.

 

Die beiden Bauleitplanverfahren wurden bis zur Offenlage betrieben, dann aber bis auf weiteres zurückgestellt, da dies der Wunsch der Röher Ortsvereine und der Röher Bevölkerung war.

 

Folgende Beschlüsse wurden zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Röhe - gefasst:

VV 049/12        beraten im PUBA am 22.03.2012

Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(großer Geltungsbereich, im Norden und Westen über den Sportplatz hinaus)

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 05.04.2012 bis 19.04.2012 stattgefunden.

Mit Schreiben vom 24.04.2012 hat die BR Köln die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht bestätigt.

 

VV 011/13        beraten im PUBA am 31.01.2013

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, erneuter Aufstellungsbeschluss und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung

(kleinerer Geltungsbereich, beschränkt auf den Sportplatz)

Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 14.02.2013 bis 14.03.2013 stattgefunden.

Mit Schreiben vom 15.04.2013 hat die BR Köln die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bestätigt.

 

Folgende Beschlüsse wurden zum Bebauungsplan 283 - Solarpark Röhe - gefasst:

VV 076/12        beraten im PUBA am 22.03.2012

Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(großer Geltungsbereich, s. 8. Ä. FNP)

 

VV 339/12        beraten im PUBA am 08.11.2012

Aufhebung von Beschlüssen, erneuter Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(kleiner Geltungsbereich, beschränkt auf Sportplatz)

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 21.11.2012 bis 05.12.2012 stattgefunden.

 

VV 076/13        beraten im PUBA am 07.03.2013

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung

Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 21.03.2013 bis 22.04.2013 stattgefunden.

 

In der Planungs- Umwelt- und Bauausschusssitzung am 15.05.2013 wurde die VV 146/13 beraten und einstimmig beschlossen. Die Verwaltungsvorlage behandelte den Antrag der SPD-Fraktion vom 23.04.2013, den Beschluss der 8. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Röhe - und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 283 - Solarpark Röhe - bis auf weiteres, zumindest aber für drei Jahre zurückzustellen. Diese drei Jahre sind mit dem Mai 2016 abgelaufen.

 

In Röhe hat sich seit 2013 der „Sportplatz Röhe e.V.“ etabliert und veranstaltet jährlich verschiedene Aktionen auf dem Sportplatz. In den letzten Jahren ist eine positive Entwicklung erkennbar, die den Zusammenhalt der Röher Bürger fördert. Dieses Engagement der Bürger und Ortsvereine sollte unterstützt werden mit einem Signal, dass die Stadt von den Planungszielen einer gewerblichen Entwicklung der Flächen als Solarpark Abstand nimmt. Die Verwaltung empfiehlt daher die Beschlüsse zu den beiden Bauleitplanverfahren aufzuheben.

 

 

 


Die Aufhebung der Beschlüsse ist haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


Die Aufhebung der Bauleitplanverfahren hat keine personellen Auswirkungen.