hier: Aufhebung der bisherigen Beschlüsse
I.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Bauleitplanverfahren zur 8. Änderung des
Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan 283 - Solarpark Röhe - nicht
weiterzuführen.
II.
Die
Beschlüsse zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Röhe - vom
22.03.2012 (VV 049/12) und vom 31.01.2013 (VV 011/13) sowie die
Beschlüsse zum Bebauungsplan 283 - Solarpark Röhe - vom 22.03.2012 (VV
076/12), vom 08.11.2012 (VV 339/12) und vom 07.03.2013 (VV 076/13)
werden aufgehoben.
Die Stadt Eschweiler
hat im Jahr 2012 mit der Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans -
Solarpark Röhe - und mit der Aufstellung des Bebauungsplans 283 - Solarpark
Röhe - das Ziel verfolgt, die Landesregierung darin zu unterstützen, die
Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen zu reduzieren. Da dem Ausbau der
erneuerbaren Energien dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt, sollte auf
den nicht mehr genutzten Flächen des Röher Sportplatzes eine
Freiflächenphotovoltaikanlage entstehen.
Die beiden
Bauleitplanverfahren wurden bis zur Offenlage betrieben, dann aber bis auf
weiteres zurückgestellt, da dies der Wunsch der Röher Ortsvereine und der Röher
Bevölkerung war.
Folgende Beschlüsse
wurden zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Röhe - gefasst:
VV 049/12 beraten im PUBA am 22.03.2012
Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(großer Geltungsbereich, im Norden und Westen über den Sportplatz hinaus)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 05.04.2012 bis 19.04.2012 stattgefunden.
Mit Schreiben vom 24.04.2012 hat die BR Köln die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht bestätigt.
VV 011/13 beraten im PUBA am 31.01.2013
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, erneuter Aufstellungsbeschluss und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
(kleinerer Geltungsbereich, beschränkt auf den Sportplatz)
Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 14.02.2013 bis 14.03.2013 stattgefunden.
Mit Schreiben vom 15.04.2013 hat die BR Köln die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bestätigt.
Folgende Beschlüsse
wurden zum Bebauungsplan 283 - Solarpark Röhe - gefasst:
VV 076/12 beraten im PUBA am 22.03.2012
Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(großer Geltungsbereich, s. 8. Ä. FNP)
VV 339/12 beraten im PUBA am 08.11.2012
Aufhebung von Beschlüssen, erneuter Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(kleiner Geltungsbereich, beschränkt auf Sportplatz)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 21.11.2012 bis 05.12.2012 stattgefunden.
VV 076/13 beraten im PUBA am 07.03.2013
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 21.03.2013 bis 22.04.2013 stattgefunden.
In der Planungs- Umwelt- und Bauausschusssitzung am 15.05.2013 wurde die VV 146/13 beraten und einstimmig beschlossen. Die Verwaltungsvorlage behandelte den Antrag der SPD-Fraktion vom 23.04.2013, den Beschluss der 8. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Röhe - und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 283 - Solarpark Röhe - bis auf weiteres, zumindest aber für drei Jahre zurückzustellen. Diese drei Jahre sind mit dem Mai 2016 abgelaufen.
In Röhe hat sich seit 2013 der „Sportplatz Röhe e.V.“ etabliert und veranstaltet jährlich verschiedene Aktionen auf dem Sportplatz. In den letzten Jahren ist eine positive Entwicklung erkennbar, die den Zusammenhalt der Röher Bürger fördert. Dieses Engagement der Bürger und Ortsvereine sollte unterstützt werden mit einem Signal, dass die Stadt von den Planungszielen einer gewerblichen Entwicklung der Flächen als Solarpark Abstand nimmt. Die Verwaltung empfiehlt daher die Beschlüsse zu den beiden Bauleitplanverfahren aufzuheben.
Die Aufhebung der Beschlüsse ist haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Aufhebung der
Bauleitplanverfahren hat keine personellen Auswirkungen.