Betreff
Einstellung eines Klimaschutzmanagers; hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.11.2016
Vorlage
384/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird insoweit entsprochen, dass bei entsprechender Förderung die Stelle eines Nachhaltigkeitsmanagers geschaffen und besetzt wird.

 


Mit Schreiben vom 28.11.2016 beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Eschweiler die Einstellung eines Klimaschutzmanagers zum nächstmöglichen Zeitpunkt (siehe Anlage).

Diese Maßnahme wurde im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) der Stadt (VV 080/14), das der Rat am 24.06.2014 beschlossen hat, als „Maßnahme mit erweitertem Abstimmungsbedarf“ definiert.

Seit Januar 2016 ist die Stadt Eschweiler Modellkommune im Projekt „Globale Nachhaltige Kommune NRW“, gemeinsam mit 14 weiteren Kommunen und Kreisen in NRW. Ziel des Projekts ist die Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie für die Stadt, in der Leitlinien, Ziele und konkrete Projekte definiert werden sollen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung und zur Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele der UN (VV 165/16) leisten.

 

Im Rahmen der 1. Steuerungsgruppensitzung unter Beteiligung von 30 Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Kirchen, Finanzwesen und der Bevölkerung wurden 6 Themenfelder für die Nachhaltigkeitsstrategie definiert, für die im weiteren Verlauf Leitlinien, Ziele und Maßnahmen erarbeitet werden sollen. Eines dieser Schwerpunktthemen ist „Natürliche Ressourcen und Umwelt“, zu dem auch das global gefasste Thema „Klimaschutz“ subsumiert wird. Auch die Themenfelder „Konsum und Lebensstile“, „Bildung“, „Arbeit und Wirtschaft“ sowie „Globale Verantwortung“ beinhalten Ansätze, Ziele und Maßnahmen zum Klimaschutz.

 

Ziel der Verwaltung ist es, die verwaltungsinternen Strukturen (unter anderem die dezernats- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe Eschweiler 2030 – Kernteam Global Nachhaltige Kommune) zur Steuerung der Aktivitäten im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes sowie der (global) nachhaltigen Stadtentwicklung, die für die Projekte „Eschweiler 2030“ und „Global Nachhaltige Kommune“ geschaffen wurden, zu bündeln und zu verstetigen.

 

Darüber hinaus prüft die Verwaltung derzeit, ob zur Unterstützung der Dienststellen, die diesen Prozess zusätzlich zu ihrer eigentlichen Aufgabe erledigen, eine Stelle „Nachhaltigkeitsmanagement“ geschaffen werden kann. Diese Stelle könnte und sollte über den Handlungsschwerpunkt „Klimaschutz“ hinaus die bisherigen und zukünftigen Themen einer „Nachhaltigen Stadtentwicklung mit globaler Verantwortung“ bündeln und zielführend bearbeiten, beispielsweise Projekte zu den Handlungsfeldern „Kommunale Klimapartnerschaften“, „Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte“ sowie „Kommunale Partnerschaften“ mit Ländern des globalen Südens initiieren und umsetzen. Eine Fokussierung auf den „rein“ kommunalen Klimaschutz käme hier zu kurz, zumal an vielen Stellen bereits Maßnahmen und Projekte (Ausbau der Erneuerbaren Energien, Beratung und Information zur Energieeffizienz, Energetische Sanierung kommunaler Gebäude und Beleuchtung, Faktor X Ressourceneffizientes Bauen, E-Mobilität und CarSharing, Verkehrsentwicklungskonzept et cetera) durchgeführt wurden und werden. Die Einstellung weiteren Personals ist jedoch unter Beachtung der derzeitigen Haushaltssituation und der Fördermöglichkeiten zu prüfen.

 

Kommunaler Klimaschutz wird derzeit von den Fachämtern 32 (Mobilitätsmanagement), 60 (Klimaschutzmanagement) und 61/66 (Global Nachhaltige Kommune, Verkehrsentwicklung) amtsübergreifend bearbeitet. Eine von MitarbeiternInnen der genannten Fachämter besetzte Arbeitsgruppe „Energieteam“ bündelt die Aktivitäten im Bereich Energie und Klimaschutz, hat den European Energy Award EEA bearbeitet und wird den Prozess fortführen.

 

Für die Jahre 2016 und 2017 bestand bis zum 01.10.2016 die Möglichkeit, einen Projektantrag an die Engagement Global gGmBH auf Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für das Programm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ zu stellen. Das Programm, welches durch die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt bei der Engagement Global gGmBH betreut wird, fördert eine Personalstelle zur Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen. Die beantragten Projekte dürfen hierbei eine maximale Laufzeit von 24 Monaten nicht überschreiten. Eine Anschlussfinanzierung um bis zu 24 weitere Monate kann gegebenenfalls auf Antrag gewährt werden. Gefördert werden im Rahmen des Projekts bis zu 90% der Gesamtkosten. Mindestens 10% der Gesamtausgaben müssen vom Antragsteller in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln erbracht werden. Sollte eine Anschlussfinanzierung nach den ersten 24 Monaten bewilligt werden, so ist ein Eigenanteil von mindestens 25% zu erbringen. Nach telefonischer Mitteilung der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt vom 05.12.2016 soll dieses Projekt entsprechend verlängert werden, sodass eine Umsetzung auch für die Jahre 2018 und 2019 möglich scheint. Im Januar 2017 erfolgt für die Stadtverwaltung Eschweiler durch die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt eine entsprechende Fördermittelberatung.

Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen insoweit zu entsprechen, dass bei entsprechender Förderung die Stelle eines Nachhaltigkeitsmanagers geschaffen und besetzt wird. Entsprechende Fördermöglichkeiten sind vorhanden und sind entsprechend auf ihre Eignung zu prüfen.


Bei einer möglichen Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 entstehen – in Abhängigkeit der Berufserfahrung –  Kosten in Höhe von insgesamt rund 62.300 €. Bei einer entsprechenden Förderung in Höhe von 90% würde ein Eigenanteil in Höhe von 6.230 € verbleiben, der unter anderem auch durch Drittmittel gedeckt werden könnte. Der genaue Eigenanteil kann daher erst nach abschließender Prüfung der Fördermöglichkeiten und der Höhe eventueller Drittmittel abschließend beziffert werden. Eine Kompensation des verbleibenden Eigenanteils kann innerhalb des zur Verfügung stehenden Personalbudgets erfolgen.

 


Zunächst keine.