Betreff
Erlass der Haushaltssatzung 2017 sowie der 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) 2010-2017
Vorlage
376/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung 2017 sowie die 7. Fortschreibung des HSK 2010-2017 werden beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt aufgezeigten Konsolidierungsmaßnahmen 3.1 bis 3.4 im Rahmen der Fortschreibung des HSK umzusetzen.

 


Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.11.2016 wurden sowohl die Änderungsvorschläge der Fraktionen als auch die der Verwaltung zum Entwurf der Haushaltssatzung 2017 sowie der 7. Fortschreibung des HSK unterbreitet, beraten und im Einzelfall entschieden.

 

Aktuell haben sich insbesondere aus der beabsichtigten Ausweitung des Unterhaltsvorschusses Veränderungen ergeben, welche in der Anlage 1 nach bisherigen Erkenntnissen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Haushalt 2017 bzw. die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Eschweiler dargestellt werden. Die die Stadt Eschweiler finanzwirtschaftlich belastenden Veränderungen resultieren aus der beabsichtigten Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes, können aber weitestgehend durch Verbesserungen an anderer Stelle kompensiert werden, wobei die Auswirkungen der absehbar erforderlich werdenden Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen im Bereich des Unterhaltsvorschusses noch nicht berücksichtigt sind.

 

Das Benehmensherstellungsverfahren mit den regionsangehörigen Kommunen zur Festsetzung der Regionsumlage wurde am 09.12.2016 eingeleitet. Wie schon in der Beratungsvorlage 338/16 zum Haushaltsentwurf 2017 ausgeführt, ist die Regionsumlage 2017 im Haushaltsentwurf der Stadt Eschweiler für das nächste Jahr mit einem Umlagesatz von 45,5 %, also mit rund 1%-Punkt höher als der aktuelle Umlagesatz, geplant worden. Aus den zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage vorliegenden Informationsunterlagen zur Entwicklung des nächstjährigen städteregionalen Haushaltes (Eckdatenpapier) ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 aktuell ein Umlagesatz von 45,5508 %. Insoweit ergibt sich hier zunächst kein Anpassungsbedarf.  Der Ansatz für die Mehrbelastung ÖPNV wurde auf Grundlage der  mitgeteilten Eckdaten der StädteRegion Aachen gemindert veranschlagt.

 

Die als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung 2017 beinhaltet neben den zuvor erläuterten Veränderungen das Ergebnis der Beschlussfassungen

 

-          des Jugendhilfeausschusses vom 22.11.2016 und

-          des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2016.

 

Unter Berücksichtigung dieser Veränderungen stellt sich die Ergebnisentwicklung wie folgt dar:

 

 

Zur Erreichung des Haushaltsausgleiches ab dem Jahr 2017 sind die nachfolgenden vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 23.11.2016 als Beschlussempfehlung an den Rat gefassten  Konsolidierungsmaßnahmen in der zur Beschlussfassung vorgelegten Haushaltssatzung bzw. im HSK berücksichtigt:

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.1.1 Sach- und Dienstleistungen

 

Die Obergrenze für das Haushaltsjahr  2017 für den Bereich der Sach- und Dienstleistungen wird im Rahmen der 7. Fortschreibung wie folgt verbindlich festgeschrieben:

 

2017:    31.576.550 Euro

 

Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Überschreitung von einzelnen Sachkontenansätzen zulässig, sofern durch eine Deckungsmöglichkeit innerhalb des jeweiligen Budgets der Mehraufwand kompensiert werden kann.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.2 Freiwillige Leistungen

 

Im Haushaltsjahr 2017 sind die ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen weiter restriktiv zu bewirtschaften.

 

 

 

 

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.3 Personalrechtliche Maßnahmen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das ermittelte Einsparpotenzial  aus der seit  dem 03.04.2012 bestehenden Einstellungs- und Wiederbesetzungssperre in Höhe von  insgesamt 500.000 € für das Jahr 2017 umzusetzen. Darüber hinausgehende Konsolidierungspotenziale aus den Festsetzungen im Personalwirtschaftskonzept sind weiter fortzuführen.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.4 Hebesatzanpassungen im Bereich Grundsteuer  und Gewerbesteuer

 

Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2017 die Hebesätze für die

 

-       Grundsteuer A  bei  310 v.H.

-       Grundsteuer B  bei  520 v.H.

-       Gewerbesteuer  bei  490 v.H.

 

unverändert zu belassen.

 

Mit der Genehmigung der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung 2016 sowie zur 6. Fortschreibung HSK wurde u.a. verfügt, dass im Rahmen der Fortschreibung des HSK sowie der Aufstellung der künftigen Haushaltspläne zu beachten ist, dass in allen Planungsjahren eine Nettoneuverschuldung im teil- und unrentierlichen Investitionsbereich unzulässig ist.

 

Unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses ermittelt sich die Nettoneuverschuldungsgrenze für die teil- bzw. unrentierlichen Maßnahmen im Haushaltsjahr 2017 wie folgt:

 

Investitionsvolumen für teil-bzw. unrentierliche Maßnahmen                                            8.059.450 Euro

 

abzgl. zu berücksichtigende Einzahlungen                                                                    7.515.950 Euro

 

Kreditbedarf für teil- bzw. unrentierliche Maßnahmen                                                          543.500 Euro

 

Abzgl. ordentliche Tilgung ohne Umschuldungen                                                -3.410.350 Euro

(Obergrenze der maßgeblichen

Nettoneuverschuldung)

 

Unterschreitung Nettoneuverschuldung

im teil- und unrentierlichen Bereich:                                                                               -2.866.850 Euro

 

Aus der als Anlage 3 beigefügten Übersicht ist erkennbar, dass diese Auflage auch in den weiteren Planungsjahren bis 2020 erfüllt wird.

 

Der nunmehr aktuelle Gesamtergebnis- und Finanzplan sowie die Auflistung der ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen sind als Anlage 4 und Anlage 5 beigefügt.

 

Das vorliegende Zahlenwerk der Finanzplanung zeigt bei den Liquiditätssicherungskrediten nachfolgende Entwicklung auf:

 

Wie zu erkennen, wird der zurzeit festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätssicherungskredite in Höhe von 100 Mio. Euro im gesamten Finanzplanungszeitraum wesentlich unterschritten und ermöglicht eine kontinuierliche Absenkung. Für den Haushalt 2017 wird dennoch ein unveränderter Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung von 100 Mio. Euro vorgesehen, um so den temporär höheren Bedarf im Rahmen der Haushaltsausführung abdecken zu können.

 

 

 § 8 der Haushaltssatzung wurde wie folgt ergänzt:

 

Beschäftigte können auf Beamtenplanstellen ebenso wie Beamte auf Beschäftigtenplanstellen geführt werden.

 

Im Rahmen der Umsetzung der Entgeltordnung kann der Stellenplan entsprechend der Tarifautomatik angepasst werden, ohne dass es hierfür eines Nachtrags des Stellenplans bedarf.

 

In der Tarifrunde 2016 wurde neben Tariferhöhungen auch eine Entgeltordnung für die Kommunen vereinbart, die am 01.01.2017 in Kraft tritt. Insoweit war die Ergänzung notwendig, um die aufgrund der Umsetzung der neuen Entgeltordnung ggf. erforderlich werdenden Anpassungen ohne eine erneute Beschlussfassung über den Stellenplan vornehmen zu können. Unabhängig von der Ausweisung im Stellenplan 2017 werden die tarifrechtlichen Ansprüche, die sich aus der Entgeltordnung ergeben, entsprechend umgesetzt und in den Stellenplan 2018 aufgenommen.

 

Die Anlagen der Haushaltssatzung 2017 (Anlage 1 = Budgetbildung, Anlage 2 = Zweckgebundene Erträge) wurden bereits mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2017 übersandt und haben keine Änderung erfahren.

 

 

 


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