Die
Ausschussmitglieder, die bisher noch nicht eingeführt und verpflichtet wurden,
werden von der/dem Vorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die
Verpflichtungsformel lautet:
“Ich verpflichte
mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetzes beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.”
Der/Die
Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten
bekräftigen:
“Ich verpflichte
mich, so wahr mir Gott helfe.”
Beteuerungsformeln
als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Ausschussmitglieder,
die dem Rat angehören, wurden bereits in der Ratssitzung am 26.06.2014
eingeführt und verpflichtet.
Gemäß § 67 Abs. 3
i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW werden die Ausschussmitglieder eingeführt und in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen
Auswirkungen.