Die Verwaltung wird ermächtigt, die mit der BellandVision GmbH noch nicht
endverhandelte Abstimmungsvereinbarung mit den seitens der Stadt vorgeschlagenen
Verbesserungswünschen abzuschließen.
Für den Fall, dass diesbezüglich keine Einigung mit der BellandVision GmbH erreicht werden kann, wird die Verwaltung ermächtigt, der Abstimmungsvereinbarung in der bisher vorgegebenen Fassung gemäß der Sachverhaltsdarstellung nochmals zuzustimmen.
Die bislang geltende Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen
Systembetreibern zur Sammlung von Leichtverpackungen (LVP; gelbe Tonne/gelber
Sack) und Altglas für den Zeitraum 2013 bis 2016 endet mit Ablauf des
31.12.2016. Mit dieser Vereinbarung versuchen die Systembetreiber und die
Kommunen das parallele Nebeneinander von
privatwirtschaftlichen (LVP, Glas) und kommunalen Entsorgungsdienstleistungen
(z.B. Restmüll- und Biotonne) unter Achtung der jeweiligen Interessen zu regeln
und abzustimmen.
Neben „Der Grüne Punkt Duale System Deutschland GmbH“ gibt es heute
bundesweit noch acht weitere Systembetreiber, die Verpackungsmaterialien
lizenzieren. Damit die Kommunen nicht mit jedem einzelnen dieser neun Systembetreiber
verhandeln müssen, wird einem der Systembetreiber für einen bestimmten Zeitraum
die System- bzw. Verhandlungsführerschaft zugesprochen. Seit dem Jahr 2013 und
mindestens auch noch bis Dezember 2019
hat die Firma BellandVision GmbH die Verhandlungsführerschaft inne und möchte
nunmehr, nachdem die Vereinbarung Ende dieses Jahres ausläuft, sowohl die
Abstimmungsvereinbarung als auch die dazu gehörende Nebenentgeltvereinbarung
(die Städte erhalten von den Systembetreibern für die Bereitstellung von
Flächen für die Glascontainer und für die Abfallberatung eine Vergütung)
verlängern.
Ausgelöst durch die Probleme zu Beginn diesen Jahres bei der Sammlung von
LVP hier in Eschweiler („Montags-Abfuhr“) und auch in weiteren Städten der
StädteRegion Aachen ist es zwischen der BellandVision GmbH (Auftraggeber) / der
Fa. Schönmackers (Auftragnehmer) einerseits und den Kommunen andererseits zu
Kommunikationsstörungen gekommen. Daraufhin ist die RegioEntsorgung AöR von den
Mitgliedskommunen aus der StädteRegion Aachen mit der Verhandlungsführung
bevollmächtigt worden, eine einheitliche Abstimmungsvereinbarung für alle
Mitgliedskommunen zu erreichen. Bis auf die Stadt Monschau (erst ab 01.01.2017
Mitglied im Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung) sind alle Kommunen der
StädteRegion mit Ausnahme der Stadt Aachen Mitglied des
Entsorgungszweckverbandes, sodass mit der Bevollmächtigung der RegioEntsorgung
AöR zur Verhandlungsführung nahezu alle Kommunen des Verhandlungsgebietes des
dualen Systems vertreten sind.
Bezüglich der Abstimmungsvereinbarung ist anzumerken, dass diese seit dem
Jahr 2003 existiert bzw. in dieser Form bislang zweimal verlängert wurde. Verbesserungsvorschläge der Kommunen zur
aktuellen Abstimmungsvereinbarung betreffen insbesondere:
-
Die
Wahlmöglichkeit der Bürger zwischen gelben Tonnen und gelbe Säcken. Dies
betrifft allerdings nicht die Stadt Eschweiler, da hier der Bürger/die
Bürgerinnen bereits seit über zwei Jahrzehnten zwischen der gelben Tonne und
dem gelben Sack wählen können und dies auch weiterhin so bleibt (nicht so z.B.
in Stolberg und Würselen; hier weigert sich BellandVision nach wie vor, gelbe
Tonnen aufzustellen);
-
Gelbe
Säcke erhalten die Bürger in den Ausgabestellen (z.B. Lotto-Toto-Geschäfte)
zurzeit nur dann, wenn vorher bei der Entsorgungsfirma (hier: Schönmackers)
schriftlich oder telefonisch ein Antrag auf Zusendung einer Abholkarte gestellt
wurde. Erst mit Zusendung der Abholkarte erhalten die Bürger/Bürgerinnen in den
Ausgabestellen für eine Abholkarte eine Rolle gelber Säcke. Dieses umständliche
Vorgehen soll aus Sicht der Kommunen vereinfacht werden;
-
Abfuhrtermine
für LVP sind rechtzeitig (möglichst schon direkt nach den Sommerferien) mit den
Kommunen abzustimmen (Beispiel Eschweiler: Im letzten Jahr musste der
„Montags-Abfuhrtermin“ trotz Bedenken letztlich akzeptiert werden, um die
Drucklegung des Abfallkalenders nicht zu gefährden);
-
Konkretisierung
der Regelungen bei Nichteinhaltung von Abfuhrterminen (z.B. Nachleerung
innerhalb einer Frist von 24 Stunden, wenn z.B. ein Straßenzug vergessen
wurde).
Hierzu ist anzumerken, dass die bestehende Abstimmungsvereinbarung
bereits Regelungen zu diesen Punkten enthält und nunmehr eine Konkretisierung
bzw. Verbesserung aus kommunaler Sicht angestrebt wird. Ob und inwieweit
BellandVision in den zurzeit laufenden Verhandlungen diese Positionen annimmt,
bleibt abzuwarten.
Die Abstimmung ist angelegt auf die Regelung des einvernehmlichen
Vorgehens zur Erfüllung der beidseitigen Aufgaben. Dabei ist keinem der
Beteiligten ein umfassendes einseitiges Bestimmungsrecht eingeräumt. Der
Begriff der Abstimmung verlangt vielmehr eine wechselseitige Rücksichtnahme auf
die jeweiligen Interessen und das ernsthafte Bemühen um einen angemessenen
Interessensausgleich. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bleibt es hinsichtlich
der Verkaufsverpackungen bei der vorrangigen Entsorgungszuständigkeit der
Systembetreiber.
Anzumerken ist hier, dass die Probleme zu Beginn diesen Jahres
(„Montags-Abfuhr“), die letztlich Auslöser für die jetzt angestrebte
Nachbesserung der Abstimmungsvereinbarung sind, insofern geklärt sind, als dass
ab 2017 die Abfuhr der gelben Tonnen/gelben Säcke nicht mehr montags, sondern
künftig mittwochs erfolgt.
Im Zusammenhang mit der Abstimmungsvereinbarung wird auch über die
Vereinbarung zur Kostenbeteiligung des dualen Systems verhandelt. Die Kommunen
erhalten von den Systembetreibern eine Entschädigung für die Bereitstellung von
öffentlichen Flächen für die Glascontainer und für die in den Kommunen
geleistete Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Abfallberatung, Mitveröffentlichung der
Abfuhrtermine für LVP im städtischen Abfallkalender usw.). Da die letzte
Erhöhung der Nebenentgelte schon einige Jahre zurückliegt, haben die Kommunen auch eine Nachbesserung bei den
Nebenentgelten in die Verhandlungen mit eingebracht.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung noch keine Einigung abgezeichnet hat und um letztlich auch
die Entsorgungssicherheit für die Leichtstoffe ab 2017 nicht zu gefährden, wird
vorgeschlagen die Verwaltung dahingehend zu ermächtigen, mit der BellandVision
GmbH als Systembetreiber die Abstimmungsvereinbarung und die
Nebenentgeltvereinbarung entsprechend dem angemeldeten Interessen der Stadt
Eschweiler abzuschließen. Für den Fall, dass keine Einigung erreicht werden
kann, sollte die Verwaltung ermächtigt werden, der Abstimmungsvereinbarung und
der Nebenentgeltvereinbarung in der bisher vorgegebenen Fassung zuzustimmen.
Letzteres erscheint vertretbar vor dem aufgezeigten Hintergrund, dass die
Problematik der „Montags-Abfuhr“ gelöst ist und die gelben Säcke/gelben Tonnen
künftig mittwochs abgefahren werden. In dem zurzeit in Druck befindlichen
Abfallkalender sind diese neuen Abfuhrtermine bereits aufgenommen.
Nach den hier vorliegenden Informationen wollen die betroffenen Kommunen in der StädteRegion Aachen inhaltlich gleichlautende Beschlüsse herbeiführen.
Der Abschluss der Abstimmungsvereinbarung hat keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler. Aus den Abstimmungen zu den Nebenentgelten könnte sich ggfl. ein höherer Vergütungssatz für die Stadt Eschweiler ergeben. Eine finanzielle Schlechterstellung wird nicht eintreten.
keine