Betreff
Abstimmungsvereinbarung Leichtverpackungen ab 01.01.2017
Vorlage
346/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird ermächtigt, die mit der BellandVision GmbH noch nicht endverhandelte Abstimmungsvereinbarung mit den seitens der Stadt vorgeschlagenen Verbesserungswünschen  abzuschließen.

 

Für den Fall, dass diesbezüglich keine Einigung mit der BellandVision GmbH erreicht werden kann, wird die Verwaltung ermächtigt, der Abstimmungsvereinbarung in der bisher vorgegebenen Fassung gemäß der Sachverhaltsdarstellung nochmals zuzustimmen.

 


 

Die bislang geltende Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systembetreibern zur Sammlung von Leichtverpackungen (LVP; gelbe Tonne/gelber Sack) und Altglas für den Zeitraum 2013 bis 2016 endet mit Ablauf des 31.12.2016. Mit dieser Vereinbarung versuchen die Systembetreiber und die Kommunen das parallele  Nebeneinander von privatwirtschaftlichen (LVP, Glas) und kommunalen Entsorgungsdienstleistungen (z.B. Restmüll- und Biotonne) unter Achtung der jeweiligen Interessen zu regeln und abzustimmen.

 

Neben „Der Grüne Punkt Duale System Deutschland GmbH“ gibt es heute bundesweit noch acht weitere Systembetreiber, die Verpackungsmaterialien lizenzieren. Damit die Kommunen nicht mit jedem einzelnen dieser neun Systembetreiber verhandeln müssen, wird einem der Systembetreiber für einen bestimmten Zeitraum die System- bzw. Verhandlungsführerschaft zugesprochen. Seit dem Jahr 2013 und mindestens auch noch bis  Dezember 2019 hat die Firma BellandVision GmbH die Verhandlungsführerschaft inne und möchte nunmehr, nachdem die Vereinbarung Ende dieses Jahres ausläuft, sowohl die Abstimmungsvereinbarung als auch die dazu gehörende Nebenentgeltvereinbarung (die Städte erhalten von den Systembetreibern für die Bereitstellung von Flächen für die Glascontainer und für die Abfallberatung eine Vergütung) verlängern.

 

Ausgelöst durch die Probleme zu Beginn diesen Jahres bei der Sammlung von LVP hier in Eschweiler („Montags-Abfuhr“) und auch in weiteren Städten der StädteRegion Aachen ist es zwischen der BellandVision GmbH (Auftraggeber) / der Fa. Schönmackers (Auftragnehmer) einerseits und den Kommunen andererseits zu Kommunikationsstörungen gekommen. Daraufhin ist die RegioEntsorgung AöR von den Mitgliedskommunen aus der StädteRegion Aachen mit der Verhandlungsführung bevollmächtigt worden, eine einheitliche Abstimmungsvereinbarung für alle Mitgliedskommunen zu erreichen. Bis auf die Stadt Monschau (erst ab 01.01.2017 Mitglied im Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung) sind alle Kommunen der StädteRegion mit Ausnahme der Stadt Aachen Mitglied des Entsorgungszweckverbandes, sodass mit der Bevollmächtigung der RegioEntsorgung AöR zur Verhandlungsführung nahezu alle Kommunen des Verhandlungsgebietes des dualen Systems vertreten sind.

 

Bezüglich der Abstimmungsvereinbarung ist anzumerken, dass diese seit dem Jahr 2003 existiert bzw. in dieser Form bislang zweimal verlängert wurde.  Verbesserungsvorschläge der Kommunen zur aktuellen Abstimmungsvereinbarung betreffen insbesondere:

 

-          Die Wahlmöglichkeit der Bürger zwischen gelben Tonnen und gelbe Säcken. Dies betrifft allerdings nicht die Stadt Eschweiler, da hier der Bürger/die Bürgerinnen bereits seit über zwei Jahrzehnten zwischen der gelben Tonne und dem gelben Sack wählen können und dies auch weiterhin so bleibt (nicht so z.B. in Stolberg und Würselen; hier weigert sich BellandVision nach wie vor, gelbe Tonnen aufzustellen);

-          Gelbe Säcke erhalten die Bürger in den Ausgabestellen (z.B. Lotto-Toto-Geschäfte) zurzeit nur dann, wenn vorher bei der Entsorgungsfirma (hier: Schönmackers) schriftlich oder telefonisch ein Antrag auf Zusendung einer Abholkarte gestellt wurde. Erst mit Zusendung der Abholkarte erhalten die Bürger/Bürgerinnen in den Ausgabestellen für eine Abholkarte eine Rolle gelber Säcke. Dieses umständliche Vorgehen soll aus Sicht der Kommunen vereinfacht werden;

-          Abfuhrtermine für LVP sind rechtzeitig (möglichst schon direkt nach den Sommerferien) mit den Kommunen abzustimmen (Beispiel Eschweiler: Im letzten Jahr musste der „Montags-Abfuhrtermin“ trotz Bedenken letztlich akzeptiert werden, um die Drucklegung des Abfallkalenders nicht zu gefährden);

-          Konkretisierung der Regelungen bei Nichteinhaltung von Abfuhrterminen (z.B. Nachleerung innerhalb einer Frist von 24 Stunden, wenn z.B. ein Straßenzug vergessen wurde).

 

Hierzu ist anzumerken, dass die bestehende Abstimmungsvereinbarung bereits Regelungen zu diesen Punkten enthält und nunmehr eine Konkretisierung bzw. Verbesserung aus kommunaler Sicht angestrebt wird. Ob und inwieweit BellandVision in den zurzeit laufenden Verhandlungen diese Positionen annimmt, bleibt abzuwarten.

 

Die Abstimmung ist angelegt auf die Regelung des einvernehmlichen Vorgehens zur Erfüllung der beidseitigen Aufgaben. Dabei ist keinem der Beteiligten ein umfassendes einseitiges Bestimmungsrecht eingeräumt. Der Begriff der Abstimmung verlangt vielmehr eine wechselseitige Rücksichtnahme auf die jeweiligen Interessen und das ernsthafte Bemühen um einen angemessenen Interessensausgleich. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bleibt es hinsichtlich der Verkaufsverpackungen bei der vorrangigen Entsorgungszuständigkeit der Systembetreiber.

 

Anzumerken ist hier, dass die Probleme zu Beginn diesen Jahres („Montags-Abfuhr“), die letztlich Auslöser für die jetzt angestrebte Nachbesserung der Abstimmungsvereinbarung sind, insofern geklärt sind, als dass ab 2017 die Abfuhr der gelben Tonnen/gelben Säcke nicht mehr montags, sondern künftig mittwochs erfolgt.

 

Im Zusammenhang mit der Abstimmungsvereinbarung wird auch über die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung des dualen Systems verhandelt. Die Kommunen erhalten von den Systembetreibern eine Entschädigung für die Bereitstellung von öffentlichen Flächen für die Glascontainer und für die in den Kommunen geleistete Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Abfallberatung, Mitveröffentlichung der Abfuhrtermine für LVP im städtischen Abfallkalender usw.). Da die letzte Erhöhung der Nebenentgelte schon einige Jahre zurückliegt, haben die Kommunen  auch eine Nachbesserung bei den Nebenentgelten in die Verhandlungen mit eingebracht.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch keine Einigung abgezeichnet hat und um letztlich auch die Entsorgungssicherheit für die Leichtstoffe ab 2017 nicht zu gefährden, wird vorgeschlagen die Verwaltung dahingehend zu ermächtigen, mit der BellandVision GmbH als Systembetreiber die Abstimmungsvereinbarung und die Nebenentgeltvereinbarung entsprechend dem angemeldeten Interessen der Stadt Eschweiler abzuschließen. Für den Fall, dass keine Einigung erreicht werden kann, sollte die Verwaltung ermächtigt werden, der Abstimmungsvereinbarung und der Nebenentgeltvereinbarung in der bisher vorgegebenen Fassung zuzustimmen. Letzteres erscheint vertretbar vor dem aufgezeigten Hintergrund, dass die Problematik der „Montags-Abfuhr“ gelöst ist und die gelben Säcke/gelben Tonnen künftig mittwochs abgefahren werden. In dem zurzeit in Druck befindlichen Abfallkalender sind diese neuen Abfuhrtermine bereits aufgenommen. 

 

Nach den hier vorliegenden Informationen wollen die betroffenen Kommunen in der StädteRegion Aachen inhaltlich gleichlautende Beschlüsse herbeiführen.


 

Der Abschluss der Abstimmungsvereinbarung hat keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler. Aus den Abstimmungen zu den Nebenentgelten könnte sich ggfl. ein höherer Vergütungssatz für die Stadt Eschweiler ergeben. Eine finanzielle Schlechterstellung wird nicht eintreten.


 

keine