Betreff
Entwicklung der Städteregionsumlage 2017;
hier: Entlastung der Kommunen durch eine reduzierte Landschaftsverbandsumlage
- Antrag der UWG-Stadtratsfraktion vom 07.11.2016 -
Vorlage
340/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die StädteRegion Aachen wird aufgefordert, den aus einer evtl. Absenkung des Umlagesatzes 2017 für die Landschaftsverbandsumlage (LVR) entstehenden Wenigeraufwand in mindestens gleicher Höhe zugunsten der regionsangehörigen Kommunen umlagereduzierend bei der Ermittlung und Festsetzung der Städteregionsumlage 2017 zu berücksichtigen.

 


 

 

Mit Schreiben vom 07.11.2016 beantragt die UWG-Stadtratsfraktion eine Beschlussfassung des Stadtrates dahingehend, die StädteRegion Aachen aufzufordern, eine im Rahmen des weiteren Haushaltsverfahrens 2017 beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) mögliche Absenkung des Umlagesatzes der LVR-Umlage und daraus resultierende Wenigeraufwendungen bei der Ermittlung und Festsetzung der Städteregionsumlage 2017 zu berücksichtigen und an die regionsangehörigen „durchzureichen“, d.h. den geplanten Umlagesatz für die Regionsumlage 2017 ebenfalls abzusenken. Auf die Ausführungen im als Anlage beigefügten UWG-Antrag wird Bezug genommen.

 

Anfang August d.J. hat der LVR das Benehmensverfahren gemäß § 23 II der Landschaftsverbandsordnung i.V.m. § 55 der Kreisordnung NRW zur Festsetzung der Landschaftsumlage für den Doppelhaushalt 2017/2018 bei den Mitgliedskörperschaften (Kreise und kreisfreie Städte) eingeleitet. Im Doppelhaushalt sind demnach für die Planung des LVR-Finanzbedarfs folgende Umlagesätze vorgesehen:

 

Ø  für das Jahr 2017:  16,75 Prozentpunkte

Ø  für das Jahr 2018:  16,75 Prozentpunkte

 

Die Umlageberechnung basiert auf der vom Arbeitskreis Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 (AK GFG 2017) vorgenommenen Berechnung des Finanzausgleichs für das kommende Jahr (GFG 2017), die am 20.07.2016 veröffentlicht wurde. Hierin werden für die StädteRegion Aachen im Jahr 2017 Umlagegrundlagen in Höhe von insgesamt 865.010.136 € ausgewiesen, so dass bei Anwendung des vorgenannten Umlagesatzes seitens der StädteRegion eine LVR-Umlage in Höhe 144.889.198 € zu zahlen wäre.

 

Am 27.10.2016 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) seine Modellrechnung zum GFG 2017 veröffentlicht. Danach werden für die StädteRegion Aachen leicht erhöhte Umlagegrundlagen (+ 2.021.187 €) ausgewiesen, die jetzt bei 867.031.323 € liegen. Hieraus folgt eine an den LVR abzuführende Umlage in Höhe von 145.227.747 € (+ 338.549 €).

 

In der Finanzplanung für die Jahre 2017 ff. als Grundlage für die Umlageermittlung hat der LVR ein Risiko abgebildet, welches sich aus bis dato anhängigen Musterstreitverfahren zur Frage der Zuständigkeiten für Integrationshilfen in Kindertagesstätten und Regelschulen ergab. Demnach war vorgesehen, dass der LVR für die Dauer der gesetzlichen Auseinandersetzung  in den Jahren 2017 bis 2021 Rückstellungen in folgender Höhe bildet:

 

Ø  2017:  90 Mio. €

Ø  2018:  85 Mio. €

Ø  2019:  80 Mio. €

Ø  2020:  75 Mio. €

Ø  2021:  70 Mio. €

 

In Kooperation und Abstimmung mit dem MIK NRW als Aufsichtsbehörde, den Kommunalen Spitzenverbänden sowie den LVR-Mitgliedskommunen wurde zwischenzeitlich eine kommunalfreundliche Lösung erarbeitet, u.a. mit einer Risikoabdeckung für den LVR sowie einer Vereinbarung zur Rücknahme der anhängigen Klagen durch die Mitgliedskommunen, die dazu führt, dass die im Haushaltsentwurf 2017 ff. berücksichtigten Aufwendungen für die vorgenannten Rückstellungen wieder „entplant“ werden können. Diese Wenigeraufwendungen im LVR-Haushalt - eine Zustimmung der Landschaftsversammlung vorausgesetzt - führt zu einer Absenkung des ursprünglich für 2017 geplanten Umlagesatzes um 0,6 % auf nunmehr 16,15 %.

 

Auf Basis der Umlagegrundlagen aus der Modellrechnung des MIK NRW würde diese Umlagesatzsenkung zu einer LVR-Umlage der StädteRegion Aachen in Höhe von 140.025.559 € führen, was einen Wenigeraufwand von 5.202.188 € gegenüber den Plandaten aus der LVR-Benehmensherstellung bedeuten würde.

 

Würde dieser geringere Aufwand bei den für die Bemessung der Städteregionsumlage maßgeblichen Umlagegrundlagen in Höhe von 834.892.712 € (= Summe aller Umlagegrundlagen der regionsangehörigen Kommunen einschließlich der Stadt Aachen gemäß Modellrechnung GFG 2017 des MIK NRW) mindernd in Ansatz gebracht, so wäre die Absenkung des Regionsumlagesatzes 2017 der StädteRegion Aachen um 0,6231 Prozentpunkte möglich.

 

Bezogen auf die Umlagegrundlagen der Stadt Eschweiler in Höhe von 85.053.519 € entstünde hierdurch ein Wenigeraufwand von 529.966 €.

 

Der Haushaltsentwurf der StädteRegion Aachen für das Jahr 2017 soll erst im Februar 2017 eingebracht und im April 2017 verabschiedet werden. Die Eröffnung des Benehmensverfahrens mit den regionsangehörigen Kommunen zur Festsetzung der Städteregionsumlage 2017 gemäß § 55 Kreisordnung NRW ist für Anfang Dezember 2016 avisiert. Mit Blick auf diesen noch steuerbaren Planungsprozess empfiehlt die Verwaltung, dem Antragsbegehren, wie im Beschlussentwurf ausgeführt, zu folgen.

 

 


 

Wie im o.a. Sachverhalt dargestellt.

 


 

Keine