hier: Entlastung der Kommunen durch eine reduzierte Landschaftsverbandsumlage
- Antrag der UWG-Stadtratsfraktion vom 07.11.2016 -
Die StädteRegion Aachen wird aufgefordert, den aus einer evtl. Absenkung
des Umlagesatzes 2017 für die Landschaftsverbandsumlage (LVR) entstehenden
Wenigeraufwand in mindestens gleicher Höhe zugunsten der regionsangehörigen
Kommunen umlagereduzierend bei der Ermittlung und Festsetzung der
Städteregionsumlage 2017 zu berücksichtigen.
Mit Schreiben vom 07.11.2016 beantragt die UWG-Stadtratsfraktion eine
Beschlussfassung des Stadtrates dahingehend, die StädteRegion Aachen
aufzufordern, eine im Rahmen des weiteren Haushaltsverfahrens 2017 beim Landschaftsverband
Rheinland (LVR) mögliche Absenkung des Umlagesatzes der LVR-Umlage und daraus
resultierende Wenigeraufwendungen bei der Ermittlung und Festsetzung der
Städteregionsumlage 2017 zu berücksichtigen und an die regionsangehörigen
„durchzureichen“, d.h. den geplanten Umlagesatz für die Regionsumlage 2017
ebenfalls abzusenken. Auf die Ausführungen im als Anlage beigefügten UWG-Antrag
wird Bezug genommen.
Anfang August d.J. hat der LVR das Benehmensverfahren gemäß § 23 II der
Landschaftsverbandsordnung i.V.m. § 55 der Kreisordnung NRW zur Festsetzung der
Landschaftsumlage für den Doppelhaushalt 2017/2018 bei den Mitgliedskörperschaften
(Kreise und kreisfreie Städte) eingeleitet. Im Doppelhaushalt sind demnach für
die Planung des LVR-Finanzbedarfs folgende Umlagesätze vorgesehen:
Ø für das Jahr 2017: 16,75 Prozentpunkte
Ø für das Jahr 2018: 16,75 Prozentpunkte
Die Umlageberechnung basiert auf der vom Arbeitskreis
Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 (AK GFG 2017) vorgenommenen Berechnung des
Finanzausgleichs für das kommende Jahr (GFG 2017), die am 20.07.2016
veröffentlicht wurde. Hierin werden für die StädteRegion Aachen im Jahr 2017
Umlagegrundlagen in Höhe von insgesamt 865.010.136 € ausgewiesen, so dass bei
Anwendung des vorgenannten Umlagesatzes seitens der StädteRegion eine
LVR-Umlage in Höhe 144.889.198 € zu zahlen wäre.
Am 27.10.2016 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK
NRW) seine Modellrechnung zum GFG 2017 veröffentlicht. Danach werden für die
StädteRegion Aachen leicht erhöhte Umlagegrundlagen (+ 2.021.187 €)
ausgewiesen, die jetzt bei 867.031.323 € liegen. Hieraus folgt eine an den LVR
abzuführende Umlage in Höhe von 145.227.747 € (+ 338.549 €).
In der Finanzplanung für die Jahre 2017 ff. als Grundlage für die
Umlageermittlung hat der LVR ein Risiko abgebildet, welches sich aus bis dato
anhängigen Musterstreitverfahren zur Frage der Zuständigkeiten für
Integrationshilfen in Kindertagesstätten und Regelschulen ergab. Demnach war
vorgesehen, dass der LVR für die Dauer der gesetzlichen Auseinandersetzung in den Jahren 2017 bis 2021 Rückstellungen in
folgender Höhe bildet:
Ø 2017:
90 Mio. €
Ø 2018:
85 Mio. €
Ø 2019:
80 Mio. €
Ø 2020:
75 Mio. €
Ø 2021:
70 Mio. €
In Kooperation und Abstimmung mit dem MIK NRW als Aufsichtsbehörde, den
Kommunalen Spitzenverbänden sowie den LVR-Mitgliedskommunen wurde
zwischenzeitlich eine kommunalfreundliche Lösung erarbeitet, u.a. mit einer
Risikoabdeckung für den LVR sowie einer Vereinbarung zur Rücknahme der
anhängigen Klagen durch die Mitgliedskommunen, die dazu führt, dass die im
Haushaltsentwurf 2017 ff. berücksichtigten Aufwendungen für die vorgenannten
Rückstellungen wieder „entplant“ werden können. Diese Wenigeraufwendungen im
LVR-Haushalt - eine Zustimmung der Landschaftsversammlung vorausgesetzt - führt
zu einer Absenkung des ursprünglich für 2017 geplanten Umlagesatzes um 0,6 %
auf nunmehr 16,15 %.
Auf Basis der Umlagegrundlagen aus der Modellrechnung des MIK NRW würde
diese Umlagesatzsenkung zu einer LVR-Umlage der StädteRegion Aachen in Höhe von
140.025.559 € führen, was einen Wenigeraufwand von 5.202.188 € gegenüber den
Plandaten aus der LVR-Benehmensherstellung bedeuten würde.
Würde dieser geringere Aufwand bei den für die Bemessung der
Städteregionsumlage maßgeblichen Umlagegrundlagen in Höhe von 834.892.712 € (=
Summe aller Umlagegrundlagen der regionsangehörigen Kommunen einschließlich der
Stadt Aachen gemäß Modellrechnung GFG 2017 des MIK NRW) mindernd in Ansatz
gebracht, so wäre die Absenkung des Regionsumlagesatzes 2017 der StädteRegion
Aachen um 0,6231 Prozentpunkte möglich.
Bezogen auf die Umlagegrundlagen der Stadt Eschweiler in Höhe von
85.053.519 € entstünde hierdurch ein Wenigeraufwand von 529.966 €.
Der Haushaltsentwurf der StädteRegion Aachen für das Jahr 2017 soll erst
im Februar 2017 eingebracht und im April 2017 verabschiedet werden. Die
Eröffnung des Benehmensverfahrens mit den regionsangehörigen Kommunen zur
Festsetzung der Städteregionsumlage 2017 gemäß § 55 Kreisordnung NRW ist für
Anfang Dezember 2016 avisiert. Mit Blick auf diesen noch steuerbaren
Planungsprozess empfiehlt die Verwaltung, dem Antragsbegehren, wie im
Beschlussentwurf ausgeführt, zu folgen.
Wie im o.a. Sachverhalt dargestellt.
Keine