Betreff
Wahl der/ des Vorsitzenden des Integrationsrates
Vorlage
233/14
Art
Beschlussfassung öffentlich
Der Integrationsrat wählt
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zum/ zur Vorsitzenden.
Gemäß § 27 Abs. 7 GO NRW wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n.
Die Wahl des Vorsitzenden erfolgt unter dem Vorsitz des an Lebensjahren ältesten Integrationsratsmitgliedes
Herrn Konstantin Theuer
in analoger Anwendung der Regelungen zu § 50 Abs. 2 GO NRW.
Es folgt das
Integrationsratsmitglied Herr Erich Spies.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen
Auswirkungen.