Betreff
Wahl der/ des Vorsitzenden des Integrationsrates
Vorlage
233/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Integrationsrat wählt

 

 

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zum/ zur Vorsitzenden.

 


Gemäß § 27 Abs. 7 GO NRW wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n.

 

Die Wahl des Vorsitzenden erfolgt unter dem Vorsitz des an Lebensjahren ältesten Integrationsratsmitgliedes

 

                                               Herrn Konstantin Theuer

 

in analoger Anwendung der Regelungen zu § 50 Abs. 2 GO NRW.

 

Es folgt das Integrationsratsmitglied Herr Erich Spies.

 

 


Keine finanziellen Auswirkungen.

 


Keine personellen Auswirkungen.