Betreff
Förderprogramm für die kommunale Schulinfrastruktur "Gute Schule 2020"; auch Anträge der FDP-Stadtratsfraktion vom 21.06.2016 und 16.11.2016 und der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.09.2016
Vorlage
323/16
Art
Beschlussfassung öffentlich
  1. Die Ausführungen der Verwaltung zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ werden zur Kenntnis genommen.
  2. Zur Abwicklung im Rahmen des Förderprogramms werden die im Sachverhalt aufgeführten Maßnahmen vorgesehen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an Informationstechnik für Unterrichtszwecke an den städtischen Schulen im Wege einer jährlichen Abfrage bei den Schulleitungen festzustellen und anhand der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen des technisch, finanziell und administrativ Leistbaren ein IT-Ausstattungskonzept für die nächsten vier Jahre zu erstellen.

 


Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, die Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Hierzu ist beabsichtigt, dass die NRW.Bank den nordrhein-westfälischen Kommunen in den Jahren 2017 – 2020 durch das Programm „NRW.Bank.Gute Schule 2020“ Kredite in einer Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Die entsprechende Beschlussfassung im Landtag ist noch für 2016 vorgesehen. Das Land soll in voller Höhe die Tilgungsleistungen und – soweit sie notwendig werden – auch die Zinsleistungen für sämtliche Kredite, die die Kommunen im Rahmen des Programms aufnehmen – übernehmen. Die Tilgungs- und ggf. Zinsleistungen werden vom Land unmittelbar an die NRW.Bank geleistet. Die Laufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre.

Mit dem Programm werden Kredite für die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der baulichen und digitalen Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Sowohl investive als auch konsumtive Maßnahmen dürfen aus Mitteln des Programms finanziert werden.

Für die Verteilung der Mittel auf die Kommunen hat das Land Kreditkontingente gebildet, die sich nach den Schlüsselzuweisungen der Gemeindefinanzierungsgesetze der Jahre 2011 bis 2015 und der Schulpauschale des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 bestimmen. Für die Stadt Eschweiler beträgt das danach gebildete Kreditkontingent in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils 1.101.219 € in Summe also 4.404.876 €.

Einzelheiten können dem als Anlage beigefügten Förderrundbrief Nr. 39 der NRW.Bank entnommen werden. Hier ist bereits auf die Notwendigkeit der Vorlage eines Konzeptes zur Verwendungsplanung verwiesen.

 

Die Stadt Eschweiler wendet schon seit vielen Jahren erhebliche Beträge für die Stärkung der schulischen Infrastruktur auf. Die im Rahmen des Förderprogramms bereitgestellten Mittel können in diesem Zusammenhang zu einer Entlastung der städt. Haushalte der jeweiligen Jahre beitragen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass das Programm nicht wie viele andere Programme auf die Zusätzlichkeit der Maßnahmen abstellt, es können damit also bereits geplante Maßnahmen durchgeführt werden. Dies ist auch insofern erforderlich als personelle Kapazitäten zur Durchführung zusätzlicher Maßnahmen in dem bereitgestellten Kreditrahmen nicht zur Verfügung stehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den jährlich bereit gestellten Betrag insgesamt für konsumtiv zu verbuchende bauliche Maßnahmen an den Schulen zu verwenden. Die Mittelverwendung soll dabei wie in der Anlage dargestellt erfolgen. Änderungen aufgrund  der Beschlussfassung des Landtages und etwaiger Ausführungsbestimmungen müssen dabei vorbehalten bleiben.

 

Zum Themenkreis digitale Schulinfrastruktur haben  die FDP-Stadtratsfraktion am 21.6.2016 und 16.11.2016 die SPD-Stadtratsfraktion am 30.09.2016 die als  Anlagen beigefügte Anträge gestellt.

 

 

Hierzu ist anzumerken, dass die Stadt Eschweiler in den vergangenen drei Jahren erhebliche Mittel für den Netzausbau und  die Verbesserung der IT-Ausstattung im Verwaltungsbereich der städtischen Schulen aufgebracht hat. Dies soll auch in den Folgejahren fortgesetzt werden in Verbindung mit neuer IT-Ausstattung für Unterrichtszwecke. Hierfür sind die in der Maßnahmenaufzählung aufgeführten 250.000 € jährlich für das Haushaltsjahr 2017 und Folgejahre angemeldet worden. Eine Anmeldung für das Förderprogramm „Gute Schulen“ ist nicht vorgesehen, da hiermit vorrangig konsumtiv zu veranschlagende Maßnahmen abgedeckt werden sollen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, den Bedarf an Informationstechnik für Unterrichtszwecken an den städt. Schulen im Wege einer Abfrage bei den Schulleitungen festzustellen und anhand der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen des technisch, finanziell und administrativ Leistbaren ein IT-Ausstattungskonzept für die nächsten vier Jahre zu erstellen.

 

 

 

 

Die Aufstellung in der Anlage zeigt, dass in den Jahren 2017 und 2018 der Zuschussbetrag vollständig und 2019 größtenteils für die aufgeführten baulichen Maßnahmen in Anspruch genommen werden kann, für 2020 ist eine vollständige Maßnahmenplanung verwaltungsseitig bisher noch nicht erfolgt.

 

 


Die angegebenen Maßnahmen sind bereits in den Haushaltsansätzen 2017 und Folgejahre berücksichtigt und lösen insofern keinen Mehraufwand aus.

 

Die entsprechenden Fördermittel werden mit 1.100.000 € jährlich für die Jahre 2017 – 2020 veranschlagt bei

Produkt 032430101 – Sonstige schulische Aufgaben -, Sachkonto 42310000 – Schuldendiensthilfe vom Land.

 


  Die Bearbeitung der baulichen Maßnahmen erfolgt durch Mitarbeiter/innen des städt. Gebäudemanagements bei Bedarf unter Einschaltung von Architekturbüros.