- Die Ausführungen der Verwaltung zum Förderprogramm „Gute Schule
2020“ werden zur Kenntnis genommen.
- Zur Abwicklung im Rahmen des Förderprogramms werden die im
Sachverhalt aufgeführten Maßnahmen vorgesehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an Informationstechnik
für Unterrichtszwecke an den städtischen Schulen im Wege einer jährlichen
Abfrage bei den Schulleitungen festzustellen und anhand der gewonnenen
Erkenntnisse im Rahmen des technisch, finanziell und administrativ
Leistbaren ein IT-Ausstattungskonzept für die nächsten vier Jahre zu
erstellen.
Das Land
Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, die Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
zu stärken. Hierzu ist beabsichtigt, dass die NRW.Bank den
nordrhein-westfälischen Kommunen in den Jahren 2017 – 2020 durch das Programm
„NRW.Bank.Gute Schule 2020“ Kredite in einer Höhe von bis zu zwei Milliarden
Euro zur Verfügung stellt. Die entsprechende Beschlussfassung im Landtag ist
noch für 2016 vorgesehen. Das Land soll in voller Höhe die Tilgungsleistungen
und – soweit sie notwendig werden – auch die Zinsleistungen für sämtliche
Kredite, die die Kommunen im Rahmen des Programms aufnehmen – übernehmen. Die
Tilgungs- und ggf. Zinsleistungen werden vom Land unmittelbar an die NRW.Bank
geleistet. Die Laufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre.
Mit dem Programm
werden Kredite für die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der baulichen
und digitalen Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Sowohl investive als
auch konsumtive Maßnahmen dürfen aus Mitteln des Programms finanziert werden.
Für die Verteilung
der Mittel auf die Kommunen hat das Land Kreditkontingente gebildet, die sich
nach den Schlüsselzuweisungen der Gemeindefinanzierungsgesetze der Jahre 2011
bis 2015 und der Schulpauschale des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016
bestimmen. Für die Stadt Eschweiler beträgt das danach gebildete
Kreditkontingent in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils 1.101.219 € in
Summe also 4.404.876 €.
Einzelheiten können
dem als Anlage beigefügten Förderrundbrief Nr. 39 der NRW.Bank entnommen
werden. Hier ist bereits auf die Notwendigkeit der Vorlage eines Konzeptes zur
Verwendungsplanung verwiesen.
Die Stadt Eschweiler
wendet schon seit vielen Jahren erhebliche Beträge für die Stärkung der
schulischen Infrastruktur auf. Die im Rahmen des Förderprogramms
bereitgestellten Mittel können in diesem Zusammenhang zu einer Entlastung der
städt. Haushalte der jeweiligen Jahre beitragen, wobei darauf hinzuweisen ist,
dass das Programm nicht wie viele andere Programme auf die Zusätzlichkeit der
Maßnahmen abstellt, es können damit also bereits geplante Maßnahmen
durchgeführt werden. Dies ist auch insofern erforderlich als personelle
Kapazitäten zur Durchführung zusätzlicher Maßnahmen in dem bereitgestellten
Kreditrahmen nicht zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung
schlägt vor, den jährlich bereit gestellten Betrag insgesamt für konsumtiv zu
verbuchende bauliche Maßnahmen an den Schulen zu verwenden. Die
Mittelverwendung soll dabei wie in der Anlage dargestellt erfolgen. Änderungen
aufgrund der Beschlussfassung des
Landtages und etwaiger Ausführungsbestimmungen müssen dabei vorbehalten
bleiben.
Zum Themenkreis
digitale Schulinfrastruktur haben die
FDP-Stadtratsfraktion am 21.6.2016 und 16.11.2016 die SPD-Stadtratsfraktion am
30.09.2016 die als Anlagen beigefügte
Anträge gestellt.
Hierzu ist
anzumerken, dass die Stadt Eschweiler in den vergangenen drei Jahren erhebliche
Mittel für den Netzausbau und die
Verbesserung der IT-Ausstattung im Verwaltungsbereich der städtischen Schulen
aufgebracht hat. Dies soll auch in den Folgejahren fortgesetzt werden in
Verbindung mit neuer IT-Ausstattung für Unterrichtszwecke. Hierfür sind die in
der Maßnahmenaufzählung aufgeführten 250.000 € jährlich für das Haushaltsjahr
2017 und Folgejahre angemeldet worden. Eine Anmeldung für das Förderprogramm
„Gute Schulen“ ist nicht vorgesehen, da hiermit vorrangig konsumtiv zu
veranschlagende Maßnahmen abgedeckt werden sollen.
Die Verwaltung
beabsichtigt, den Bedarf an Informationstechnik für Unterrichtszwecken an den
städt. Schulen im Wege einer Abfrage bei den Schulleitungen festzustellen und
anhand der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen des technisch, finanziell und administrativ
Leistbaren ein IT-Ausstattungskonzept für die nächsten vier Jahre zu erstellen.
Die Aufstellung in
der Anlage zeigt, dass in den Jahren 2017 und 2018 der Zuschussbetrag
vollständig und 2019 größtenteils für die aufgeführten baulichen Maßnahmen in
Anspruch genommen werden kann, für 2020 ist eine vollständige Maßnahmenplanung
verwaltungsseitig bisher noch nicht erfolgt.
Die angegebenen Maßnahmen sind bereits in den Haushaltsansätzen 2017 und Folgejahre berücksichtigt und lösen insofern keinen Mehraufwand aus.
Die entsprechenden Fördermittel werden mit 1.100.000 € jährlich für die Jahre 2017 – 2020 veranschlagt bei
Produkt 032430101 – Sonstige schulische Aufgaben -, Sachkonto 42310000 – Schuldendiensthilfe vom Land.
Die Bearbeitung der baulichen Maßnahmen
erfolgt durch Mitarbeiter/innen des städt. Gebäudemanagements bei Bedarf unter
Einschaltung von Architekturbüros.