Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltsvoranschläge für die
Produkte
a) 05 341 01 01 Unterhaltsvorschussleistungen
b) 06 361 01 01 Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
c) 06 362 01 01 Kinder-
und Jugendförderung
d) 06 363 01 01 Hilfen
für junge Menschen und ihre Familien
e) 13 551 01 01 Öffentliches
Grün - Teilbereich Kinderspielplätze -
entsprechend dem
Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2017 unter Berücksichtigung der
beigefügten Veränderungsliste des Jugendamtes zu beschließen.
Entsprechend § 71 Abs. 3 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – in
Verbindung mit § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler hat der
Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im
Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel.
Insoweit bildet die Haushaltssatzung 2017 einschließlich der 7.
HSK-Fortschreibung 2010 bis 2017 die haushaltswirtschaftliche Grundlage für die
Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses.
Die den Jugendhilfetat betreffenden Teilbereiche der Haushaltssatzung
sind in den Produkten
a)
05 431
01 01 – Unterhaltsvorschussleistungen,
b)
06 361
01 01 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege,
c)
06 362
01 01 – Kinder- und Jugendförderung,
d)
06 363
01 01 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien,
e)
13 551
01 01 – Öffentliches Grün – Teilbereich Kinderspielplätze
abgebildet (Anlage 1).
Die entsprechenden Auszüge aus dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017
wurden den Jugendhilfeausschussmitgliedern separat zugesandt.
Bei den im Produkt 05 431 01 01 - Unterhaltsvorschussleistungen - veranschlagten Haushaltsansätzen ist zu beachten, dass derzeitig Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz diskutiert werden, deren haushaltsrechtlichen Auswirkungen noch nicht kalkulierbar sind (vgl. VV.Nr. 329/16).
Die weiteren in den jeweiligen Produkten veranschlagten Ansätze
entsprechen den aktuellen Erkenntnissen und Prognosen in den einzelnen
Fachbereichen des Jugendamtes sowie den zwischenzeitlich nach der ersten
Kalkulation der Ansätze eingetretenen Änderungen der tatsächlichen bzw.
rechtlichen Verhältnisse.
Die
Veränderungsliste des Jugendamtes einschließlich der Erläuterungen ist als
Anlage 2 beigefügt.
Grundsätzlich sind die jeweiligen Ansätze nach den Prinzipien der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ermittelt worden. Sie wurden so festgelegt, dass
es der Stadt Eschweiler als Träger der öffentlichen Jugendhilfe möglich ist,
ihre Aufgaben, die sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ergeben, nach
pflichtgemäßem Ermessen ordnungsgemäß zu erfüllen.
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