Betreff
Haushalt 2017 - Jugendhilfeetat -
Vorlage
318/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltsvoranschläge für die Produkte

 

a)       05 341 01 01     Unterhaltsvorschussleistungen

b)       06 361 01 01     Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

c)       06 362 01 01     Kinder- und Jugendförderung

d)       06 363 01 01     Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

e)       13 551 01 01     Öffentliches Grün - Teilbereich Kinderspielplätze -

 

entsprechend dem Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2017 unter Berücksichtigung der beigefügten Veränderungsliste des Jugendamtes zu beschließen.

 

 


Entsprechend § 71 Abs. 3 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – in Verbindung mit § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler hat der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel.

 

Insoweit bildet die Haushaltssatzung 2017 einschließlich der 7. HSK-Fortschreibung 2010 bis 2017 die haushaltswirtschaftliche Grundlage für die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses.

 

Die den Jugendhilfetat betreffenden Teilbereiche der Haushaltssatzung sind in den Produkten

 

a)       05 431 01 01 – Unterhaltsvorschussleistungen,

b)       06 361 01 01 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege,

c)       06 362 01 01 – Kinder- und Jugendförderung,

d)       06 363 01 01 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien,

e)       13 551 01 01 – Öffentliches Grün – Teilbereich Kinderspielplätze

 

abgebildet (Anlage 1).

 

Die entsprechenden Auszüge aus dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 wurden den Jugendhilfeausschussmitgliedern separat zugesandt.

 

Bei den im Produkt 05 431 01 01 - Unterhaltsvorschussleistungen - veranschlagten Haushaltsansätzen ist zu beachten, dass derzeitig Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz diskutiert werden, deren haushaltsrechtlichen Auswirkungen noch nicht kalkulierbar sind (vgl. VV.Nr. 329/16).

 

Die weiteren in den jeweiligen Produkten veranschlagten Ansätze entsprechen den aktuellen Erkenntnissen und Prognosen in den einzelnen Fachbereichen des Jugendamtes sowie den zwischenzeitlich nach der ersten Kalkulation der Ansätze eingetretenen Änderungen der tatsächlichen bzw. rechtlichen Verhältnisse.

 

Die Veränderungsliste des Jugendamtes einschließlich der Erläuterungen ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Grundsätzlich sind die jeweiligen Ansätze nach den Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ermittelt worden. Sie wurden so festgelegt, dass es der Stadt Eschweiler als Träger der öffentlichen Jugendhilfe möglich ist, ihre Aufgaben, die sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ergeben, nach pflichtgemäßem Ermessen ordnungsgemäß zu erfüllen.

 

 


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