Zu Schriftführern
für die Sitzungen des Integrationsrates werden bis auf Widerruf bestellt:
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Andreas
Weber
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Jens
Bauerdick
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Tatiana
Senchenkova
Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche Schriftführer jeweils zu amtieren haben.
Auf der Grundlage des § 27 Abs. 7 S. 4 Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat ist über jede Sitzung des Integrationsrates eine Niederschrift durch den Schriftführer zu fertigen. Hierzu schlägt der Bürgermeister die im Beschlussentwurf genannten Verwaltungsmitarbeiter vor.
Bevor der Integrationsrat in seiner konstituierenden Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist der Schriftführer zwecks Protokollierung des Sitzungsverlaufes zu bestellen.
Für evtl. Vertretungsfälle werden mehrere Schriftführer bestellt.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen
Auswirkungen.