Die als Anlage 1
beigefügte 20. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 25.06.1997 zur
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler wird beschlossen.
1. Bisherige Gebührensätze:
Durch die 19.
Nachtragssatzung vom 15.12.2015 zur Gebührensatzung vom 25.06.1997 zur Satzung
über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler wurden die Gebühren für die
Abfallentsorgung ab 01.01.2016 wie folgt festgesetzt:
a) Ohne
Benutzung einer Benutzungsgebühr
Biotonne jährlich in Euro
aa) für einen 60-l-Abfallbehälter 142,62
bb) für einen 120-l-Abfallbehälter 243,68
cc) für einen 240-l-Abfallbehälter 445,81
dd) für einen 1,1 cbm-Container 1.894,41
b) Mit
Benutzung einer
Biotonne
aa) für einen 60-l-Abfallbehälter 181,32
bb) für einen 120-l-Abfallbehälter 296,17
cc) für einen 240-l-Abfallbehälter 525,88
dd)
für einen 1,1 cbm- Container 1.974,48
c) Für
jede zusätzliche Biotonne 80,07
(Unterschiedsbetrag
zwischen 240-l-Abfallbehälter ohne Benutzung einer Biotonne und
240-l-Abfallbehälter mit Benutzung einer Biotonne)
d) Benutzungsgebühr
für zugelassene je
Abfallsack
Abfallsäcke 5,30
e) Benutzungsgebühr
für zugelassene
Bioabfallsäcke 3,10
2. Abfallentsorgungsgebühren für 2017:
Ausweislich der
Gebührenkalkulation vom 22.11.2016 ist die
Kostendeckung gegeben, wenn die Gebührensätze ab 01.01.2017 wie folgt
festgesetzt werden:
a) Ohne Benutzung einer Benutzungsgebühr
Biotonne jährlich in Euro
aa) für einen 60-l-Abfallbehälter 138,05
bb) für einen 120-l-Abfallbehälter 238,50
cc) für einen 240-l-Abfallbehälter
439,39
dd) für einen 1,1 cbm-Container 1.879,11
b) Mit
Benutzung einer
Biotonne
aa) für einen 60-l-Abfallbehälter 172,22
bb) für einen 120-l-Abfallbehälter 284,88
cc) für einen 240-l-Abfallbehälter 510,20
dd)
für einen 1,1 cbm- Container 1.949,92
c) Für
jede zusätzliche Biotonne 70,81
(Unterschiedsbetrag
zwischen 240-l-Abfallbehälter ohne Benutzung einer Biotonne und
240-l-Abfallbehälter mit Benutzung einer Biotonne)
d) Benutzungsgebühr
für zugelassene je
Abfallsack
Abfallsäcke 5,30
e) Benutzungsgebühr
für zugelassene
Bioabfallsäcke 3,10
Die Einzelheiten ergeben sich
aus der Gebührenkalkulation, insbesondere aber aus den ausführlichen
Erläuterungen hierzu (Seite 12 ff.).
Unter Bezugnahme auf die
Gebührenkalkulation vom 22.11.2016 wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab
01.01.2017, wie vorstehend angegeben, festzusetzen.
Die Abfallentsorgungsgebühren werden bei Sachkonto-Nr. 43211400 - Abfallbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte - im Produkt 115370101 - Abfallwirtschaft - verbucht.
keine
Auswirkungen