Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Geräte vom „Spielplatz Lindenallee“ auf der Grünfläche nördlich
der Festhalle (Anlage) aufbauen zu lassen und die Fläche als neuen Spielplatz
herzurichten.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7 -Alte Feuerwache Eschweiler- beschlossen. In der Verwaltungsvorlage (345/15) wurde in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 8.3 „Soziale Erschießung“ angeführt, dass für den im Plangebiet vorhandenen Kinderspielplatz Ersatz im näheren Umfeld geschaffen wird. Als möglicher Standort wurde die Grünfläche nördlich der Festhalle (Anlage) benannt.
Die Grünfläche an der Festhalle weist ein Gefälle in Richtung Haldenfuß auf. Um hier die vorhandenen Spielgeräte ordnungsgemäß aufzustellen, muss die Fläche terrassiert werden. Ein barrierefreier Zugang zu den Spielflächen ist umsetzbar; die gesamte Spielfläche muss eingezäunt werden (Höhe 1,20 m) damit sowohl Hunde ferngehalten werden als auch der Verkehrssicherungspflicht genüge getan wird. Der Vorteil dieser Fläche liegt in der unmittelbaren Nähe zum alten „Spielplatz Lindenallee“.
Als weitere Alternativstandorte wurden eine Grünfläche an der „Hovener Straße“ sowie eine ungenutzte Freifläche „An der Burgmauer“ überprüft. Beide Flächen würden die Kriterien für einen Spielplatz ebenfalls erfüllen. Bei der Grünfläche an der Hovener Straße müssten jedoch noch Stellplätze verlegt werden; die Freifläche „An der Burgmauer“ liegt jedoch ca. 500 - 600 m von dem alten Standort entfernt. Weitere geeignete Flächen stehen in Weisweiler derzeit nicht zur Verfügung.
Da die Grünfläche an der Festhalle in unmittelbarer Nachbarschaft zu den entfallenden Spielflächen liegt, soll hier der neue Spielplatz errichtet werden.
Die Spielgeräte des Spielplatzes an der Lindenallee, die noch technisch in Ordnung und zum Umbau geeignet sind, wurden zwischenzeitlich von der WBE abgebaut und eingelagert. Hierbei handelt es sich um eine Spiellandschaft, ein Karussell, ein Trampolin und eine Doppelschaukel. Lediglich die Wippe entsprach nicht mehr den aktuellen Sicherheitsnormen für Kinderspielgeräte und verliert mit einem Umbau ihren Bestandsschutz. Sie kann daher an einem neuen Standort nicht wieder aufgebaut werden. Die noch intakten Zaunmatten des Stabgitterzaunes sowie das restliche Inventar wurden ebenfalls abgebaut und zur Wiederverwendung am neuen Standort zwischengelagert.
Die Kosten für die Herrichtung
des neuen Spielplatzes werden vom Vorhabenträger der „Residenz Weisweiler“ getragen.
Hierzu wurde im abgeschlossenen „Durchführungsvertrag über die Durchführung und
Sicherung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
7 -Alte Feuerwache Weisweiler-“ vom 22./28.04.2016 ein fester Betrag
vereinbart, der bis zum 31.01.2017 an die Stadt zu überweisen ist. Die
Herstellung des Spielplatzes soll zum Frühjahr 2017 erfolgen.
Die Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 80.000,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2017 im Produkt 135510101 „Öffentliches Grün“ unter dem Sachkonto 09110002 IV17AIB012 veranschlagt.
Die Planung und Bauleitung zur Umsetzung der Baumaßnahme bindet
Arbeitskraft der Abteilung 661.