Gemäß § 83 Abs. 2 GO
NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Produkt 02 127
17 01 – Kranken- und Rettungstransportdienst -, Kostenstelle 32230000,
Sachkonto 09120002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV17AIB004, Beschaffung eines Rettungswagens
-, in Höhe von 190.000,00 € erteilt.
Die Deckung dieser
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine geringere
Inanspruchnahme der vorhandenen Verpflichtungsermächtigungen bei Produkt:
125410101 Gemeindestraßen
Kostenstelle:
66000000 Sachkonto: 09110002 IV16AIB013- Hompeschstraße -
verkehrssicherungspflichtiger Ausbau im Zusammenhang mit
Abwasserbeseitigungskonzept in Höhe von 190.000,00 €.
Für den
Rettungsdienst der Stadt Eschweiler soll ein Rettungswagen (RTW) ausgeschrieben
werden.
Das zu beschaffende
Fahrzeug dient zur Durchführung von Notfalleinsätzen und ersetzt ein Fahrzeug
(AC-3831) aus dem Jahr 2006, welches nicht mehr dem Stand der Technik
entspricht, einen Tachostand von rund 187.000 Kilometern und altersbedingte
Mängel aufweist. Aufgrund der hohen Einsatzbelastung kommt es häufiger zum
Ausfall des Fahrzeugs und somit zu Gebührenausfällen. Weiterhin tritt in der
letzten Zeit öfters ein Getriebefehler auf, so dass in der Zukunft ggf. mit
hohen Reparaturkosten gerechnet werden muss.
Zur
Aufrechterhaltung der ständigen und sicheren Einsatzabwicklung des
Rettungsdienstes ist eine sofortige Ausschreibung unumgänglich, vor allem in
Hinblick auf eine Lieferzeit von ca. 15 Monaten.
Nach § 83 Abs. 2 GO
NRW bedürfen überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn diese erheblich sind. Mit der
Beschlussfassung ist die Verpflichtung verbunden, die Mittel im Haushalt 2017
dann auch tatsächlich bereitzustellen.
Nach § 9 Ziffer 2 der
Haushaltssatzung 2014 gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich, wenn sie im
Einzelfall den jeweiligen Ansatz um mehr als 50.000,00 € überschreiten.
Es wird ergänzend
darauf hingewiesen, dass die Aufwendungen für die Beschaffung dieses Fahrzeugs
über die Rettungs-und Krankentransportgebühren refinanziert werden.
Produkt 02 127 17 01 – Kranken- und
Rettungstransportdienst – Kostenstelle 32230000 Sachkonto 09120002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau – IV17AIB004– Beschaffung eines Rettungswagens |
|
Haushaltsansatz 2016 |
0,00 € |
Fortgeschriebener Haushaltsansatz |
0,00 € |
Verpflichtungsermächtigung |
0,00 € |
./. geplante Soll-Auszahlung |
190.000,00 € |
Benötigte Verpflichtungsermächtigung |
190.000,00 € |
Die Deckung dieser
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine geringere
Inanspruchnahme der vorhandenen Verpflichtungsermächtigungen bei Produkt:
125410101 Gemeindestraßen
Kostenstelle:
66000000 Sachkonto: 09110002 IV16AIB013- Hompeschstraße -
verkehrssicherungspflichtiger Ausbau im Zusammenhang mit
Abwasserbeseitigungskonzept in Höhe von 190.000,00 €.
keine