Betreff
Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die Beschaffung eines Rettungsdienstfahrzeugs im Frühjahr 2017
Vorlage
262/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Produkt 02 127 17 01 – Kranken- und Rettungstransportdienst -, Kostenstelle 32230000, Sachkonto 09120002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -,  IV17AIB004, Beschaffung eines Rettungswagens -, in Höhe von 190.000,00 € erteilt.

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine geringere Inanspruchnahme der vorhandenen Verpflichtungsermächtigungen bei Produkt: 125410101 Gemeindestraßen

Kostenstelle: 66000000 Sachkonto: 09110002 IV16AIB013- Hompeschstraße - verkehrssicherungspflichtiger Ausbau im Zusammenhang mit Abwasserbeseitigungskonzept in Höhe von 190.000,00 €.

 


Für den Rettungsdienst der Stadt Eschweiler soll ein Rettungswagen (RTW) ausgeschrieben werden.

 

Das zu beschaffende Fahrzeug dient zur Durchführung von Notfalleinsätzen und ersetzt ein Fahrzeug (AC-3831) aus dem Jahr 2006, welches nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, einen Tachostand von rund 187.000 Kilometern und altersbedingte Mängel aufweist. Aufgrund der hohen Einsatzbelastung kommt es häufiger zum Ausfall des Fahrzeugs und somit zu Gebührenausfällen. Weiterhin tritt in der letzten Zeit öfters ein Getriebefehler auf, so dass in der Zukunft ggf. mit hohen Reparaturkosten gerechnet werden muss.

 

Zur Aufrechterhaltung der ständigen und sicheren Einsatzabwicklung des Rettungsdienstes ist eine sofortige Ausschreibung unumgänglich, vor allem in Hinblick auf eine Lieferzeit von ca. 15 Monaten.

 

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn diese erheblich sind. Mit der Beschlussfassung ist die Verpflichtung verbunden, die Mittel im Haushalt 2017 dann auch tatsächlich bereitzustellen.

 

Nach § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung 2014 gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Ansatz um mehr als 50.000,00 € überschreiten.

 

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Aufwendungen für die Beschaffung dieses Fahrzeugs über die Rettungs-und Krankentransportgebühren refinanziert werden.

 


 

Produkt 02 127 17 01 – Kranken- und Rettungstransportdienst –

Kostenstelle 32230000

Sachkonto 09120002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau –

IV17AIB004– Beschaffung eines Rettungswagens

Haushaltsansatz 2016

0,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

0,00 €

Verpflichtungsermächtigung

0,00 €

./. geplante Soll-Auszahlung

190.000,00 €

Benötigte Verpflichtungsermächtigung

190.000,00 €

 

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine geringere Inanspruchnahme der vorhandenen Verpflichtungsermächtigungen bei Produkt: 125410101 Gemeindestraßen

Kostenstelle: 66000000 Sachkonto: 09110002 IV16AIB013- Hompeschstraße - verkehrssicherungspflichtiger Ausbau im Zusammenhang mit Abwasserbeseitigungskonzept in Höhe von 190.000,00 €.

 

 

 

 


keine