Betreff
Kooperationsvereinbarung zw. der Stadt und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zum Betrieb des "Naturhauses Rheinland" im Gebäude, Zum Blaustein-See 57; hier: Sachstand
Vorlage
259/16
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Das Gebäude, Zum Blaustein-See 57, wurde als Infopavillon konzipiert und errichtet. Mit Fertigstellung in 2011 ist dort die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft in die obere Etage als Mieterin eingezogen. Im unteren Bereich sollte eine Nutzung durch die Stadt oder die Blausteinsee GmbH erfolgen. Mangels finanzieller und personeller Ressourcen konnte dieses Ziel bisher leider nicht umgesetzt werden, so dass die Räumlichkeiten aktuell faktisch leer stehen.

Zwischenzeitlich hat die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft die Idee entwickelt, an einem Standort im Rheinland ein Umweltbildungszentrum einzurichten. Durch den bereits bestehenden Niederlassungsstandort am Blausteinsee konnte die Stiftung durch die Verwaltung davon überzeugt werden, dieses Zentrum am Blausteinsee einzurichten. In Abstimmung mit der Verwaltung wurde anschließend ein entsprechendes Nutzungskonzept entwickelt, aus denen der Aufbau und der Betrieb eines Informationszentrums mit dem Namen „Naturhaus Rheinland“ hervorgehen wird. Für deren Umsetzung konnten die erforderlichen Fördermittel durch die Stiftung akquiriert werden. Mit der als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung sollen die Aufgaben und Pflichten der Kooperationspartner für das Betreiben des „Naturhauses Rheinland“ entsprechend geregelt werden. Das Projekt ist zunächst bis zum 31.01.2019 befristet, ist aber grundsätzlich längerfristig angelegt. Neben einer innovativen Dauerausstellung ist geplant, attraktive Umwelt- u. Naturbildungsmaßnahmen für Kinder und Erwachsene durchzuführen, ergänzt durch ein interessantes Jahresprogramm von Umwelt-, Natur- und Freizeitmaßnahmen. Zudem sollen weitere Kooperationspartner aus der Region für das „Naturhaus Rheinland“ hinzugewonnen werden.

 

Mit der Eröffnung des „Naturhauses Rheinland“, die für Ende 2016 vorgesehen ist, wird ein störungsfreier Bürobetrieb für die Mitarbeiter der Stiftung nicht mehr oder nur stark eingeschränkt möglich sein. Deswegen ist geplant, dass der reguläre Bürobetrieb der Stiftung zum Jahresende in eine freiwerdende Mieteinheit im Drimbornshof umziehen wird.

 


Die inhaltliche Planung und Gestaltung der Natur- und Umweltausstellung sowie die organisatorische Betreuung wird über die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und deren Fördermitteln abgedeckt.

Die mögliche zusätzliche Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit sie mit zusätzlichen finanziellen Mitteln verbunden sind, steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Etat- und Konsolidierungsbeschlüsse des Rates.

Der Vertrag sieht die hälftige Übernahme der von der Stadt vorzuleistenden Nebenkosten für das Gebäude, Zum Blaustein-See 57, durch den Kooperationspartner vor.

Die Vereinnahmung der entsprechenden Erstattungsbeträge erfolgt bei Produkt 011111201 –infrastrukturelles/kaufmännisches Gebäudemanagement.

 


Die Mitbetreuung des „Naturhauses Rheinland“ wird durch städtisches Personal erbracht.