Betreff
Forderungsmanagement in der Zahlungsabwicklung
Vorlage
244/16
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.

 


 

In der Sitzung des Stadtrates am 14.11.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig in den Sitzungen des Stadtrates –zuletzt in der Sitzung am 27.04.2016 mit VV 092/16- über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen.

 

Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung und die damitverbundenen Änderungen in der Zivilprozessordnung sowie Abgabenordnung, wurde den Gläubigern die Informationsbeschaffung erleichtert. Demnach kann der Gläubiger bzw. dessen in seinem Ort zuständige Vollstreckungsbehörde eigenständig Auskünfte aus dem Vollstreckungsportal, bei den Rentenversicherungsträgern, beim Bundeszentralamt für Steuern oder beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen. Ebenso kann der Gläubiger bzw. seine Vollstreckungsbehörde vor Ort eigenständig Forderungspfändungen vornehmen. Lediglich für die Durchführung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft ist gemäß

§ 284 Absatz 5 Abgabenordnung die Behörde örtlich zuständig, an deren Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat.

 

Zur Optimierung von Arbeitsprozessen wird daher bei den fremden Ersuchen vor deren Eingabe geprüft, ob die betreffenden Schuldner bereits die Vermögensauskunft abgegeben haben. Sollte dies der Fall sein, werden diese Amtshilfeersuchen - sofern die ersuchende Behörde eine eigene Vollstreckungsbehörde hat - an die jeweilige Kommune zur weiteren Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen zurückgeschickt. Durch diese Verfahrensweise reduziert sich die Anzahl der zu vollstreckenden fremden Ersuchen.

 

Weiterhin hat sich auf Grund einer Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW (§ 5 a (1) VwVG NRW) die Zuständigkeit bei der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis von den Gerichtsvollziehern auf die Kommunen verlagert. Zu diesem Thema wurde in Zusammenhang mit der Überörtlichen Prüfung der Zahlungsabwicklung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW bereits im Rechnungsprüfungsausschuss am 06.09.2016 berichtet. Auf die Verwaltungsvorlage 214/16 wird daher ergänzend verwiesen. Zwischenzeitlich wurden verwaltungsintern alle Rahmenbedingungen (Software, Vordrucke, interne Arbeitsabläufe) geschaffen und  die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis selber vorgenommen.  Mit dem nächsten Sachstandsbericht  wird über die ersten Erfahrungen berichtet.

 

 

Die Entwicklung der Fallzahlen mit Stand 31.08.2016 stellt sich wie folgt dar:

 

Zeitraum

Stand

 

 

 

2012

Stand

 

 

 

2013

Neue Ersuchen

 

 

2014

Erled. Ersuchen

 

 

2014

Stand

 

 

 

2014

Neue

Ersuchen

 

 

2015

Erled. Ersuchen

 

 

 2015

Stand

 

 

 

2015

Neue Ersuchen

 

 

2016

Erled. Ersuchen

 

 

 2016

Stand

 

 

 

2016

Eigene Ersuchen

Anzahl

13868

9593

6780

9089

    7284

6624

8206

5702

 

 

4594

 

 

 

 

6445

 

 

3851

Fremde Ersuchen

Anzahl

6097

4481

3667

5235

2913

4829

4934

2808

 

 

2528

 

 

3256

 

 

2080

Eigene Ersuchen an fremde Kommunen Anzahl

5126

4809

1547

1988

4368

1347

2148

3567

 

 

893

 

 

1425

 

 

3035

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Änderungen in den Schuldnerposten (z.B. Wohnortwechsel) die Ersuchen aus vorherigen Jahren betreffen, werden aktualisiert. Der Bericht ist somit ständigen Änderungen unterworfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Wertmäßige Darstellung der erledigten Ersuchen:

(Stand: 05.09.2016)

 

 

2012

2013

2014

2015

 

2016

eigene
Forderungen

2.833.302,96 €

3.327.124,26 €

4.223.343,23 €

2.865.807,84 €

 

 

2.843.256,90 €

fremde Forderungen

1.266.039,44 €

1.931.569,63 €

1.629.955,33 €

1.898.681,98 €

 

 

1.043.579,51 €

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die  durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

 

Jahr

Gesamtforderung

durch Zahlung

 erledigt

prozentualer

Anteil

durch Stundung

erledigt

prozentualer

Anteil

durch Niederschlagung erledigt

prozentualer 

Anteil

 

Euro

Euro

 

Euro

 

Euro

 

2012

2.833.302,96

2.058.373,57

72,65

550.443,53

19,43

224.485,86

          7,92

2013

3.327.124,26

2.001.881,92

60,17

475.266,75

14,28

849.975,59

        25,55

2014

4.223.343,23

2.616.092,31

61,94

147.742,13

3,50

1.459.508,79

        34,56

2015

2.865.807,84

1.670.424,21

58,29

214.527,07

7,49

980.856,56

        34,23

2016

2.843.256,90

1.372.666,98

48,28

438.580,34

15,43

1.032.009,58

        36,30

Summe

16.092.835,19

9.719.438,99

60,40

1.826.559,82

11,35

4.546.836,38

        28,25

 

Die zeitnahe Beitreibung der Forderungen spiegelt sich in der Höhe der Gesamtforderungen, sowie in den durch Zahlung erledigten Ersuchen wider. Die durch Stundung oder Niederschlagung erledigten Fälle sind hauptsächlich von der Zahlungsfähigkeit der Schuldner abhängig und können durch die Vollstreckungsbehörde letztlich nicht beeinflusst werden. Faktoren wie beispielsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Bezug von Sozialleistungen bestimmen hier maßgeblich den Vollstreckungserfolg.

 

 

Die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen stellt sich wie folgt dar:

 

Stand 09.01.2013 (VV 022/13): 4.005.727,00 €

Stand 01.07.2013 (VV 226/13): 3.332.000,00 €

Stand 20.11.2013 (VV 378/13): 3.109.000,00 €

Stand 25.09.2014 (VV 390/14): 2.565.850,07 €

Stand 23.03.2015 (VV 105/15): 2.401.343,43 €

Stand 01.09.2015 (VV 258/15): 2.033.984,29 €

Stand 07.04.2016 (VV 092/16): 1.927.313,92 €   

Stand 05.09.2016                    : 1.772.649,26 €


Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.


Das Sachgebiet Vollstreckung ist mit insgesamt 9 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern besetzt; davon sind 3 Mitarbeiter regelmäßig im Außendienst tätig. Die veranschlagten Personalaufwendungen belaufen sich in 2016 auf insgesamt 371.050 €.