Die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung des Stadtrates am 14.11.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig in den Sitzungen des Stadtrates –zuletzt in der Sitzung am 27.04.2016 mit VV 092/16- über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen.
Durch
das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung und die
damitverbundenen Änderungen in der Zivilprozessordnung sowie Abgabenordnung,
wurde den Gläubigern die Informationsbeschaffung erleichtert. Demnach kann der
Gläubiger bzw. dessen in seinem Ort zuständige Vollstreckungsbehörde
eigenständig Auskünfte aus dem Vollstreckungsportal, bei den
Rentenversicherungsträgern, beim Bundeszentralamt für Steuern oder beim
Kraftfahrt-Bundesamt einholen. Ebenso kann der Gläubiger bzw. seine
Vollstreckungsbehörde vor Ort eigenständig Forderungspfändungen vornehmen.
Lediglich für die Durchführung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft
ist gemäß
§ 284
Absatz 5 Abgabenordnung die Behörde örtlich zuständig, an deren Bezirk der
Schuldner seinen Wohnsitz hat.
Zur Optimierung von Arbeitsprozessen wird daher bei den fremden Ersuchen vor deren Eingabe geprüft, ob die betreffenden Schuldner bereits die Vermögensauskunft abgegeben haben. Sollte dies der Fall sein, werden diese Amtshilfeersuchen - sofern die ersuchende Behörde eine eigene Vollstreckungsbehörde hat - an die jeweilige Kommune zur weiteren Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen zurückgeschickt. Durch diese Verfahrensweise reduziert sich die Anzahl der zu vollstreckenden fremden Ersuchen.
Weiterhin hat sich auf Grund einer Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW (§ 5 a (1) VwVG NRW) die Zuständigkeit bei der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis von den Gerichtsvollziehern auf die Kommunen verlagert. Zu diesem Thema wurde in Zusammenhang mit der Überörtlichen Prüfung der Zahlungsabwicklung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW bereits im Rechnungsprüfungsausschuss am 06.09.2016 berichtet. Auf die Verwaltungsvorlage 214/16 wird daher ergänzend verwiesen. Zwischenzeitlich wurden verwaltungsintern alle Rahmenbedingungen (Software, Vordrucke, interne Arbeitsabläufe) geschaffen und die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis selber vorgenommen. Mit dem nächsten Sachstandsbericht wird über die ersten Erfahrungen berichtet.
Die Entwicklung der Fallzahlen mit Stand 31.08.2016 stellt sich wie folgt dar:
Zeitraum |
Stand 2012 |
Stand 2013 |
Neue Ersuchen 2014 |
Erled. Ersuchen 2014 |
Stand 2014 |
Neue Ersuchen 2015 |
Erled. Ersuchen 2015 |
Stand 2015 |
Neue Ersuchen 2016 |
Erled. Ersuchen 2016 |
Stand 2016 |
Eigene Ersuchen Anzahl |
13868 |
9593 |
6780 |
9089 |
7284 |
6624 |
8206 |
5702 |
4594 |
6445 |
3851 |
Fremde Ersuchen Anzahl |
6097 |
4481 |
3667 |
5235 |
2913 |
4829 |
4934 |
2808 |
2528 |
3256 |
2080 |
Eigene Ersuchen an
fremde Kommunen Anzahl |
5126 |
4809 |
1547 |
1988 |
4368 |
1347 |
2148 |
3567 |
893 |
1425 |
3035 |
Grundsätzliche
Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem
jeweiligen Stichtag dar. Änderungen in den Schuldnerposten (z.B. Wohnortwechsel)
die Ersuchen aus vorherigen Jahren betreffen, werden aktualisiert. Der Bericht
ist somit ständigen Änderungen unterworfen.
Wertmäßige Darstellung der erledigten Ersuchen:
(Stand: 05.09.2016)
|
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
eigene |
2.833.302,96 € |
3.327.124,26 € |
4.223.343,23 € |
2.865.807,84 € |
2.843.256,90 € |
fremde Forderungen |
1.266.039,44 € |
1.931.569,63 € |
1.629.955,33 € |
1.898.681,98 € |
1.043.579,51 € |
Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte
zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die
durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren
Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen
Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene
Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.
Jahr |
Gesamtforderung |
durch
Zahlung erledigt |
prozentualer
Anteil |
durch
Stundung erledigt |
prozentualer Anteil |
durch
Niederschlagung erledigt |
prozentualer Anteil |
|
Euro |
Euro |
|
Euro |
|
Euro |
|
2012 |
2.833.302,96 |
2.058.373,57 |
72,65 |
550.443,53 |
19,43 |
224.485,86 |
7,92 |
2013 |
3.327.124,26 |
2.001.881,92 |
60,17 |
475.266,75 |
14,28 |
849.975,59 |
25,55 |
2014 |
4.223.343,23 |
2.616.092,31 |
61,94 |
147.742,13 |
3,50 |
1.459.508,79 |
34,56 |
2015 |
2.865.807,84 |
1.670.424,21 |
58,29 |
214.527,07 |
7,49 |
980.856,56 |
34,23 |
2016 |
2.843.256,90 |
1.372.666,98 |
48,28 |
438.580,34 |
15,43 |
1.032.009,58 |
36,30 |
Summe |
16.092.835,19 |
9.719.438,99 |
60,40 |
1.826.559,82 |
11,35 |
4.546.836,38 |
28,25 |
Die zeitnahe Beitreibung der Forderungen
spiegelt sich in der Höhe der Gesamtforderungen, sowie in den durch Zahlung
erledigten Ersuchen wider. Die durch Stundung oder Niederschlagung erledigten
Fälle sind hauptsächlich von der Zahlungsfähigkeit der Schuldner abhängig und
können durch die Vollstreckungsbehörde letztlich nicht beeinflusst werden.
Faktoren wie beispielsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der
Bezug von Sozialleistungen bestimmen hier maßgeblich den Vollstreckungserfolg.
Die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und
Nebenforderungen stellt sich wie folgt dar:
Stand 09.01.2013 (VV
022/13): 4.005.727,00 €
Stand 01.07.2013 (VV
226/13): 3.332.000,00 €
Stand 20.11.2013 (VV
378/13): 3.109.000,00 €
Stand 25.09.2014 (VV
390/14): 2.565.850,07 €
Stand 23.03.2015 (VV
105/15): 2.401.343,43 €
Stand 01.09.2015 (VV
258/15): 2.033.984,29 €
Stand 07.04.2016 (VV 092/16): 1.927.313,92 €
Stand 05.09.2016 : 1.772.649,26 €
Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.
Das Sachgebiet Vollstreckung ist mit insgesamt 9 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern besetzt; davon sind 3 Mitarbeiter regelmäßig im Außendienst tätig. Die veranschlagten Personalaufwendungen belaufen sich in 2016 auf insgesamt 371.050 €.