1. Der Ausschuss stimmt der geänderten Planung zur Umgestaltung der Saarstraße zu und beauftragt die Verwaltung, die Planung für die Umgestaltung fortzuführen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

  1. Unter den gegebenen Voraussetzungen wird dem Verkauf eines ca. 2,0 m breiten Streifens an die Eigentümer der anliegenden Grundstücke zugestimmt.

 

       Ja

        Nein

 

 

 


 

Die Planung zur Umgestaltung der Saarstraße wurde dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 21.04.2016 (Vorlage Nummer 076/16 - Anlage 1) zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planung des Straßenzuges im Rahmen einer Bürgerversammlung den Anliegern und Interessierten vorzustellen. Unter Berücksichtigung der in der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen erfolgt nun die erneute Vorstellung der Planung.

 

Die erste Bürgerversammlung fand am 11.05.2016 in der Bürgerbegegnungsstätte Eschweiler-Ost (BEO) statt. Hier wurden Änderungswünsche, Anregungen und Bedenken geäußert. Diese wurden in der Niederschrift zur Bürgerbeteiligung (Anlage 2) festgehalten und anschließend hinsichtlich der Umsetzung in die Planung bewertet. Zur besseren Übersichtlichkeit der verschiedenen Anregungen und Bedenken wurde abschließend eine tabellarische Auswertung erstellt (Anlage 3). Im Nachgang zur Bürgerversammlung erfolgten keine weiteren Eingaben.

Am 22.06.2016 fand eine zweite Bürgerversammlung ebenfalls in der BEO zum Thema „private Sammelleitungen“ statt (s.u.).

 

 

In der ersten Bürgerversammlung wurden neben der eigentlichen Kanal- und Straßenbauplanung noch zwei weitere Themen intensiv diskutiert:

 

1.)                Private Sammelleitungen

Hinter den Häusern der Saarstraße verlaufen mehrere Sammelleitungen zur Ableitung von Oberflächenwasser. Diese sind in unterschiedlichen Bauweisen (teilweise verrohrt, teilweise offene Gerinne) ausgeführt. Seitens der Verwaltung sind hier Defizite hinsichtlich des baulichen Zustands sowie der hydraulischen Leistungsfähigkeit festgestellt worden. Diese Art der Ableitung steht nicht im Einklang mit den Vorgaben der städtischen Entwässerungssatzung; daher wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass jedes Haus das auf seinem Grundstück anfallende Oberflächenwasser separat ableitet. Hierzu wäre in jedem Haus die Verlegung einer Leitung durch den Keller zum Kanal erforderlich gewesen. Hiergegen zeichnete sich in der Bürgerversammlung heftiger Widerstand ab. Seitens der Anlieger wurde angeführt, dass diese Entwässerungsleitungen im Grundbuch mittels Dienstbarkeit gesichert seien. Es wurde festgelegt, eine weitere Bürgerversammlung speziell zum Thema „private Sammelleitungen“ durchzuführen. Diese fand am 22.06.2016 ebenfalls in der BEO statt. In der Zwischenzeit wurde seitens des Fachamtes und der Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH (WBE) bezüglich der ins Felde geführten Dienstbarkeiten recherchiert. Hierbei stellte sich heraus, dass in den Grundstückskaufverträgen seitens des Verkäufers zwar eine Sicherung der Leitungen im Grundbuch gefordert, diese Forderung jedoch seitens der Käufer bislang nicht umgesetzt wurde.

Letztlich wurde seitens des Fachamtes abgewogen, dass in Anbetracht des hohen baulichen Aufwandes und der damit einhergehenden Kosten auf die o. g. Umstellung der Entwässerung verzichtet werden kann und somit eine Ausnahmeregelung in der Entwässerungssatzung greift, sofern zeitnah eine Sicherung der Leitungen im Grundbuch erfolgt und sich die Leitungen in einem baulich und hydraulisch zumindest ausreichenden Zustand befinden. Der Status Quo kann somit weitestgeheng (vgl. Ertüchtigung der Leitungen) beibehalten werden.

 

2.)                Erschließung des ehemaligen Prysmian-Geländes

Weiterhin war die bevorstehende Erschließung des ehemaligen Prysmian-Geländes von der Dürener Straße aus diskutiert. Der geplante Anschluss liegt gegenüber der Saarstraße, so dass sich hier zukünftig eine vierarmige Kreuzung ergibt. Da dies nicht unmittelbar mit dem Ausbau der Saarstraße zusammenhängt, wird es in dieser Vorlage nicht weiter behandelt. Die in der Bürgerversammlung hierzu gemachten Angaben sind der entsprechen-den Niederschrift (Anlage 2) zu entnehmen.

 

 

Wie in Anlage 3 dargestellt, reduzierten sich die Eingaben der Anlieger im Wesentlichen auf die Parkproblematik. Laut Anliegerschaft ist der Parkdruck insbesondere an den Wochenenden durch Spiele auf dem Sportplatz des FV Eschweiler 1929 e.V. und Besucher von der Rocolinos Kinderwelt enorm und sollte durch zusätzliche Parkstände im Bereich der Grünfläche kompensiert werden. Hierzu war jedoch kein einheitliches Meinungsbild vorhanden. Das Spektrum reichte von „keinen zusätzlichen Parkständen“ über „zusätzliche Parkstände an den Kopfseiten“ bis hin zu einer Schaffung von „möglichst vielen Parkständen auf der Grünfläche“.

Die Planung wurde letztendlich als Kompromiss dahingehend geändert, dass an den Kopfseiten der Grünfläche 7 bis 8 zusätzliche Parkstände eingerichtet werden sollen. Die genaue Anzahl davon abhängig, ob das Wurzelwerk der vorhandenen Bäume auf der Nordseite einen Ausbau von 4 Parkständen zulässt. Ansonsten muss hier auf einen Parkstand verzichtet werden. Diese Planung wurde den Anliegern in der zweiten Bürgerversammlung bereits vorgestellt und fand die Zustimmung eines Großteils der Anwesenden.

 

 

Weiterhin wurde von Anliegern der Häuser 36 bis 46 angefragt, ob sie einen Streifen der Straßenparzelle erwerben können, um so private Senkrechtparkstände vor ihren Häusern einzurichten. Seitens der Verwaltung wurde hierzu bereits erklärt, dass dies nur dann möglich sei, wenn alle Anlieger den Grunderwerb tätigen, da ansonsten kein einheitlicher Ausbau der nördlichen Saarstraße möglich ist. Auch dieser Vorschlag fand in der zweiten Bürgerversammlung Zuspruch unter der Bedingung, dass die Senkrechtparkstände so breit ausgebaut werden, dass auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite noch ein Längsparken auf der Fahrbahn möglich ist. Dies ist unter der Voraussetzung gegeben, dass die Senkrechtparkstände deutlich breiter als in der Normbreite von 2,50 m ausgebaut werden.

 

Dies hat folgende Auswirkungen:

 

-          In der nördlichen Saarstraße können bis zu 8 zusätzliche private Stellplätze hergestellt werden, dafür entfallen 6 öffentliche Parkstände.

-          Die in dem zu veräußernden Streifen der Straßenparzelle verlegten Versorgungsleitungen sind durch entsprechende Eintragungen im Grundbuch dinglich zu sichern.

-          Der betreffende Bereich muss (von „öffentlicher Verkehrsfläche“ in „Privatfläche“) umgewidmet werden.

-          Eine vergleichbare Lösung für die Anlieger der Häuser 35 – 45 ist aufgrund der vorhandenen Straßenbreite nicht mehr möglich.

-          Der städtebauliche Charakter der Saarstraße (historische Siedlung mit symmetrischem Aufbau des Straßenraumes und schmalen Vorgartenzonen) geht verloren.

-          Trotz des o. g. breiteren Ausbaus der Senkrechtparkstände vor den Häusern 36 – 46 ist aufgrund der beengten Verhältnisse beim Ein- und Ausparken (bei parkenden Fahrzeugen auf der gegenüberliegenden Straßenseite) mit dauerhaften Problemen zu rechnen.

 

Aus den oben genannten Gründen wird seitens der Verwaltung dieser Ausbau nicht empfohlen.

 

Die Eigentümer der betreffenden Häuser Saarstraße 36 bis 46 wurden seitens der Verwaltung angeschrieben und sollen bis zum 09.09.2016 erklären, ob sie einen ca. 2,00 m breiten Streifen vor Ihren Häusern erwerben wollen oder darauf verzichten. Wie o. a. ist es nicht möglich, hierbei die Häuser einzeln zu betrachten, der Verkauf ist nur dann möglich, wenn alle Eigentümer hierzu bereit sind.

 

 

Durch die zweite Bürgerversammlung und Verzögerungen bei der Herstellung der Zufahrt zum ehemaligen Prysmian-Gelände verschiebt sich auch der Baubeginn für die Umgestaltung der Saarstraße. Dieser kann erst nach Fertigstellung der o. g. Zufahrt erfolgen; die Bauzeit ist daher voraussichtlich von Februar bis August 2017.

 


Erträge/ Einzahlungen

 

Anliegerbeiträge

Für die Baumaßnahme Saarstraße sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben. Auf Grund der besonderen Geometrie der Saarstraße mit der platz-artigen Aufweitung ist für die Abrechnung der Anliegerbeiträge die Aufstellung einer Sondersatzung erforderlich.

 

 

Ausgaben

Straßenbau Saarstraße

Die oben angegebenen Planungsänderungen sind marginal und bewegen sich im Rahmen der Schätzungenauigkeit. Die geschätzten Gesamtkosten für die Erneuerung der Straße inkl. Beleuchtung, Begrünung und Planung werden daher nicht geändert und  belaufen sich auf rd. 435.500,00 €.

Im Haushaltsplan 2016 stehen bei dem bei Produkt 12 541 01 01 - Gemeindestraßen - geführten Sachkonto 09110002 - Saarstraße -, IV16AIB021, für 2016 435.500 € zur Verfügung*.

 

Kanalbau Saarstraße

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Baukosten für die Erneuerung des Kanals in der Saarstraße auf rd. 320.000 €; die Kosten für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse belaufen sich auf rd. 38.000 €.

Im Haushaltsplan 2016 stehen bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 09110002 - Kanal Saarstraße -, IV16AIB019, für 2016 320.000,00 € zur Verfügung*.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 38.000 € für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse stehen bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonto 52350100 – Kosten-erstattung für Kanalhausanschlüsse – für 2016 zur Verfügung*.

 

* Durch die zeitliche Verschiebung der Baumaßnahme werden diese Mittel ins Haushaltsjahr 2017 übertragen.

 


Die geänderte Planung hat keine nennenswerten personellen Auswirkungen.