Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen des
Programms „KOMM-AN NRW“ legt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein
Landesprogramm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen
für die Jahre 2016/2017 mit folgenden Programmteilen auf:
I. Stärkung der Kommunalen
Integrationszentren
II. Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
III. Stärkung der Integrationsagenturen
IV. Erstellung einer Werbebroschüre
Im
Programmteil „Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“ bestand dabei die
Möglichkeit, bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort zu konzipieren und zur
Förderung vorzuschlagen. Dazu können Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert
werden:
·
Förderung
der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten
·
Förderung
von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
·
Förderung
von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung
·
Förderung
von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung
der Arbeit.
Zu den
Fördervoraussetzungen und Förderhöhe wird im Detail Bezug genommen auf die als
Anlage beigefügte Förderkonzeption des Ministeriums für Arbeit, Integration und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (April 2016).
Durch die
Stadt Eschweiler wurden durch das Amt für Soziales, Senioren und Integration
und die VHS Eschweiler Förderanträge beim Kommunalen Integrationszentrum der
StädteRegion Aachen, das durch das Land mit der Durchführung des Förderprogramms
und der Weiterleitung der Fördermittel betraut wurde, eingereicht.
Zwischenzeitlich erfolgte eine Förderbewilligung für folgende Maßnahmen:
·
Aktualisierung
und Erweiterung der „Newcomer App“ für Flüchtlinge in Eschweiler- berücksichtigt
mit 2000,00 €
·
Übersetzung
der „Newcomer App“ für Flüchtlinge in Eschweiler in Arabisch, Farsi und
Französisch- berücksichtigt mit 750,00 €
·
Persönlicher
Austausch von Ehrenamtler/ innen bei der VHS der Stadt Eschweiler – berücksichtigt
mit 800,00 €
·
Qualifizierungsbaustein „Kulturbegriff“ bei der VHS – berücksichtigt
mit
800,00
€
·
Qualifizierungsbaustein „Kommunikation“ bei der VHS – berücksichtigt
mit 800,00 €
·
Qualifizierungsbaustein
„Sach-und Fachinformationen“ bei der VHS – berücksichtigt mit 800,00 €
·
Ehrenamtler
– Plattform in Eschweiler-West- berücksichtigt mit 300,00 €
Mit der Umsetzung der Fördermaßnahmen wurde inzwischen/wird in Kürze begonnen. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2016 abgeschlossen werden.
Förderfähig
sind dem Zuwendungszweck dienende Sachausgaben. Eigene Personalausgaben sind
nicht förderfähig. Die Förderung der Maßnahmen erfolgt durch die Zahlung
pauschaler Festbeträge entsprechend der Förderkonzeption 2016. Für die Durchführung der bewilligten Maßnahmen in
Eschweiler werden ausschließlich die durch das Landesprogramm „KOMM-AN“
bewilligten Pauschalen verausgabt.
Diese
Pauschalen werden über das Produkt 053130101 „Integration für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“
und das Sachkonto 41440000
„Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereichen“ vereinnahmt und über das SK 53118350 „Zuschüsse
Förderprogramme und Projekte“ ausgegeben.
Die Umsetzung der
Fördermaßnahmen bindet in begrenztem Umfange vorhandene Personalkapazitäten des
Amtes für Soziales, Senioren und Integration sowie der VHS Eschweiler.