Betreff
Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen ( KOMM-AN NRW)
Vorlage
226/16
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Im Rahmen des Programms „KOMM-AN NRW“ legt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein Landesprogramm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen für die Jahre 2016/2017 mit folgenden Programmteilen auf:

 

I.          Stärkung der Kommunalen Integrationszentren

II.         Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort

III.        Stärkung der Integrationsagenturen

IV.       Erstellung einer Werbebroschüre

 

Im Programmteil „Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“ bestand dabei die Möglichkeit, bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort zu konzipieren und zur Förderung vorzuschlagen. Dazu können Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert werden:

 

·         Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten

·         Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung

·         Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung

·         Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung der Arbeit.

 

Zu den Fördervoraussetzungen und Förderhöhe wird im Detail Bezug genommen auf die als Anlage beigefügte Förderkonzeption des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (April 2016).

 

Durch die Stadt Eschweiler wurden durch das Amt für Soziales, Senioren und Integration und die VHS Eschweiler Förderanträge beim Kommunalen Integrationszentrum der StädteRegion Aachen, das durch das Land mit der Durchführung des Förderprogramms und der Weiterleitung der Fördermittel betraut wurde, eingereicht. Zwischenzeitlich erfolgte eine Förderbewilligung für folgende Maßnahmen:

·         Aktualisierung und Erweiterung der „Newcomer App“ für Flüchtlinge in Eschweiler- berücksichtigt mit 2000,00 €

·         Übersetzung der „Newcomer App“ für Flüchtlinge in Eschweiler in Arabisch, Farsi und Französisch- berücksichtigt mit 750,00 €

·         Persönlicher Austausch von Ehrenamtler/ innen bei der VHS der Stadt Eschweiler – berücksichtigt mit 800,00 €

·         Qualifizierungsbaustein  „Kulturbegriff“ bei der VHS – berücksichtigt mit

800,00 €

·         Qualifizierungsbaustein  „Kommunikation“ bei der VHS – berücksichtigt mit 800,00 €

 

·         Qualifizierungsbaustein „Sach-und Fachinformationen“ bei der VHS – berücksichtigt mit 800,00 €

·         Ehrenamtler – Plattform in Eschweiler-West- berücksichtigt mit 300,00 €

Mit der Umsetzung der Fördermaßnahmen wurde inzwischen/wird in Kürze begonnen. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2016 abgeschlossen werden.


 

Förderfähig sind dem Zuwendungszweck dienende Sachausgaben. Eigene Personalausgaben sind nicht förderfähig. Die Förderung der Maßnahmen erfolgt durch die Zahlung pauschaler Festbeträge entsprechend der Förderkonzeption 2016. Für die  Durchführung der bewilligten Maßnahmen in Eschweiler werden ausschließlich die durch das Landesprogramm „KOMM-AN“ bewilligten Pauschalen verausgabt.

Diese Pauschalen werden über das Produkt 053130101 „Integration für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ und das Sachkonto 41440000  „Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereichen“ vereinnahmt und  über das SK 53118350 „Zuschüsse Förderprogramme und Projekte“ ausgegeben.

 


Die Umsetzung der Fördermaßnahmen bindet in begrenztem Umfange vorhandene Personalkapazitäten des Amtes für Soziales, Senioren und Integration sowie der VHS Eschweiler.