- Auf Grund des § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes vom
03.12.1974 in seiner derzeitigen Fassung wird eine Einigungsstelle
gebildet.
- Zum Vorsitzenden dieser Einigungsstelle wird Herr Gregor Falkenhain,
ehemaliger Fachbereichsleiter Bund/Länder im Bezirk NRW der Gewerkschaft
ver.di, und zum stellvertretenden Vorsitzenden Herr Prof. Dr. Willi
Linkens, Bürgermeister der Stadt Baesweiler, bestellt.
Gemäß § 67 des
Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) ist bei jeder obersten Dienstbehörde
für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu
bilden. Die Neubesetzung der Einigungsstelle wird durch die Personalratswahl
vom 12.05.2016 erforderlich. Die Wahlperiode beginnt am 01.07.2016. Die
Einigungsstelle besteht aus
a) einem/r unparteiischen Vorsitzenden
b) einem/r unparteiischen Stellvertreter/in und
c) Beisitzern.
Die Zuständigkeit
der Einigungsstelle ergibt sich weitestgehend aus den §§ 66, 67 und 72 LPVG.
Die Verwaltung
empfiehlt, folgende Regelungen zu treffen:
a) Bestellung eines Vorsitzenden der
Einigungsstelle
Herr Gregor Falkenhain, ehemaliger Fachbereichsleiter Bund/Länder im
Bezirk NRW der Gewerkschaft ver.di, der sich bereit erklärt, das Amt des
Vorsitzenden zu übernehmen.
b) Bestellung eines stellvertretenden
Vorsitzenden der Einigungsstelle
Das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden wird von Herrn Prof. Dr. Willi
Linkens, Bürgermeister der Stadt Baesweiler, übernommen.
Der Personalrat hat
in beiden Fällen zugestimmt.
c) Beisitzer
Die Beisitzer – sechs Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte bestellt werden – werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt. Da zurzeit bei der Stadt Eschweiler kein Einigungsstellenverfahren anhängig ist, erfolgt eine Bestellung von Beisitzern nicht.