Betreff
Neubesetzung der Einigungsstelle
Vorlage
191/16
Art
Beschlussfassung öffentlich
  1. Auf Grund des § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes vom 03.12.1974 in seiner derzeitigen Fassung wird eine Einigungsstelle gebildet.

 

  1. Zum Vorsitzenden dieser Einigungsstelle wird Herr Gregor Falkenhain, ehemaliger Fachbereichsleiter Bund/Länder im Bezirk NRW der Gewerkschaft ver.di, und zum stellvertretenden Vorsitzenden Herr Prof. Dr. Willi Linkens, Bürgermeister der Stadt Baesweiler, bestellt.

 


Gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Die Neubesetzung der Einigungsstelle wird durch die Personalratswahl vom 12.05.2016 erforderlich. Die Wahlperiode beginnt am 01.07.2016. Die Einigungsstelle besteht aus

 

a)       einem/r unparteiischen Vorsitzenden

b)       einem/r unparteiischen Stellvertreter/in und

c)       Beisitzern.

 

Die Zuständigkeit der Einigungsstelle ergibt sich weitestgehend aus den §§ 66, 67 und 72 LPVG.

 

Die Verwaltung empfiehlt, folgende Regelungen zu treffen:

 

a)       Bestellung eines Vorsitzenden der Einigungsstelle

 

Herr Gregor Falkenhain, ehemaliger Fachbereichsleiter Bund/Länder im Bezirk NRW der Gewerkschaft ver.di, der sich bereit erklärt, das Amt des Vorsitzenden zu übernehmen.

 

b)       Bestellung eines stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle

 

Das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden wird von Herrn Prof. Dr. Willi Linkens, Bürgermeister der Stadt Baesweiler, übernommen.

 

Der Personalrat hat in beiden Fällen zugestimmt.

 

c)       Beisitzer

 

Die Beisitzer – sechs Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte bestellt werden – werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt. Da zurzeit bei der Stadt Eschweiler kein Einigungsstellenverfahren anhängig ist, erfolgt eine Bestellung von Beisitzern nicht.