Betreff
Entwicklung der Haushaltswirtschaft bei der StädteRegion Aachen;
hier: Budgetbericht zum 31.03.2016 - Prognose des Jahresergebnisses 2016
Vorlage
188/16
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Mitteilungsvorlage der StädteRegion Aachen „Budgetbericht zum 31.03.2016“ mit der Darstellung zur unterjährigen Entwicklung der städteregionalen Haushaltswirtschaft (Stichtag 31.03.2016), der Prognose des negativen Jahresergebnisses 2016 sowie den Überlegungen zur Erhebung einer Sonderumlage (§ 56 c Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - KrO NRW) wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Mit der als Anlage 1 beigefügten Mitteilungsvorlage „Budgetbericht zum 31.03.2016“ (Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0265) informiert die Städteregionsverwaltung ihre Gremien Städteregionsausschuss (16.06.2016) sowie Städteregionstag (30.06.2016) über die unterjährige Entwicklung der städteregionalen Haushaltswirtschaft zum Stichtag 31.03.2016 und gibt auf dieser Grundlage eine Prognose zum erwarteten Jahresergebnis 2016 ab. Auf die entsprechende Sachverhaltsdarstellung sowie die Erläuterungen in der o.a. Städteregionsvorlage wird Bezug genommen. Auf die Beifügung des bis auf Produkt-/Teilproduktebende differenzierten Budgetberichts (Anlage zur

Vorlage) wurde aufgrund seines Umfanges verzichtet, er steht bei Bedarf im Ratsinformationssystem der StädteRegion Aachen zur Ansicht bzw. zum Download zur Verfügung.

 

Die StädteRegion Aachen prognostiziert für das laufende Haushaltsjahr 2016 ein negatives Jahresergebnis sowie die voraussichtliche Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage in einer Größenordnung von rund 12,8 Mio. €. Sofern im Jahresabschluss 2016 die Inanspruchnahme des Eigenkapitals erfolgt, ergibt sich für die Städteregion die Möglichkeit, eine Sonderumlage gemäß § 56 c KrO NRW zu erheben. Die Entscheidung hierüber (ob und wenn ja, in welcher Höhe) kann dann getroffen werden, wenn der Jahresabschluss 2016 festgestellt ist (zu erwarten in der 2. Jahreshälfte 2017).

 

Unabhängig von der Entwicklung der nächstjährigen Städteregionsumlage, deren Festsetzung nach vorhergehendem Benehmensherstellungsverfahren mit den städteregionsangehörigen Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Städteregionshaushaltes 2017 erfolgt, würde die Haushaltswirtschaft der Stadt Eschweiler im kommenden Jahr durch die Erhebung einer Sonderumlage zusätzlich und erheblich belastet. Die möglichen finanzwirtschaftlichen Konsequenzen sind auf Basis der zurzeit verfügbaren Umlagegrundlagen nachfolgend dargestellt.

 

Vor dem Hintergrund dieser Betroffenheit der Stadt Eschweiler wird dem Stadtrat die Mitteilungsvorlage „Budgetbericht zum 31.03.2016“ der Städteregion Aachen zur Kenntnis gebracht. Ebenfalls beigefügt ist als Anlage 2 die in diesem Zusammenhang erfolgte Presseberichterstattung.

 


 

Die im lfd. Haushaltsjahr sowie in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagten Transferaufwendungen „Allgemeine Regionsumlage“ sowie „Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV“ basieren auf den in § 6 der Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen für die Haushalte 2015/2016 mitgeteilten Werte.

 

Der danach zugrunde gelegte Umlagesatz von 44,5560 % führt bei der Stadt  Eschweiler auf Basis der Umlagegrundlagen zum GFG 2016 vom 22.10.2015 zu nachfolgenden Aufwendungen „Allgemeine Regionsumlage“ sowie „Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV“:

 

 

2016

2017

2018

2019

Allgemeine Regionsumlage

36.590.350

39.025.000

41.326.000

44.097.000

Mehrbelastung ÖPNV

2.407.000

2.567.000

2.718.000

2.900.000

38.997.350

41.592.000

44.044.000

46.997.000

 

 

Nach § 56 c Satz 1 KrO NRW  kann der Kreis eine Sonderumlage erheben, sofern im Jahresabschluss eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals erfolgt ist. Der Budgetbericht der StädteRegion Aachen zum 31.03.2016 prognostiziert für 2016 ein negatives Jahresergebnis in Höhe von -12.759.402 €. Auf Basis der o.a. Umlagegrundlagen würde eine entsprechende Sonderumlage nach § 56 c KrO NRW  bei den regionsangehörigen Kommunen, unabhängig von den entstehenden (Mehr-)Aufwendungen durch die Festsetzung der Städteregionsumlage 2017 im Rahmen des Städteregionshaushaltes für das nächste Jahr, zu folgender Mehrbelastung führen:

 

Umlagegrundlagen

Sonderumlage

2016

1,59%

Aachen

      393.885.763,63  

      6.265.580,23  

Alsdorf

        66.552.538,49  

      1.058.657,89  

Eschweiler

        82.122.124,17  

      1.306.324,84  

Herzogenrath

        58.775.104,99  

         934.941,47  

Stolberg

        83.265.569,32  

      1.324.513,74  

Würselen

        48.903.887,78  

         777.919,03  

Baesweiler

        31.632.459,71  

         503.180,70  

Monschau

        12.403.332,56  

         197.301,05  

Roetgen

          9.260.952,23  

         147.314,89  

Simmerath

        15.318.437,93  

         243.671,92  

      802.120.170,81  

   12.759.405,77  

Verschlechterung

        12.759.402,00  

Anteil

                    1,59071  

 

 


 

keine