Betreff
Sanierungsgebiet Innenstadt-Nord
Leitfaden zur Gestaltung der Außengastronomie - Markt und angrenzende Bereiche -
Vorlage
170/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vorgestellte Leitfaden zur Gestaltung der Außengastronomie (Vorlagen-Nr. 026/16) wurde mit den betroffenen Eigentümern, Gastronomen und Gewerbetreibenden abgestimmt (Anlage 1).

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt den als Anlage 2 beigefügten "Leitfaden zur Gestaltung der Außengastronomie – Markt und angrenzende Bereiche –".

 


 

Im November 2013 wurden die aus einem Integrierten Handlungskonzept entwickelten Maßnahmen für das Sanierungsgebiet Innenstadt-Nord in das NRW-Förderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen. Die aus diesem Förderprogramm herausgearbeiteten Maßnahmen und Projekte, wie z. B. die Platz- und Straßenumgestaltung, die Fassadensanierungen oder die Förderung von Spielgeräten auf dem Markt, betonen in der Summe den Charakter und die besondere Identität des Marktbereiches. Gefallen und Annahme dieses zentralen öffentlichen Platzes zeigt sich darin, wie gerne und wie lange die Bewohner, aber auch Besucher und Gäste Eschweilers hier verweilen. Der Zusammenhang zwischen Wohlbehagen und Verweildauer gilt gleichermaßen für die hier ansässigen Gastronomiebetriebe.

 

Die Nutzungen rund um den Markt haben sich in den letzten Jahren äußerst positiv entwickelt, so dass der Markt - vorrangig bei gutem Wetter - fast in Gänze gastronomisch genutzt wird. Verweilen, sehen und gesehen werden, Freunde oder Bekannte treffen, mit einem Geschäftspartner einen kleinen Imbiss zu sich nehmen oder einfach nur in Ruhe eine Zeitung lesen, all dieses und vieles mehr sind Bedürfnisse, die in ihrer Vielfältigkeit in der Örtlichkeit der hier ansässigen Gastronomie gelebt werden können.

 

Um auch bei schlechtem Wetter eine Außenbewirtung zu ermöglichen, wurden in der Vergangenheit sehr unterschiedliche Überdachungen installiert, um vorrangig die an die Gaststätten direkt angrenzenden Bewirtungsflächen vor Regen und Wind zu schützen. Zudem werden die öffentlichen Flächen zunehmend mit privaten Elementen (Zaunelemente, Pflanzkübel, o.ä.) überfrachtet.

 

Die mit großem finanziellen Aufwand der öffentlichen Hand erfolgte Aufwertung des Stadtbildes und die Bemühungen um die erfolgreiche Entwicklung eigener, unverwechselbarer Qualitäten in der Eschweiler Innenstadt könnten durch eine immer größer werdende Zahl austauschbarer privater Sondernutzungselemente zunichte gemacht werden.

 

Der Eschweiler Markt ist nicht nur die Visitenkarte und das Aushängeschild des öffentlichen Lebens, sondern auch Ausdruck der Wirtschaftskraft der Stadt. Daher empfiehlt es sich, die gestalterischen Anforderungen auf ein ansprechendes und einladendes Niveau zu heben.

 

Bereits im Juni 2014 wurde das Büro baum_architekten aus Düsseldorf mit der "Entwicklung eines Gestaltungskonzeptes für eine mobile Überdachung und die Möblierung der gastronomisch genutzten Bereiche des Eschweiler Marktes" beauftragt. Am 06.08.2014 wurden erste Ideen und Vorschläge des Büros mit den betroffenen Eigentümern, Gastronomen und Gewerbetreibenden erörtert. Die Anregungen und Empfehlungen aus dieser ersten Gesprächsrunde wurden durch das Büro planerisch aufgearbeitet. Ein daraus entwickelter Entwurf für den Marktplatz sowie erste Vorschläge für ein Gestaltungshandbuch wurden den betroffenen Eigentümern, Gastronomen und Gewerbetreibenden am 04.09.2014 erneut vorgestellt.

 

Die Ergebnisse der zweiten Gesprächsrunde führten zu dem ersten Entwurf eines Leitfadens. Dieser wurde dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 18.02.2016 (Vorlagen-Nr. 026/16) vorgestellt. Der Entwurf des Leitfadens wurde allen beteiligten Akteuren zusammen mit der Einladung zu einer dritten Diskussionsrunde zugesandt. An dieser letzten Runde am 19.05.2016 nahmen neben den Vertretern der Verwaltung 10 interessierte Akteure teil. Zu den Inhalten des Leitfadens äußerten die Teilnehmer keine Anregungen oder Bedenken, Nachfragen beschränkten sich auf den weiteren Ablauf bzw. Abschluss der Bauarbeiten auf dem Markt, die zukünftige Ausstattung der Platzfläche mit Papierkörben sowie die Reinigung der Treppe und der Marktfläche (Anlage 1).

 

 

 

Zielsetzung:

 

Ziel des Gestaltungsleitfadens ist es, die Attraktivität und Aufenthaltsqualität des Eschweiler Marktes zu erhöhen. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Reduzierung von Barrieren für die unterschiedlichen Nutzer dieses öffentlichen Raumes. Konkret soll mit dem Leitfaden die Anzahl der Sondernutzungselemente geregelt, ihre gestalterische Qualität erhöht und eine Behinderung der Rettungskräfte ausgeschlossen werden. Die Beachtung des Leitfadens bei der Gestaltung von Sondernutzungen wird ästhetischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Belangen gleichermaßen zugutekommen. Nicht zuletzt ist eine Verbesserung der Zugänglichkeit auch im Interesse des Einzelhandels und der Gastronomie.

 

In Zukunft sollen die privaten Sondernutzungselemente den Eschweiler Markt mit dezenter und hochwertiger Gestaltung beleben und bereichern. Die Gestaltqualität soll dem Charakter des Marktes als gastronomisches Zentrum sowie als historische Mitte der Stadt Rechnung tragen.

 

Eine positive Außendarstellung und die angestrebte harmonische Gestaltung des Marktbereiches sind im Interesse aller Beteiligten, jedoch nur durch die aktive Mitarbeit und Kooperation aller Betroffenen zu erreichen. Daher soll dieser Leitfaden nicht nur konkrete Empfehlungen zur Gestaltung von Sondernutzungen enthalten, sondern soll gleichzeitig mit beispielhaften Abbildungen zur Gestaltung der einzelnen Sondernutzungselemente den betroffenen Gastronomen, Einzelhändlern und sonstigen Gewerbetreibenden in der Eschweiler Innenstadt zukünftig als Orientierung dienen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Der vorliegende Leitfaden soll die Gestaltung von Objekten regeln, die für die Inanspruchnahme der öffentlichen Straßen und Wege durch private und gewerbliche Nutzer vorgesehen sind und den Gemeingebrauch überschreiten (Sondernutzung).

 

Viele Möblierungen im öffentlichen Raum, wie z.B. Warenauslagen, Pflanzkübel sowie Tische und Stühle für die Bewirtung im Freien stellen solche Sondernutzungen dar. Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 18 StrWG NRW) bedürfen sie einer Sondernutzungserlaubnis. Rechtliche Details zu Sondernutzungserlaubnissen und insbesondere zu den damit verbundenen Gebühren regelt die in der Anlage 2 enthaltene "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Eschweiler" - Sondernutzungssatzung – (Satzung vom 17.12.2001; in Kraft getreten am 01.01.2002,
1. Nachtragssatzung vom 05.07.2002; in Kraft getreten am 13.07.2002).

 

Der Leitfaden soll die Sondernutzungssatzung um Anforderungen zur Gestaltung der erlaubnispflichtigen Sondernutzungen in dem Bereich des Marktes ergänzen und so zukünftig eine Basis für die gestalterische Beurteilung der Vorhaben bilden.

 

Der in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 18.02.2016 vorgestellte Leitfaden zur Gestaltung der Außengastronomie (Vorlagen-Nr. 026/16) wurde mit den betroffenen Eigentümern, Gastronomen und Gewerbetreibenden abgestimmt (Anlage 1). Die Verwaltung empfiehlt, dem als Anlage 2 beigefügten "Leitfaden zur Gestaltung der Außengastronomie – Markt und angrenzende Bereiche –" inhaltlich zuzustimmen.

 


Die Fertigstellung des Leitfadens erfolgt durch die Stadt Eschweiler.


Die Begleitung, Betreuung und Durchführung der Projekte im Sanierungsgebiet Innenstadt-Nord bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.