Betreff
Eisenbahnüberführung (EÜ) Stich - Abschluss einer Planungsvereinbarung
Vorlage
162/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der vorgelegten Planungsvereinbarung zu.

 


Bereits seit vielen Jahren bestehen seitens der Stadt Eschweiler Bestrebungen nach einem bedarfsgerechten Ausbau des Eisenbahnüberführungsbauwerkes (EÜ) Stich. In der Vergangenheit wurden daher seitens der Verwaltung immer wieder Gespräche mit den einzelnen Kreuzungsbeteiligten, der StädteRegion Aachen, der DB Netz AG und der Bezirksregierung Köln als Zuwendungsgeberin geführt. Leider verliefen diese Gespräche bisher ohne den gewünschten Erfolg. Angesichts der Komplexität des Vorhabens war eine zeitnahe Lösung in Zusammenhang mit der Baumaßnahme „Ausbau der K 33 – Langwahn, Röthgener Straße, Stich“ nicht möglich. Im Rahmen dieser Maßnahme konnte immerhin eine Erneuerung der Fahrbahn inklusive einer Minimal-Gehweganlage und einer Beleuchtung durchgeführt werden, mit der eine geringfügige Verbesserung des Sicherheitsniveaus erreicht wurde.

 

Zur Erzielung eines insgesamt sicheren und leistungsfähigen Verkehrsablaufs waren diese Maßnahmen allerdings bei Weitem nicht ausreichend. Die Forderung der Stadt Eschweiler nach einer Aufweitung des Bauwerkes blieb daher bestehen. Kern der Forderung im Bereich des Kreuzungsbauwerkes ist

1) die Schaffung eines ausreichenden Straßenraumquerschnittes für den MIV und ÖPNV,

2) von Süden (Stich) der Bau einer Linksabbiegespur in die Eisenbahnstraße,

3) eine Öffnung der Eisenbahnstraße für den Begegnungsverkehr,

4) durchgängige und ausreichend dimensionierte Radverkehrsanlagen entlang der Kreisstraße 33 (Röthgener Straße, Stich) in beiden Fahrtrichtungen,

5) ausreichend breite Gehweganlagen entlang der Kreisstraße 33 auf beiden Straßenseiten sowie barrierefreie Querungsstellen.

 

Diese Forderungen fanden Eingang in eine Planungsexpertise, die bereits 2008 aufgestellt und allen Kreuzungsbeteiligten vorgestellt wurde. Zwar haben sich in der Zwischenzeit einzelne Maße auch aufgrund geänderter Richtlinienvorgaben geändert, im Grunde ist es aber diese, als Anlage 2 beigefügte Planung, die die Grundlage für die nunmehr vorliegende Planungsvereinbarung darstellt.

 

Die in der Anlage 1 beigefügte Planungsvereinbarung regelt die Erarbeitung eines Planentwurfes bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 HOAI) sowie eines Entwurfes der Kreuzungsvereinbarung, die es abzuschließen gilt, bevor mit den Bauarbeiten zur Aufweitung der Eisenbahnüberführung begonnen werden kann.

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird bzgl. der Details der Vereinbarung auf den Text in Anlage 1 verwiesen.


Die Kreuzungsbeteiligten gehen davon aus, dass sich die  Kosten für die Planung auf insgesamt 380.800,00 € belaufen werden. Diese Kosten werden hälftig zwischen der DB Netz AG auf der einen Seite und der StädteRegion Aachen und der Stadt Eschweiler auf der anderen Seite geteilt. Der Kostenanteil der Straßenbaulastträger teilt sich im Maß der Summe der Querschnittsbreiten der Fahrbahnteile in eigener Baulast im Bereich der EÜ Stich. Auf die Stadt Eschweiler entfallen hiernach 43,49 %. Demnach wird der Haushalt der Stadt mit voraussichtlich 83.000 € belastet. Die Planungskosten sind prinzipiell förderfähig. Sie werden den kreuzungsbedingten Kosten zugerechnet, die dann auf die Beteiligten gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz verteilt werden. Für den auf die Stadt entfallenden Anteil kann dann eine Förderung nach dem Entflechtungsgesetz auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) § 2 (1) Nr. 5 beantragt werden. Die Förderquote beträgt aktuell 60%. Aufgrund der zu erwartenden großen Zeitspanne bis zum Realisierungszeitpunkt der Maßnahme kann heute weder eine verlässliche Angabe über die Höhe noch zum Zeitpunkt der zu erwartenden Förderung getroffen werden.

 

Bei der Kostenstelle 66000000 sind unter dem Produkt 125420101, Sachkonto 52910000 „Eisenbahnüberführung (EÜ) Stich“ entsprechende Finanzmittel eingestellt.

 


Der Planungsprozess wird seitens der Abteilung 660 betreut und bindet in noch nicht abschätzbarem Umfang Arbeitskapazitäten.