Betreff
Einführung und Verpflichtung des Ratsmitgliedes Regina Rehahn durch den Bürgermeister
Vorlage
157/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Das Ratsmitglied Frau Regina Rehahn wird vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“

 

Die Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

 

„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 


Das Ratsmitglied Herr Jakob Bündgen (SPD) hat mit Wirkung vom 31.05.2016 sein Mandat im Rat der Stadt Eschweiler niedergelegt.

 

Der Bürgermeister hat in seiner Eigenschaft als Wahlleiter gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz als Nachfolger für Herrn Jakob Bündgen Frau Regina Rehahn, Heinrichsweg 73, 52249 Eschweiler, aus der Reserveliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschland - SPD -  festgestellt.

 

Frau Rehahn hat die Mitgliedschaft im Stadtrat mit Wirkung vom 01.06.2016 erworben.

 

Nach § 67 Abs. 3 GO NRW wird das Ratsmitglied vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 


keine

 


keine