Betreff
Familienzentren in Eschweiler; hier: Re-Zertifizierung der Familienzentren "Jahnstraße" und "St. Marien"
Vorlage
147/16
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Re-Zertifizierung der Familienzentren Jahnstraße und

St. Marien sowie den Überblick über die Familienzentren in Eschweiler zur Kenntnis.


 

Mit Schreiben vom 05.04.2016 wurde die Stadt Eschweiler durch die Zertifizierungsstelle PädQUIS FZ Familienzertifizierungs GmbH, Berlin, darüber informiert, dass die Familienzentren Jahnstraße (Jahnstraße 25 + 18) und St. Marien (Am Burgfeld 9) im Kindergartenjahr 2015/2016 erfolgreich am Re-Zertifizierungsverfahren „Familienzentrum NRW“ teilgenommen und mit Datum vom 26.05.2016 das entsprechende Gütesiegel erhalten haben.

Dies nimmt die Verwaltung zum Anlass, dem Jugendhilfeausschuss einen Überblick über die Familienzentren in Eschweiler zu geben.

 

 

Gemäß § 16 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz NRW) sind Familienzentren Kindertageseinrichtungen, die über die Aufgaben nach dem Kinderbildungsgesetz hinaus insbesondere

 

  1. Informations- und Beratungsangebote zur Unterstützung der Eltern bei der Förderung ihrer Kinder vorhalten oder leicht zugänglich vermitteln und Beratungs- und Hilfeangebote für Eltern und Familien bündeln und miteinander vernetzen,
  2. Unterstützung bei der Vermittlung, Beratung oder Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Absprache mit dem Jugendamt bieten,
  3. die Betreuung von unter dreijährigen Kindern und Kindergartenkindern außerhalb üblicher Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen gewährleisten oder vermitteln,
  4. Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anbieten, auch solche, die über § 13 c hinausgeht; insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren bis zum Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen.

 

Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass die Familienzentren in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen werden und vom Land ein anerkanntes Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ erhalten.

 

Auf der Grundlage des § 21 Abs. 5 KiBiz NRW gewährt das Land dem Jugendamt einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 13.000,00 Euro pro Kindergartenjahr für jedes Familienzentrum. Darüber hinaus gewährt das Land dem Jugendamt für Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf einen weiteren Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro (§ 21 Abs. 6 KiBiz NRW).

 

Das Landesprogramm „Familienzentrum NRW“ zielt auf die Zusammenführung von Bildung, Erziehung und Betreuung als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen mit Angeboten der Beratung und Hilfe für Familien ab. Die Förderung von Kindern und die Unterstützung der Familien sollen Hand in Hand entwickelt und gestaltet werden. Familienzentren werden damit zum Mittelpunkt eines familienunterstützenden Netzwerkes im Stadtteil. Sie verfügen über die notwendige Nähe zu Kindern und Familien und können Risikosituationen, Störungen der Entwicklung und Unterstützungsbedarfe frühzeitig wahrnehmen und darauf entsprechend reagieren.

 

Die besondere Verbindung der unterschiedlichen Angebote in den Familienzentren hat zum Ziel:

 

Ø  Sprachförderung auch für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, zu ermöglichen,

Ø  Eltern in Fragen der Erziehung, Bildung, Gesundheit etc. gezielt und bereits sehr früh Beratung anzubieten,

Ø  Kindertageseinrichtungen zu Bildungs- und Erfahrungsorten für Kinder und ihre Eltern weiterzuentwickeln und damit auch Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken,

Ø  Eltern bei der Überwindung von Alltagskonflikten dadurch zu unterstützen, dass ihnen Hilfen unmittelbar und ohne Hemmschwelle zugänglich gemacht werden,

Ø  Zuwandererfamilien und Familien aus bildungsfernen Schichten besser anzusprechen,

Ø  Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf insgesamt zu verbessern,

Ø  Durch eine Öffnung der Angebotsstruktur – unter Einbeziehung der Familien – mehr Variabilität in den Betreuungszeiten zu schaffen,

Ø  Hilfe und Unterstützung bei der Vermittlung von Tagespflegepersonen anzubieten,

Ø  Erste Kontakte mit der deutschen Sprache und dem hiesigen Bildungssystem in verschiedenen Gruppen – insbesondere für Flüchtlingsfamilien – vermitteln und

Ø  Kontaktmöglichkeit mit Menschen ähnlichen Hintergrunds und anderen Kulturen anbieten (z.B. Müttercafe, Sportangebote).

 

Darüber hinaus arbeiten Familienzentren für Kinder und Eltern mit besonderem Unterstützungsbedarf mit Familien, die ein hohes Bildungs- und Armutsrisiko tragen. Eltern sind nicht selten arbeitslos, verschuldet oder befinden sich durch Krisen oder Krankheiten in einer riskanten Lebenssituation.

 

Zugangshürden zu geeigneten Angeboten für sozial benachteiligte Eltern können sein:

 

Ø  Fehlender muttersprachlicher Kontakt und entsprechende Vertrauenspersonen,

Ø  Sprachbarrieren,

Ø  unpersönlicher, förmlicher Kommunikationsstil,

Ø  Befürchtung von Stigmatisierung,

Ø  Angst vor Kontrolle,

Ø  Überhöhte Teilnahmebeiträge,

Ø  Vermehrter bürokratischer Aufwand.

 

 

Auch benötigen Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf weitere Angebote wie zum Beispiel:

 

Ø  Erziehungsberatung,

Ø  Schuldnerberatung,

Ø  Mieterberatung,

Ø  Sozialberatung,

Ø  Gesundheitsberatung,

Ø  Psychosoziale Beratung.

 

Die Unterstützung und Begleitung von Familien mit Fluchthintergrund ist ebenfalls ein wichtiges Angebot in den Familienzentren.

 

Um diese Leistungen für Kinder und Eltern mit besonderem Unterstützungsbedarf sicherstellen zu können, arbeiten die Familienzentren mit weiteren Initiativen und Vereinen im jeweiligen Stadtteil zusammen.

 

Der Jugendhilfeausschuss einer Kommune beschließt – nach entsprechender Bewerbung des Trägers der Einrichtung -  welche Einrichtung als Familienzentrum und insbesondere als Familienzentrum mit besonderem Unterstützungsbedarf zum Zertifizierungsverfahren angemeldet werden soll. Als Orientierungshilfe zur Auswahl, ob es sich um ein Familienzentrum mit besonderem Unterstützungsbedarf handelt, wurden vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen die nachfolgenden Kriterien aufgestellt:

 

Ø  Sozialraumbezogene Kriterien

§  Kernindikator: Anteil SGB-II-Empfänger/innen unter 7 Jahren

§  Anteil Arbeitslose

§  Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund

§  Anteil Empfänger/innen von Hilfen zur Erziehung

 

Ø  Einrichtungsbezogene Kriterien

§  Anteil beitragsfreier Eltern und durchschnittliche Beitragshöhe

§  Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf

 

Das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ wird nach Durchlaufen eines Zertifizierungs- bzw. Re-Zertifizierungsverfahrens (alle 4 Jahre in reduzierter Form) durch die Prüfungsstelle PädQUIS FZ, Familienzentrumszertifizierungs GmbH, Berlin, verliehen.

 

Es können auch mehrere Familienzentren, die sich zu einem Verbund zusammenschließen, gemeinsam ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Vorteil und Ziel eines solchen Verbundes ist es, vorhandene Kräfte zu konzentrieren und durch ein gemeinsam und arbeitsteilig organisiertes Angebot das Gütesiegel zu erlangen.

 

 

 

 

Das Gütesiegel gliedert sich in vier Leistungsbereiche und in vier Strukturbereiche:

 

Leistungsbereiche:

  • Bereithalten von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Familien,
  • Förderung von Familienbildung und Erziehungspartnerschaft,
  • Unterstützung bei der Vermittlung und Nutzung der Kindertagespflege,
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 

Strukturbereiche:

  • Ausrichtung des Angebotes am Sozialraum,
  • Aufbau einer verbindlichen Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Diensten, deren Tätigkeit den Aufgabenbereich des Familienzentrums berührt,
  • Bekanntmachung des Angebotes durch zielgruppenorientierte Kommunikation,
  • Sicherung der Qualität des Angebotes durch Leistungsentwicklung und Selbstevaluation.

 

Um das Gütesiegel zu erhalten, muss eine Einrichtung in jedem Leistungs- und Strukturbereich eine im Gütesiegel festgeschriebene Mindestanzahl von Kriterien erfüllen.

 

 

 

Die Stadt Eschweiler hat bisher 7 Kontingente zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren erhalten.

In Eschweiler sind folgende Einrichtungen als Familienzentrum im Jugendhilfeplan aufgenommen (vgl. VV Nr. 019/16):

 

 

 

Einrichtung

Träger

als Familienzentrum gefördert seit

Zertifizierung/

 Re-Zertifizierung

Kinder- und Familienzentrum St. Marien, Am Burgfeld 9

Caritas Lebenswelten GmbH

01.08.2007

Re-Zertifizierung im Kita-Jahr 2015/2016

erfolgreich abgeschlossen.

Wunderland

Pfarrer-Appelrath-Str. 10

AWO-KiSA gUG

01.08.2007

Re-Zertifizierung im Kita-Jahr 2014/2015 erfolgreich abgeschlossen.

BKJ Jahnstraße

Jahnstraße 18 + 25

BKJ der Stadt Eschweiler

01.08.2007

Re-Zertifizierung im Kita-Jahr 2015/2016

erfolgreich abgeschlossen.

Der kleine Prinz

Fr.-Ebert-Straße 46 – 48

AWO-KiSA gUG

01.08.2008

Die nächste Re-Zertifizierung findet im Kita-Jahr 2016/2017 statt.

St. Theresia

Englerthsgärten 2

Kath. Pfarrgemeinde

St. Peter und Paul

01.08.2010

Re-Zertifizierung im Kita-Jahr 2014/2015 erfolgreich abgeschlossen

Zauberhut

Franz-Rüth-Str. 1 a + 3

AWO-KiSA gUG

01.08.2013

Re-Zertifizierung findet erstmalig im Kita-Jahr 2017/2018 statt.

BKJ Purzelbaum

Alte Rodung 100

BKJ der Stadt Eschweiler

01.08.2015

Die Einrichtung befindet sich im Zertifizierungsverfahren.

 

 


 

Im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – ist in den Sachkonten

 

41413400 – LZW Familienzentrum (Ertragskonto)

und

53118230 – Weiterleitung Landeszuschüsse für die Familienzentren (Aufwandskonto)

 

im Haushaltsjahr 2016 ein Anteil in Höhe von insgesamt 96.000,00 Euro für die vorg. Familienzentren enthalten.

 


 

keine