Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Re-Zertifizierung der Familienzentren Jahnstraße und
St. Marien sowie den Überblick über die Familienzentren in Eschweiler zur Kenntnis.
Mit Schreiben vom 05.04.2016 wurde die Stadt Eschweiler durch die Zertifizierungsstelle PädQUIS FZ Familienzertifizierungs GmbH, Berlin, darüber informiert, dass die Familienzentren Jahnstraße (Jahnstraße 25 + 18) und St. Marien (Am Burgfeld 9) im Kindergartenjahr 2015/2016 erfolgreich am Re-Zertifizierungsverfahren „Familienzentrum NRW“ teilgenommen und mit Datum vom 26.05.2016 das entsprechende Gütesiegel erhalten haben.
Dies nimmt die Verwaltung zum Anlass, dem Jugendhilfeausschuss einen Überblick über die Familienzentren in Eschweiler zu geben.
Gemäß § 16 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz NRW) sind Familienzentren Kindertageseinrichtungen, die über die Aufgaben nach dem Kinderbildungsgesetz hinaus insbesondere
- Informations- und Beratungsangebote zur Unterstützung der Eltern bei der Förderung ihrer Kinder vorhalten oder leicht zugänglich vermitteln und Beratungs- und Hilfeangebote für Eltern und Familien bündeln und miteinander vernetzen,
- Unterstützung bei der Vermittlung, Beratung oder Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Absprache mit dem Jugendamt bieten,
- die Betreuung von unter dreijährigen Kindern und Kindergartenkindern außerhalb üblicher Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen gewährleisten oder vermitteln,
- Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anbieten, auch solche, die über § 13 c hinausgeht; insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren bis zum Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen.
Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass die Familienzentren in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen werden und vom Land ein anerkanntes Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ erhalten.
Auf der Grundlage des § 21 Abs. 5 KiBiz NRW gewährt das Land dem Jugendamt einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 13.000,00 Euro pro Kindergartenjahr für jedes Familienzentrum. Darüber hinaus gewährt das Land dem Jugendamt für Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf einen weiteren Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro (§ 21 Abs. 6 KiBiz NRW).
Das Landesprogramm „Familienzentrum NRW“ zielt auf die Zusammenführung von Bildung, Erziehung und Betreuung als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen mit Angeboten der Beratung und Hilfe für Familien ab. Die Förderung von Kindern und die Unterstützung der Familien sollen Hand in Hand entwickelt und gestaltet werden. Familienzentren werden damit zum Mittelpunkt eines familienunterstützenden Netzwerkes im Stadtteil. Sie verfügen über die notwendige Nähe zu Kindern und Familien und können Risikosituationen, Störungen der Entwicklung und Unterstützungsbedarfe frühzeitig wahrnehmen und darauf entsprechend reagieren.
Die besondere Verbindung der unterschiedlichen Angebote in den Familienzentren hat zum Ziel:
Ø Sprachförderung auch für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, zu ermöglichen,
Ø Eltern in Fragen der Erziehung, Bildung, Gesundheit etc. gezielt und bereits sehr früh Beratung anzubieten,
Ø Kindertageseinrichtungen zu Bildungs- und Erfahrungsorten für Kinder und ihre Eltern weiterzuentwickeln und damit auch Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken,
Ø Eltern bei der Überwindung von Alltagskonflikten dadurch zu unterstützen, dass ihnen Hilfen unmittelbar und ohne Hemmschwelle zugänglich gemacht werden,
Ø Zuwandererfamilien und Familien aus bildungsfernen Schichten besser anzusprechen,
Ø Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf insgesamt zu verbessern,
Ø Durch eine Öffnung der Angebotsstruktur – unter Einbeziehung der Familien – mehr Variabilität in den Betreuungszeiten zu schaffen,
Ø Hilfe und Unterstützung bei der Vermittlung von Tagespflegepersonen anzubieten,
Ø Erste Kontakte mit der deutschen Sprache und dem hiesigen Bildungssystem in verschiedenen Gruppen – insbesondere für Flüchtlingsfamilien – vermitteln und
Ø Kontaktmöglichkeit mit Menschen ähnlichen Hintergrunds und anderen Kulturen anbieten (z.B. Müttercafe, Sportangebote).
Darüber hinaus arbeiten Familienzentren für Kinder und Eltern mit besonderem Unterstützungsbedarf mit Familien, die ein hohes Bildungs- und Armutsrisiko tragen. Eltern sind nicht selten arbeitslos, verschuldet oder befinden sich durch Krisen oder Krankheiten in einer riskanten Lebenssituation.
Zugangshürden zu geeigneten Angeboten für sozial benachteiligte Eltern können sein:
Ø Fehlender muttersprachlicher Kontakt und entsprechende Vertrauenspersonen,
Ø Sprachbarrieren,
Ø unpersönlicher, förmlicher Kommunikationsstil,
Ø Befürchtung von Stigmatisierung,
Ø Angst vor Kontrolle,
Ø Überhöhte Teilnahmebeiträge,
Ø Vermehrter bürokratischer Aufwand.
Auch benötigen Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf weitere Angebote wie zum Beispiel:
Ø Erziehungsberatung,
Ø Schuldnerberatung,
Ø Mieterberatung,
Ø Sozialberatung,
Ø Gesundheitsberatung,
Ø Psychosoziale Beratung.
Die Unterstützung und Begleitung von Familien mit Fluchthintergrund ist ebenfalls ein wichtiges Angebot in den Familienzentren.
Um diese Leistungen für Kinder und Eltern mit besonderem Unterstützungsbedarf sicherstellen zu können, arbeiten die Familienzentren mit weiteren Initiativen und Vereinen im jeweiligen Stadtteil zusammen.
Der Jugendhilfeausschuss einer Kommune beschließt – nach entsprechender Bewerbung des Trägers der Einrichtung - welche Einrichtung als Familienzentrum und insbesondere als Familienzentrum mit besonderem Unterstützungsbedarf zum Zertifizierungsverfahren angemeldet werden soll. Als Orientierungshilfe zur Auswahl, ob es sich um ein Familienzentrum mit besonderem Unterstützungsbedarf handelt, wurden vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen die nachfolgenden Kriterien aufgestellt:
Ø Sozialraumbezogene Kriterien
§ Kernindikator: Anteil SGB-II-Empfänger/innen unter 7 Jahren
§ Anteil Arbeitslose
§ Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund
§ Anteil Empfänger/innen von Hilfen zur Erziehung
Ø Einrichtungsbezogene Kriterien
§ Anteil beitragsfreier Eltern und durchschnittliche Beitragshöhe
§ Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf
Das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ wird nach Durchlaufen eines Zertifizierungs- bzw. Re-Zertifizierungsverfahrens (alle 4 Jahre in reduzierter Form) durch die Prüfungsstelle PädQUIS FZ, Familienzentrumszertifizierungs GmbH, Berlin, verliehen.
Es können auch mehrere Familienzentren, die sich zu einem Verbund zusammenschließen, gemeinsam ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Vorteil und Ziel eines solchen Verbundes ist es, vorhandene Kräfte zu konzentrieren und durch ein gemeinsam und arbeitsteilig organisiertes Angebot das Gütesiegel zu erlangen.
Das Gütesiegel gliedert sich in vier Leistungsbereiche und in vier Strukturbereiche:
Leistungsbereiche:
- Bereithalten von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Familien,
- Förderung von Familienbildung und Erziehungspartnerschaft,
- Unterstützung bei der Vermittlung und Nutzung der Kindertagespflege,
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Strukturbereiche:
- Ausrichtung des Angebotes am Sozialraum,
- Aufbau einer verbindlichen Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Diensten, deren Tätigkeit den Aufgabenbereich des Familienzentrums berührt,
- Bekanntmachung des Angebotes durch zielgruppenorientierte Kommunikation,
- Sicherung der Qualität des Angebotes durch Leistungsentwicklung und Selbstevaluation.
Um das Gütesiegel zu erhalten, muss eine Einrichtung in jedem Leistungs- und Strukturbereich eine im Gütesiegel festgeschriebene Mindestanzahl von Kriterien erfüllen.
Die Stadt Eschweiler hat bisher 7 Kontingente zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren erhalten.
In Eschweiler sind folgende Einrichtungen als Familienzentrum im Jugendhilfeplan aufgenommen (vgl. VV Nr. 019/16):
Einrichtung |
Träger |
als Familienzentrum gefördert
seit |
Zertifizierung/ Re-Zertifizierung |
Kinder- und Familienzentrum St. Marien, Am Burgfeld 9 |
Caritas Lebenswelten GmbH |
01.08.2007 |
Re-Zertifizierung im Kita-Jahr 2015/2016 erfolgreich abgeschlossen. |
Wunderland Pfarrer-Appelrath-Str. 10 |
AWO-KiSA gUG |
01.08.2007 |
Re-Zertifizierung im Kita-Jahr 2014/2015 erfolgreich
abgeschlossen. |
BKJ Jahnstraße Jahnstraße 18 + 25 |
BKJ der Stadt Eschweiler |
01.08.2007 |
Re-Zertifizierung im Kita-Jahr 2015/2016 erfolgreich abgeschlossen. |
Der kleine Prinz Fr.-Ebert-Straße 46 – 48 |
AWO-KiSA gUG |
01.08.2008 |
Die nächste Re-Zertifizierung findet im Kita-Jahr
2016/2017 statt. |
St. Theresia Englerthsgärten 2 |
Kath. Pfarrgemeinde St. Peter und Paul |
01.08.2010 |
Re-Zertifizierung im Kita-Jahr 2014/2015 erfolgreich
abgeschlossen |
Zauberhut Franz-Rüth-Str. 1 a + 3 |
AWO-KiSA gUG |
01.08.2013 |
Re-Zertifizierung findet erstmalig im Kita-Jahr 2017/2018
statt. |
BKJ Purzelbaum Alte Rodung 100 |
BKJ der Stadt Eschweiler |
01.08.2015 |
Die Einrichtung befindet sich im Zertifizierungsverfahren. |
Im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – ist in den Sachkonten
41413400 – LZW Familienzentrum (Ertragskonto)
und
53118230 – Weiterleitung Landeszuschüsse für die Familienzentren (Aufwandskonto)
im Haushaltsjahr 2016 ein Anteil in Höhe von insgesamt 96.000,00 Euro für die vorg. Familienzentren enthalten.
keine