Betreff
Luftreinhalteplan/Stickoxidbelastung in Eschweiler
Vorlage
099/16
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Mit Schreiben vom 14.03.2016 beantragt die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen für die nächste Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses das Thema „Luftreinhalteplan/Stickoxidbelastung in Eschweiler“ aufzunehmen und hierbei insbesondere auf die Emissionsquellen/Industrieanlagen einzugehen, die eine hohe Stickstoffdioxidbelastung verursachen.

 

Bei der nachfolgenden Beantwortung wird sich im Wesentlichen gestützt auf die Aussagen im Entwurf des Luftreinhalteplanes für das Stadtgebiet Eschweiler, der von der Bezirksregierung Köln Ende Oktober 2015 der Stadt Eschweiler zugesandt wurde. Maßgebend sind in diesem Entwurf des Luftreinhalteplanes die Ausführungen auf den Seiten 40 bis einschließlich 50, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt sind.

 

Den Ausführungen ist zu entnehmen, dass von der Jahres-Gesamtemission für NOX (14.048 t/a) alleine 13.419 t vom Kraftwerk in Weisweiler verursacht wird. Bei dem Braukohlekraftwerk handelt es sich um eine nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigte Anlage, für die ständig der Nachweis zu bringen ist, dass die in der BImSchV zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegten Grenzwerte für luftverunreinigende Stoffe eingehalten werden. Speziell für das Kraftwerk ist anzumerken, dass dieses kontinuierlich von unzähligen Messsensoren in den Kühltürmen kontrolliert wird und die Messergebnisse von der Bezirksregierung Köln jederzeit (via Computer) abgerufen und so die Einhaltung der Grenzwerte überwacht werden können. Die Bezirksregierung bestätigte in einem Telefonat, dass die Grenzwerte im Kraftwerk Weisweiler eingehalten werden.

 

Braunkohlekraftwerke sind allgemein zu den großen Stickstoffdioxidemittenten zu zählen. Insofern ist es auch richtig, dass die Gesamtemission an NOX im Betrachtungsraum Eschweiler um ca. das 10-fache höher liegt als beispielsweise in Aachen. Kraftwerke tragen jedoch nach allgemein vorherrschender Lehrmeinung -aufgrund der Höhe der Anlagen- nicht lokal, sondern in erster Linie überregional zu einer Stickstoffdioxidanreicherung in der Atmosphäre bei und haben insofern eher Auswirkungen auf die Hintergrundbelastung. Die Kritik der Stadt Eschweiler zum Entwurf des Luftreinhalteplanes bezog sich deshalb in erster Linie darauf, ob durch die Nähe des Kraftwerkes eventuell in Eschweiler nicht doch bei den Berechnungen und Prognosen zum Luftreinhalteplan eine andere Hintergrundbelastung wie beispielsweise in Aachen oder Düren angenommen werden müsste.

 

Gleichwohl muss bei den Betrachtungen unterschieden werden zwischen der Emission (= „das was raus geht“, z.B. Kraftwerk, Verkehr pp.) und der Immission (=„das was ankommt“, z.B. am Passivsammler/Hot Spot Indestraße). Hier zeigt sich, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 µg/m3) am Belastungsschwerpunkt Indestraße zwar überschritten wird (44 µg/m3 im Jahr 2014), aber dennoch deutlich unter den Werten wie beispielsweise in Aachen oder Düren liegt. Dies bestätigt indirekt auch wieder, dass sich das Kraftwerk in erster Linie auf die Hintergrundbelastung auswirkt, da ansonsten die Werte in Eschweiler höher sein müssten.

 

 

 


keine

 


keine