Die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung des Stadtrates am 14.11.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig in den Sitzungen des Stadtrates -zuletzt in der Sitzung am 28.10.2015 mit VV 258/15- über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen.
Die Entwicklung der Fallzahlen mit Stand 23.03.2016 stellt sich wie
folgt dar:
Zeitraum |
Stand 2010 |
Stand 2011 |
Stand 2012 |
Stand 2013 |
Neue Ersuch-en 2014 |
Erled. Ersuch-en 2014 |
Stand 2014 |
Neue Ersuch-en 2015 |
Erled. Ersuch-en 2015 |
Stand 2015 |
Neue Ersuch-en 2016 |
Erled. Ersuch-en 2016 |
Stand 2016 |
Eigene Ersuchen Anzahl |
10732 |
13282 |
13871 |
9601 |
6799 |
9152 |
7248 |
6654 |
8023 |
5879 |
1264 |
1963 |
5180 |
Fremde Ersuchen Anzahl |
5666 |
6608 |
6097 |
4481 |
3667 |
5236 |
2912 |
4828 |
4930 |
2810 |
845 |
1146 |
2509 |
Eigene Ersuchen an
fremde Kommunen Anzahl |
3297 |
4387 |
5114 |
4784 |
1528 |
1997 |
4315 |
1318 |
2123 |
3510 |
214 |
340 |
3384 |
Grundsätzliche
Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem
jeweiligen Stichtag dar. Änderungen in den Schuldnerposten (z.B. Wohnortwechsel)
die Ersuchen aus vorherigen Jahren betreffen, werden aktualisiert. Der Bericht
ist somit ständigen Änderungen unterworfen.
Die Effektivität in der Bearbeitung der
Rückstände im Bereich der Vollstreckung ist anhand der vorgelegten Zahlen
sichtbar. Im laufenden Jahr 2016 konnten bislang bereits 1.126 rückständige
Fälle abgeschlossen werden. Im Bereich der fremden Ersuchen ist ein enormer
Anstieg der neuen Ersuchen von 2014 auf 2015 in Höhe von 31,66 % zu
verzeichnen. Dies resultiert aus dem Meldedatenabgleich des Beitragsservice
(ehemals GEZ), der Ende 2014 durchgeführt wurde. Seit dem 01.01.2013 gilt der
neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Die Beitragspflicht knüpft seitdem
nicht mehr an Empfangsgeräte, sondern im privaten Bereich an Wohnungen an. Für
die Umstellung auf das neue Beitragsmodell hat der Gesetzgeber in § 14 (9)
RBStV den sogenannten einmaligen Meldedatenabgleich geregelt. Dieser sieht vor,
dass die Meldebehörden den Rundfunkanstalten sämtliche Daten aller volljährigen
Personen übermitteln. Dies dient dazu möglichst alle Beitragspflichtigen zu
erfassen und hierdurch Beitragsgerechtigkeit herzustellen. Es ist davon
auszugehen, dass ohne diesen „Abgleich“ die Anzahl der erledigten Fälle (Anzahl
fremde Ersuchen) deutlich höher ausgefallen wäre.
Bislang wurden eigene Forderungen gegen
Schuldner, die ihren Wohnsitz außerhalb von Eschweiler haben, im Rahmen von
Amtshilfeersuchen durch die jeweiligen Kommunen beigetrieben. Dabei war
festzustellen, dass der Zeitraum bis zum ersten Tätigwerden oftmals 1 Jahr und
länger dauerte.
Seit Juli 2015 werden die entsprechenden
Forderungen deshalb soweit als möglich durch den eigenen Vollstreckungsinnendienst
beigetrieben. Dies sichert eine effizientere und vor allen Dingen zeitnahe
Vollstreckung.
Wertmäßige Darstellung der erledigten Ersuchen:
(Stand: 29.03.2016)
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
eigene |
2.670.792,02 € |
2.102.605,98
€ |
2.893.403,46
€ |
3.426.071,52
€ |
4.362.985,87
€ |
3.087.602,50 € |
992.664,70 € |
fremde Forderungen |
1.361.517,97 € |
912.756,27
€ |
1.206.098,44 € |
1.840.088,33
€ |
1.527.260,38 € |
1.802.295,57
€ |
365.382,17 € |
Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte
zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die
durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren
Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen
Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene
Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.
Jahr |
Gesamtforderung |
durch
Zahlung erledigt |
prozentualer
Anteil |
durch
Stundung bzw. Niederschlagung erledigt |
prozentualer
Anteil |
|
Euro |
Euro |
|
Euro |
|
2009 |
1.725.372,48 |
1.023.227,04 |
59,30 |
702.145,44 |
40,70 |
2010 |
2.670.792,02 |
2.079.484,81 |
77,86 |
591.307,21 |
22,14 |
2011 |
2.102.605,98 |
1.761.367,81 |
83,77 |
341.238,17 |
16,23 |
2012 |
2.893.403,46 |
2.070.655,74 |
71,56 |
822.747,72 |
28,44 |
2013 |
3.426.071,52 |
2.029.137,77 |
59,23 |
1.396.933,75 |
40,77 |
2014 |
4.362.985,87 |
2.657.959,79 |
60,92 |
1.705.026,08 |
39,08 |
2015 |
3.087.602,50 |
1.730.759,02 |
56,06 |
1.356.843,48 |
43,94 |
2016 |
992.664,70 |
559.472,22 |
56,36 |
433.192,48 |
43,64 |
Summe |
21.261.498,53 |
13.912.064,20 |
65,43 |
7.349.434,33 |
34,57 |
Im direkten Vergleich der Jahre 2014 und 2015 ist festzustellen, dass
sich die prozentualen Anteile der durch Zahlung beigetriebenen Forderungen
zugunsten der durch Stundung bzw. Niederschlagung erledigten Forderungen
verlagert haben. Diese Verlagerung ist
jedoch letztlich nicht von der Vollstreckungsbehörde beeinflussbar, sondern
hängt vielmehr von der Zahlungsfähigkeit der Schuldner ab.
Die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und
Nebenforderungen stellt sich wie folgt dar:
Stand 09.01.2013 (VV
022/13): 4.005.727,00 €
Stand 01.07.2013 (VV
226/13): 3.332.000,00 €
Stand 20.11.2013 (VV
378/13): 3.109.000,00 €
Stand 25.09.2014 (VV
390/14): 2.565.850,07 €
Stand 23.03.2015 (VV
105/15): 2.401.343,43 €
Stand 01.09.2015 (VV
258/15): 2.033.984,29 €
Stand 07.04.2016
: 1.927.313,92 €
Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.
Das Sachgebiet Vollstreckung ist mit insgesamt 9 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern besetzt; davon sind 3 Mitarbeiter regelmäßig im Außendienst tätig. Die veranschlagten Personalaufwendungen belaufen sich in 2016 auf insgesamt 371.050 €.