Betreff
Forderungsmanagement in der Zahlungsabwicklung; Aktuelle Entwicklung
Vorlage
092/16
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.

 


In der Sitzung des Stadtrates am 14.11.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig in den Sitzungen des Stadtrates -zuletzt in der Sitzung am 28.10.2015 mit VV 258/15- über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen.

 

Die Entwicklung der Fallzahlen mit Stand 23.03.2016 stellt sich wie folgt dar:

 

Zeitraum

Stand

 

 

 

2010

 

Stand

 

 

 

2011

Stand

 

 

 

2012

Stand

 

 

 

2013

Neue Ersuch-en

 

2014

Erled. Ersuch-en

 

2014

Stand

 

 

 

2014

Neue Ersuch-en

 

2015

Erled. Ersuch-en

 

 2015

Stand

 

 

 

2015

Neue Ersuch-en

 

2016

Erled. Ersuch-en

 

 2016

Stand

 

 

 

2016

Eigene Ersuchen

Anzahl

10732

13282

13871

9601

6799

9152

    7248

6654

8023

5879

 

 

1264

 

 

 

 

1963

 

 

5180

Fremde Ersuchen

Anzahl

5666

6608

6097

4481

3667

5236

2912

4828

4930

2810

 

 

845

 

 

1146

 

 

2509

Eigene Ersuchen an fremde Kommunen Anzahl

3297

4387

5114

4784

1528

1997

4315

1318

2123

3510

 

 

214

 

 

340

 

 

3384

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Änderungen in den Schuldnerposten (z.B. Wohnortwechsel) die Ersuchen aus vorherigen Jahren betreffen, werden aktualisiert. Der Bericht ist somit ständigen Änderungen unterworfen.

 

Die Effektivität in der Bearbeitung der Rückstände im Bereich der Vollstreckung ist anhand der vorgelegten Zahlen sichtbar. Im laufenden Jahr 2016 konnten bislang bereits 1.126 rückständige Fälle abgeschlossen werden. Im Bereich der fremden Ersuchen ist ein enormer Anstieg der neuen Ersuchen von 2014 auf 2015 in Höhe von 31,66 % zu verzeichnen. Dies resultiert aus dem Meldedatenabgleich des Beitragsservice (ehemals GEZ), der Ende 2014 durchgeführt wurde. Seit dem 01.01.2013 gilt der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Die Beitragspflicht knüpft seitdem nicht mehr an Empfangsgeräte, sondern im privaten Bereich an Wohnungen an. Für die Umstellung auf das neue Beitragsmodell hat der Gesetzgeber in § 14 (9) RBStV den sogenannten einmaligen Meldedatenabgleich geregelt. Dieser sieht vor, dass die Meldebehörden den Rundfunkanstalten sämtliche Daten aller volljährigen Personen übermitteln. Dies dient dazu möglichst alle Beitragspflichtigen zu erfassen und hierdurch Beitragsgerechtigkeit herzustellen. Es ist davon auszugehen, dass ohne diesen „Abgleich“ die Anzahl der erledigten Fälle (Anzahl fremde Ersuchen) deutlich höher ausgefallen wäre. 

 

Bislang wurden eigene Forderungen gegen Schuldner, die ihren Wohnsitz außerhalb von Eschweiler haben, im Rahmen von Amtshilfeersuchen durch die jeweiligen Kommunen beigetrieben. Dabei war festzustellen, dass der Zeitraum bis zum ersten Tätigwerden oftmals 1 Jahr und länger dauerte.

Seit Juli 2015 werden die entsprechenden Forderungen deshalb soweit als möglich durch den eigenen Vollstreckungsinnendienst beigetrieben. Dies sichert eine effizientere und vor allen Dingen zeitnahe Vollstreckung.

 

 

Wertmäßige Darstellung der erledigten Ersuchen:

(Stand: 29.03.2016)

 

 

2010

2011

2012

2013

2014

2015

 

2016

eigene
Forderungen

   2.670.792,02 €

   2.102.605,98 €

  2.893.403,46 €

  3.426.071,52 €

   4.362.985,87 €

  3.087.602,50 €

 

 

992.664,70 €

fremde Forderungen

   1.361.517,97 €

      912.756,27 €

  1.206.098,44 €

  1.840.088,33 €

   1.527.260,38 €

  1.802.295,57 €

 

 

365.382,17 €

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die  durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

Jahr

Gesamtforderung

durch Zahlung erledigt

prozentualer Anteil

durch Stundung bzw. Niederschlagung erledigt

prozentualer Anteil

 

Euro

Euro

 

Euro

 

2009

        1.725.372,48  

       1.023.227,04  

59,30

          702.145,44  

40,70

2010

        2.670.792,02  

       2.079.484,81  

77,86

          591.307,21  

22,14

2011

        2.102.605,98  

       1.761.367,81  

83,77

          341.238,17  

16,23

2012

        2.893.403,46  

       2.070.655,74  

71,56

          822.747,72  

28,44

2013

        3.426.071,52  

       2.029.137,77  

59,23

       1.396.933,75  

40,77

2014

        4.362.985,87  

       2.657.959,79  

60,92

       1.705.026,08  

39,08

2015

        3.087.602,50  

       1.730.759,02  

56,06

       1.356.843,48  

43,94

 2016

      992.664,70

     559.472,22

56,36

     433.192,48

43,64

Summe

       21.261.498,53  

       13.912.064,20  

65,43

        7.349.434,33  

34,57

 

Im direkten Vergleich der Jahre 2014 und 2015 ist festzustellen, dass sich die prozentualen Anteile der durch Zahlung beigetriebenen Forderungen zugunsten der durch Stundung bzw. Niederschlagung erledigten Forderungen verlagert haben.  Diese Verlagerung ist jedoch letztlich nicht von der Vollstreckungsbehörde beeinflussbar, sondern hängt vielmehr von der Zahlungsfähigkeit der Schuldner ab.  

 

Die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen stellt sich wie folgt dar:

 

Stand 09.01.2013 (VV 022/13): 4.005.727,00 €

Stand 01.07.2013 (VV 226/13): 3.332.000,00 €

Stand 20.11.2013 (VV 378/13): 3.109.000,00 €

Stand 25.09.2014 (VV 390/14): 2.565.850,07 €

Stand 23.03.2015 (VV 105/15): 2.401.343,43 €

Stand 01.09.2015 (VV 258/15): 2.033.984,29 €

Stand 07.04.2016                    : 1.927.313,92 €   

 

 


Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.


Das Sachgebiet Vollstreckung ist mit insgesamt 9 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern besetzt; davon sind 3 Mitarbeiter regelmäßig im Außendienst tätig. Die veranschlagten Personalaufwendungen belaufen sich in 2016 auf insgesamt  371.050 €.