Betreff
Widmung der Erschließungsanlagen "Elsassstraße" und "Westerwaldstraße"
Vorlage
058/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Durch den rechtswirksamen Bebauungsplan K 118 – Kinzweiler Straße – sind die Grundstücke Gemarkung Kinzweiler, Flur 4, Nrn. 158 und 173, die der Erschließungsanlage „Elsassstraße“ dienen, und die Grundstücke Gemarkung Kinzweiler, Flur 4, Nrn. 136 und 279, die der Erschließungsanlage „Westerwaldstraße“ dienen, als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt worden.

 

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung werden die vorgenannten Erschließungsanlagen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung werden die Erschließungsanlagen als Gemeindestraßen eingestuft.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die Widmung wirksam.

Der vorstehende Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.

 


Die im Bebauungsplan K 118 – Kinzweiler Straße – ausgewiesenen Erschließungsanlagen Elsassstraße und Westerwaldstraße sind im Rahmen eines Erschließungsvertrages mit der RWE Power AG auf Kosten des Vertragspartners hergestellt worden.

 

Nach endgültiger Herstellung und mängelfreier Abnahme hat die Stadt die Erschließungsanlagen in ihr Eigentum und ihre Unterhaltung übernommen.

 

Die oben angegebenen Erschließungsanlagen sind nunmehr als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr zu widmen.


Sämtliche Kosten wurden vom Vertragspartner getragen. Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind für die Erschließungsanlagen nicht mehr zu erheben.


keine