Betreff
Integration von Flüchtlingen im Quartier Eschweiler-West;
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.01.2016 zur Schaffung einer "Anlaufstelle Gutenbergstraße"
Vorlage
048/16
Art
Kenntnisgabe öffentlich

1.       Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.01.2016 zur Schaffung einer „Anlaufstelle Gutenbergstraße“ wird zur Kenntnis genommen.

2.       Der im Rahmen des Sonderprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ erfolgten Antragsstellung für das Förderprojekt „Integration von Flüchtlingen im Quartier Eschweiler-West“ wird zugestimmt.

 


 

Mit Schreiben vom 25.01.2016 bittet die SPD-Stadtratsfraktion um Prüfung, inwieweit in der Gutenbergstraße für das Quartier Eschweiler-West eine Anlaufstelle als niederschwelliges Angebot der sozialen Betreuung geschaffen werden kann. Auf die Ausführungen in dem als Anlage I beigefügten Antrag wird Bezug genommen.

 

Anfang Dezember 2015 hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen einen Projektaufruf zum Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ veröffentlicht (siehe Anlage II, Schnellbrief 291/2015 des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 14.12.2015). Danach stellt das Land NRW den Kommunen im Jahr 2016 Fördermittel in Höhe von 72 Mio. € für Projekte zur Integration von Flüchtlingen im Zeitraum 2016 bis 2018 zur Verfügung. Die Förderkulisse des Sonderprogramms umfasst dabei sowohl investive Maßnahmen (80 % des bereitgestellten Fördervolumens), als auch investitionsbegleitende Maßnahmen (20 % des bereitgestellten Fördervolumens) wie die Quartiersbetreuung bzw. das Quartiersmanagement (siehe III Nr. 2 des Sonderprogramms).

 

Hierauf fußend hat die Verwaltung den als Anlage III beigefügten Förderantrag „Integration von Flüchtlingen im Quartier Eschweiler-West“ ausgearbeitet und als Projektantrag zum vorgenannten Sonderprogramm am 17.02.2016 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht (Fristende Antragstellung: 19.02.2016). Sofern der Sozial- und Seniorenausschuss in seiner Sitzung am 25.02.2016 der Konzeption des Förderantrages zustimmt, wird der nach den Verfahrensregelungen des Sonderprogramms bis zum 11.03.2016 hierzu noch erforderliche Stadtratsbeschluss im Wege der Dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Absatz 1 GO NRW herbeigeführt.

 


 

Gemäß Darstellung im Förderantrag

 


 

Gemäß Darstellung im Förderantrag