Betreff
Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2016
Vorlage
036/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2016 wird wie folgt zugestimmt:

Einnahmen
[€]

Ausgaben
[€]

2016

2015

2016

2015

IST

IST

Teil I

0.

Holzeinschlag und Rückung

55.000,00

71.269,11

35.174,00

38.397,83

Teil II

1.

Kulturbegründung

9.375,00

6.908,17

2.

Forstschutz

6.415,00

1.859,47

3.

Bestandespflege

1.455,00

2.945,00

4.

Wegebau

16.635,00

11.277,48

5.

Maschinen und Geräte

126.090,00

37.759,02

6.

Sozialfunktion

5.000,00

4.984,91

19.575,00

20.752,20

7.

Übrige Betriebsmaßnahmen

29.290,00

32.884,84

60.000,00

76.254,02

244.009,00

152.784,01

 


I.         Rechtliche Grundlagen

 

Das Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24. April 1980, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.05.2015, legt unter anderem fest, dass der Gemeindewald mit einer Größe über 100 ha nach einem Betriebsplan (Forsteinrichtungsplanung) bewirtschaftet wird. Die Erfüllung des Betriebsplanes ist durch einen jährlichen Wirtschaftsplan sicherzustellen. Form und Mindestinhalt des Wirtschaftsplanes richten sich nach der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes vom 03. November 1983“.

Danach gliedert sich der Wirtschaftsplan in

 

Teil I     - Holzeinschlag und Rücken -

Teil II    - Sonstige Betriebsmaßnahmen -

 

Zu den sonstigen Betriebsmaßnahmen zählen:

1.       Kulturbegründung

2.       Forstschutz

3.       Bestandespflege

4.       Wegebau

5.       Maschinen und Geräte

6.       Sozialfunktion

7.       Übrige Betriebsmaßnahmen

 

II.       Erläuterungen zum jährlichen Forstwirtschaftsplan

 

Grundlage für den jährlichen Forstwirtschaftsplan ist der zehnjährige Betriebsplan (Forsteinrichtung). Dieser wurde für den Stadtwald Eschweiler für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024 neu aufgestellt. Die Hauptergebnisse sowie die wesentlichen Planungen der Forsteinrichtung für die nächsten zehn Jahre wurden in der VV 086/15 dargestellt.

 

Die in der Forsteinrichtung vorgegebenen Maßnahmen werden durch die jährlichen Wirtschaftspläne erfüllt. Bei der jährlichen Planung handelt es sich um ein Soll, welches nicht immer erfüllt werden kann. Unvorhersehbare Faktoren wie Personalausfall, biotische und abiotische Schadereignisse können zu Abweichungen führen. Auf mögliche Abweichungen von den Planungen wird bei der Darstellung des Vollzuges eingegangen.

 

Im Folgenden werden die Planungsansätze der einzelnen Betriebsmaßnahmen für das Wirtschaftsjahr 2016 erläutert:

 

Teil I

Block 0 - Holzeinschlag und Rücken -

 

Planung und Erläuterung:

 

Die Ergebnisse der mittelfristigen Betriebsplanung (Forsteinrichtung, Stichtag 01.01.2015), sehen für den zehnjährigen Planungszeitraum einen durchschnittlichen jährlichen Hiebssatz von 1.415 Erntefestmeter (Efm) Nutzholz vor. Die vorliegende Planung für das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2016 wurde entsprechend der Betriebsplanung aufgestellt und sieht einen Gesamteinschlag in Höhe von 1.408 Efm vor. Dabei verteilt sich die Holznutzung auf die Baumarten/Baumartengruppen wie folgt:

 

 

Erläuterung:

 

Alh steht für Baumarten mit hoher Umtriebszeit (z. B. Bergahorn, Esche).

Aln steht für Baumarten mit niedriger Umtriebszeit (z. B. Birke, Roteiche, Roterle).

 

Mit 28,4 % entfällt auf die Kiefer im FWJ 2016 der größte Teil an der Gesamtholznutzung. Große Waldflächen mit ehemaligen Kiefernreinbeständen wurden in den letzten drei Jahrzehnten kontinuierlich ausgelichtet und mit Rotbuchen vorangebaut (unterpflanzt), so dass diese Waldflächen inzwischen überwiegend durch einen zweischichtigen Bestandesaufbau gekennzeichnet sind. Da die noch vorhandenen Altkiefern in diesen Beständen in vielen Bereichen wieder Kronenschluss erreicht haben, werden zur Förderung der unterständigen Jungbuchen Kiefern entnommen, wodurch sich das Laub-/Nadelholz-Verhältnis in diesen Waldflächen weiterhin positiv entwickeln kann.

 

Ein weiterer Großteil des Einschlags entfällt wie in den vergangenen Jahren auf die Baumartengruppe Fichte. Die teils sturmgeschädigten Fichtenbestände haben überwiegend ein Alter zwischen 50-70 Jahren und sind in diesem Bestandesalter unter den aktuell im Eschweiler Stadtwald vorherrschenden standörtlichen und klimatischen Bedingungen recht wüchsig. Der Anteil des Fichten-Rohholzes an der Gesamtnutzung wird langfristig weiter sinken, da sich auch der Waldflächenanteil der Fichte stetig reduziert und mit weiteren unplanmäßigen Nutzungen, bedingt durch Sturmereignisse oder Borkenkäferschäden, gerechnet werden muss.

 

Auch auf die Rotbuche entfällt im Planjahr 2016 mit 11,6 % erneut ein hoher Anteil an Nutzholz. Große Waldflächen mit Buchenbestockung erreichen inzwischen ein Bestandesalter, in welchem sich die Rotbuche durch ihre hohe Wuchsleistung und Konkurrenzkraft gegenüber anderen Baumarten auszeichnet. Da sie für weite Bereiche des Eschweiler Stadtwaldes potentiell als von Natur aus dominante Baumart gilt, wurde ihr Anbau im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung in den letzten Jahrzehnten durch Voranbauten unter Nadelholz und im Rahmen von Wiederaufforstungen nach Windwurfereignissen stark vorangetrieben. Der daraus resultierende hohe Flächenanteil lässt für nachfolgende Generationen einen naturnahen und somit ökologisch wertvollen Wald, sowie ein aus ökonomischer Sicht hohes Potential erhoffen, wenngleich das in den nächsten Jahren anfallende schwache Buchenholz noch überwiegend als Brennholz vermarktet werden muss.

 

Erwähnenswert ist noch der Nutzungsanteil bei der Baumart Pappel. Flächenmäßig sind im Hauptteil des Stadtwaldes zwar nur noch vereinzelt Pappeln anzutreffen, jedoch sind im Bereich des Industrie- und Gewerbeparks noch viele Überhälter vorhanden, welche in früheren Jahrzehnten überwiegend als Vorwald für nachfolgende Baumgenerationen gepflanzt wurden. Der Anteil dieser Pappeln soll 2016  im IGP reduziert werden, um die unterständigen Anpflanzungen aus Edellaubhölzern und Rotbuche zu fördern.

 

Holzernte- und Rücketechnik:

 

Grundsätzlich findet die Bewirtschaftung des Eschweiler Stadtwaldes anhand der Kriterien von ordnungsgemäßer und naturnaher Forstwirtschaft statt. Erkenntnisse aktueller Waldbaukonzepte des Landes NRW werden in der Praxis umgesetzt.

Zusätzlich sind die Eschweiler Waldflächen entsprechend der Qualitätskriterien und Richtlinien des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert und wurden bereits zuvor nach diesen Standards behandelt.

 

Zur Holzernte ist anzumerken, dass die reinen Einschlagsarbeiten in der Regel zu 100 % in Eigenleistung durch manuelles Arbeiten mit der Motorsäge durchgeführt werden. Zur Schonung der Waldböden und Baumbestände soll auch zukünftig auf den Einsatz von Vollerntern, wie z. B. Harvestern, verzichtet werden.

 

Für den Transport des Holzes aus den Waldparzellen an die Forstwirtschaftswege, dem sogenannten Holzrücken, ist es jedoch notwendig, auf externe Forstunternehmen zurückzugreifen. Da der Großteil des Holzes aus Qualitätsgründen in Kurzholz-Sortimente eingeschnitten wird, erfolgt die Holzrückung überwiegend mit Forwardern (Rückezug).

Die Befahrung der Waldböden erfolgt dabei ausschließlich auf vorher festgelegten und eindeutig markierten Erschließungslinien, um Bodendruck und -verdichtung zu minimieren. Eingesetzte Rückemaschinen verfügen zudem grundsätzlich über moderne Forsttechnik, was sich z. B. durch die Verwendung von biologisch abbaubaren Hydraulikölen belegen lässt. Der Nachweis einer PEFC- bzw. RAL-Zertifizierung ist Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen.

 

Holzrückearbeiten sollen zukünftig auch wieder mit Rückepferden durchgeführt werden, da diese Form des Holztransportes sehr bodenschonend ist. Im FWJ 2015 konnten auf diese Weise ca. 50 Efm Brennholz aus Jungbeständen gerückt werden.

Grundsätzlich sind in der Region jedoch nur wenige Unternehmer ansässig, welche Rückearbeiten mit dem Pferd anbieten. Zudem muss die Stückmasse der Einzelstämme gering sein, um mit dem Pferd gerückt werden zu können. Da diese Form der Holzbringung darüber hinaus auch kostenintensiver als bei anderen Rückeverfahren ist, wird ihr Anteil weiterhin auf geringe Holzmengen aus Jung- und Schwachholzbeständen beschränkt sein.

 

Teil II

Block 1 - Kulturbegründung -

 

Für den Eschweiler Stadtwald wird waldbaulich angestrebt, strukturreiche und naturnahe Wälder mit einer hohen Artenvielfalt zu entwickeln und zu erhalten, welche gleichermaßen nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden. Aktuelle Erkenntnisse der forstlichen Versuchsanstalten (z. B. NW-FVA) werden bei Waldumwandlungen und Kulturbegründungen ebenso beachtet, wie aktuelle Waldbaukonzepte der Landesforstverwaltung NRW (z. B. Buchen-, Fichten- und Eichenkonzept).

 

Die Umwandlung von krisengeschädigten Fichtenbeständen in artenreiche und stabile Mischwälder erfolgt zudem mit den nach heutigen Erkenntnissen klimawandeltoleranten und standörtlich angepassten Laubholz-Baumarten, wie z. B. Rotbuche, Roterle und Stieleiche.

 

Auch Nadelhölzer wie Douglasie, Weiß- und Küstentanne werden in geringem Umfang beigemischt und bei Kulturbegründungen nicht reinbestandsweise, sondern trupp- oder gruppenweise mit Laubhölzern gepflanzt.

 

Grundsätzlich wird natürlicher Verjüngung aller Baumarten Vorrang vor Kulturbegründungen durch Pflanzung gewährt.

 

Für das FWJ 2016 sind Nachbesserungen bestehender Forstkulturen und Neupflanzungen von insgesamt 4.250 Stück Laubholz geplant. Schwerpunktmäßig werden bestehende Kulturen mit Stieleiche nachgebessert und Nadelholzbestände mit Rotbuche vorangebaut (unterpflanzt). Die Planungen enthalten auch die Pflanzung von 50 Stück Winterlinde, dem Baum des Jahres 2016, welche wie bereits im letzten Jahr wieder mit einer Kita oder Grundschulklasse erfolgen soll.

 

Bestehende Kulturflächen und Aufforstungen der letzten Jahre (ca. 19 ha) werden bei entsprechender Vegetationsentwicklung von Reitgräsern, Adlerfarn und Brombeere jährlich einer ein- bis zweimaligen Pflegemaßnahme (Freischnitt) unterzogen.

 

Block 2 - Forstschutz -

 

Aufgrund der häufigen Sturmereignisse des letzten Jahrzehntes sind viele Waldbestände aufgerissen und erwärmen sich durch ihr gestörtes Waldinnenklima insbesondere bei Trockenperioden im Frühjahr und Sommer stark. Diese Bestände bieten Schädlingen, wie z. B. rindenbrütenden Käferarten, ausgezeichnete Vermehrungsmöglichkeiten.

 

Um fortschreitenden Schäden durch Borkenkäfer vorzubeugen, wird im Eschweiler Stadtwald ein erhöhtes Augenmerk auf vorbeugende Maßnahmen der biologisch-technischen Schädlingsbekämpfung gelegt. Dazu zählen u. a.:

 

-     Die Fortführung und Erweiterung des Vogel- und Fledermausschutzes durch jährliche Reinigung der bestehenden sowie Anbringung von neuen Nisthilfen,

-     der anteilige Nutzungsverzicht in Altholzbeständen und die Belassung von liegendem und stehendem Totholz in allen Waldbeständen, wodurch insbesondere die vorkommenden Specht- und Folgearten, sowie seltene Insektenarten gefördert werden,

-     die Pflege und Erhaltung des Bestandes der Waldameise und

-     die Bekämpfung des Buchdruckers und Kupferstechers an der Fichte durch Errichtung von Fangholzhaufen und Entwertung geeigneten Brutmaterials.

 

Maßnahmen zum Schutz der Forstpflanzen gegen Wildverbiss und Fegeschäden sind bei der Pflanzung bestimmter Baumarten erforderlich. Geschütz werden in der Regel junge Vogelkirschen mit Fegeschutzspiralen, Eichen- und Edellaubhölzer durch Wuchshüllen oder Zaunbau sowie Nadelholz mit Freiwuchsgittern. Im FWJ 2016 sollen ca. 3.050 Wuchshüllen und Freiwuchsgitter zum Schutz der jungen Laub- und Nadelhölzer verwendet werden.

 

Block 3            - Bestandespflege -

 

Bei der Jungbestandspflege werden hauptsächlich junge, schlecht geformte Vorwüchse (Protze), kranke Individuen und andere Baumarten, die nicht dem Bestandeszieltyp entsprechen, durch eine bodennahe Kappung mit der Motorsäge entfernt. Aus arbeitsergonomischen Gründen werden diese Schnitte in einer Höhe von ca. einem Meter durchgeführt. Darüber hinaus können die verbleibenden Schäfte als „Stockausschlag“ kurzfristig wieder austreiben. Dieser Stockausschlag bietet Deckung und Nahrung für das heimische Wild, wodurch sich der Verbissdruck auf die Kulturpflanzen verringert.

 

Insgesamt ist die Jungbestandspflege im Jahr 2016 auf einer Gesamtfläche von ca. 3,69 ha vorgesehen.

Zur Wertästung von Douglasie stehen Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 1,13 ha an.

 

Block 4 - Wegebau -

 

Die Planungen für 2016 beinhalten die Instandsetzung eines Forstwirtschaftsweges im Bereich der Abteilungen 5, 6 sowie 10, 12 und 16 und die jährlich wiederkehrende Beseitigung von Schlaglöchern im Bereich der Waldparkplätze. Als Material wird ausschließlich natürliches Kalkstein-Mineralgemisch und Kalkstein-Splitt verwendet.

 

Block 5 - Maschinen und Geräte -

 

In diese Rubrik entfallen wiederkehrende Lohn- und Sachkosten für die Unterhaltung des Forstunimogs, für Motorsägen und anderes forstspezifisches Gerät.

Reparaturen an den Gerätschaften können durch den Forstbetrieb überwiegend selbst ausgeführt werden. Nötige Reparaturarbeiten an Fahrzeugen und Anbaugeräten werden in regionalen Fachwerkstätten durchgeführt.

 

Im Jahr 2016 ist die Beschaffung eines neuen Forsttraktors geplant, um den in die Jahre gekommenen Unimog (BJ 1998) zu ersetzen. In den letzten beiden Jahren mussten hohe Beträge für die Unterhaltung und Instandsetzung des Unimogs aufgewendet werden und es ist abzusehen, dass weitere kostenintensive Reparaturen notwendig werden. Da sich insbesondere auch die Ersatzteilbeschaffung mittlerweile schwierig und zeitaufwendig gestaltet, stand der Unimog dem Forstbetrieb besonders im vergangenen Jahr zeitweise nicht zur Verfügung, obwohl er für die Mehrzahl der anfallenden Arbeiten dringend notwendig ist. Vor diesem Hintergrund erweist sich die geplante Ersatzbeschaffung als sinnvoll und erforderlich. Im HH-Ansatz 2016 sind 100.000 € für die Beschaffung des neuen Forsttraktors eingeplant.

 

Block 6 - Sozialfunktion -

 

Die Bedeutung des Stadtwaldes als stark frequentiertes Naherholungsgebiet, welches auch für Belange des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege einen hohen Stellenwert hat, ist überdurchschnittlich hoch.

 

Die Ausgaben im Bereich der Erholungseinrichtungen umfassen u. a. jährliche Instandhaltungsarbeiten an Erholungsbänken, Schutzhütten und Informationstafeln. Für 2016 ist u. a. geplant, die Schutzhütten auf dem Schwarzen Berg und am Koppweiher zu reparieren, da diese witterungsbedingte Abnutzungserscheinungen und Vandalismusschäden aufweisen.

 

Auch die Beseitigung von „wildem“ Müll, wie z. B. Haushalts- und Gartenabfälle, Elektroschrott und Bauschutt, gehört im Bereich des Stadtwaldes zu den Aufgaben des Forstbetriebes. Neben der Aufwendung finanzieller Mittel für Müllbehältnisse fallen viele Arbeitsstunden für das Einsammeln und den Transport des Mülls zum Betriebsgelände an. Die Lohnkosten werden in diesem Bereich voraussichtlich auch im Jahr 2016 unverändert hoch sein.

Die Pflege des Reitwegesystems im Stadtwald wird durch den Forstbetrieb koordiniert. Entsprechend der Höhe der vorhandenen finanziellen Mittel, welche die StädteRegion Aachen aus Fördermitteln des Landes NRW (Reitabgabe)  bereitstellt, können die Reitwege einmal im Jahr freigeschnitten und in Teilstücken saniert werden.

Die anfallenden Arbeiten werden dabei durch in der Region ansässige Fachunternehmen durchgeführt.

 

Im Bereich des Biotop- und Artenschutzes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

-      Die Pflege von Feuchtbiotopen,

-      Maßnahmen zum Erhalt und zur Vermehrung der Roten Waldameise,

-      Maßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen und

-      Maßnahmen zum Erhalt der Orchideenvorkommen im Stadtwald und in den Außenbezirken.

 

Block 7            - Übrige Betriebsmaßnahmen -

 

In diesem Block des FWP werden u. a. folgende Maßnahmen und Positionen zusammengefasst:

 

-      Pflege des Rettungspunktesystems,

-      Werbung und Bereitstellung von Birken für den Maitag,

-      Unterhaltung und Transport der Arbeitsmaterialien, Gerätschaften, des Waldarbeiterschutzwagens,

-      Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung,

-      Fortbildung der Mitarbeiter,

-      Durchführung von Verkehrssicherungmaßnahmen an den Erholungseinrichtungen sowie entlang stark frequentierter Waldwege, öffentlicher Wege und Straßen im Bereich des Stadtwaldes und der Außenbezirke,

-      Unterhaltung des Betriebsgeländes und der Werkstatt.

 

III.   Öffentlichkeitsarbeit

 

Im vergangenen Jahr wurden verschiedene Veranstaltungen (Waldführungen und Vorträge) durchgeführt, an denen viele Kinder und Erwachsene teilnahmen.

 

Darüber hinaus fand am 25.03.2015 ein „Natur-Erlebnis-Tag“ im Stadtwald statt, welcher in Zusammenarbeit mit der Eschweiler Barbaraschule und des Nationalparkforstamtes Eifel organisiert und durch den Forstbetrieb unterstützt wurde.

 

Auch der 5. Eschweiler Waldtag war im letzten Jahr ein wichtiger Bestandteil der forstlichen Öffentlichkeitsarbeit und konnte am 09.08.2015 wie geplant durchgeführt werden. Bei bestem Wetter konnten die Besucher zwischen 11.00 und 17.00 Uhr viele interessante Stationen besuchen und einen schönen Tag im Stadtwald verbringen

 

Auch 2016 bietet der Forstbetrieb, wie in den vergangenen Jahren, insbesondere für Kindergärten und Schulen Waldführungen an.

 

VI.   Sonstiges

 

Die textliche Abfassung des Wirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2016 wurde den Fraktionsvorsitzenden, dem Einzelvertreter im Rat der Stadt Eschweiler und dem Vorsitzenden des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss gesondert zugesandt. Die Datei kann zusätzlich im Ratsinformationssystem heruntergeladen werden.

 

 


Die im Forstwirtschaftsplan 2016 aufgeführten Sach- und Unternehmerkosten sind auf die Ansätze der einzelnen Sachkonten in den Produkten 135550101 (Wald- und Forstwirtschaft) und 135540101 (Natur und Landschaft) des Haushaltsplanes 2016 abgestimmt.

 

Für das Jahr 2016 wurde der Ansatz der zu erwirtschaftenden Erträge aus Holzverkauf um 15.000 € erhöht und beläuft sich auf insgesamt 55.000 €.

 


Von den geplanten Maßnahmen werden, bis auf die Positionen Holzrückung, Reparatur von Fahrzeugen, Baumrückschnitte im Bereich der Verkehrssicherung und Freischnitt sowie Instandsetzung von Reitwegen, alle Arbeiten von den bei der Stadt beschäftigten Forstwirten ausgeführt. Bei den zuvor genannten Positionen werden Unternehmer eingesetzt.